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Kitzingen
Mutter will vermeintlich illegale Kontrolle des Sohnes verhindern
Während der Coronawelle im Februar kontrollieren Polizisten einen jungen Mann am Steuer. Zum Problem wird dabei nicht die Ausgangssperre, sondern Drogen – und seine Mutter.
Symbolbild: Polizei
Foto: Friso Gentsch (dpa) | Symbolbild: Polizei
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:07 Uhr

1800 Euro (45 Tagessätze zu 40 Euro) muss eine Mutter zahlen, die eine Verkehrskontrolle ihres erwachsenen Sohnes durch die Polizei behindert hat. Weil sie einen Drogentest für "rechtswidrig" hielt, hat sie die 110 gewählt, um sich über die Polizisten zu beschweren. Danach hat sie die beiden Beamten auch noch beleidigt.

Dafür erhielt die Frau einen Strafbefehl, wegen des Missbrauchs von Notrufen und Beleidigung in zwei Fällen. Dagegen legte sie Einspruch ein. Den zog sie in der folgenden Gerichtsverhandlung aber wieder zurück. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass ein Urteil noch teurer werden würde für die Frau, die von sich sagte: "Ich bin finanziell am Ende."

Freiwilliger Urintest

"Mein Lebensmotto ist die gewaltfreie Kommunikation", sagte die Frau auch dem Gericht. Eine Aussage, die die beiden Polizisten als Zeugen in der Verhandlung so nicht bestätigen wollten. Es war Anfang Februar. Die Coronawelle war auf ihrem Höhepunkt. Es herrschte Ausgangssperre, als die Beamten ein Fahrzeug im östlichen Landkreis kontrollierten. Am Steuer saß ein 23-Jähriger, daneben die Oma. Beide waren gerade von einem Krankenhausbesuch gegen 1.30 Uhr auf dem Weg nach Hause und damit legal unterwegs.

Bei der Kontrolle vor dem Wohnhaus des Fahrers fielen einem Polizisten "drogentypische Ausfallerscheinungen" bei dem Fahrer auf. Er forderte den Mann zu einem freiwilligen Urintest auf. Inzwischen hatte die Oma die Mutter des Fahrers rausgeklingelt. Die machte die Polizisten klar, dass sie den Test für illegal hält. Sie hat den Sohn am Ende erfolglos aufgefordert, den Test nicht zu machen. Der machte ihn dennoch und er war positiv. Damit musste der Mann mit zur Blutprobe auf die Wache.

Aggressiv gegenüber den Polizisten

"Die Kontrolle lief ein bisschen aus dem Ruder", sagte einer der Polizisten. Die Frau sei hektisch, aggessiv und aufgebracht gewesen, habe sich immer wieder eingemischt. Am Ende sei es zu Beleidigungen gekommen. "Sie sind das letzte vom letzten", bekam einer der Beamten zu hören. "Mit Ihnen rede ich nicht, Sie sind zu blöd", der andere. Soweit die Version der Polizisten.

Die Frau sah das anders. Sie habe in den USA gelebt, kenne Polizeigewalt, erklärte sie dem Gericht. Sie habe ihrem Sohn helfen wollen und sich eingeschüchtert und hilflos gefühlt. Ihr sei mit Handschellen gedroht worden. Deshalb habe sie den Notruf betätigt, um sich über den Einsatz zu beschweren.

Missbrauch des Notrufs

Von Beleidigungen wollte sie nichts wissen. "Ich habe in einer Notsituation die Polizei angerufen", sagte sie. Warum sie die den Notrufen vorbehaltene 110 gewählt hat und nicht die Nummer der Kitzinger Polizei, die ihr einer der Beamten gegeben hatte, konnte oder wollte sie nicht beantworten.

Nach der Beweisaufnahme stand für Richterin Patricia Finkenberger fest: "Sie sind die Störerin bei einer polizeilichen Maßnahme gewesen." Der Missbrauch des Notrufs stehe ebenso fest wie die Beleidigungen. Die 45 Tagessätze im Strafbefehl seien gerechtfertigt. Als sich abzeichnete, dass die Tagessatzhöhe am Ende höher ausfallen könnte als die 40 Euro im Strafbefehl stehen zog die Frau ihren Einspruch zurück. Nicht, ohne noch einmal zu erklären, dass das kein Schuldeingeständnis sei. Im jetzt rechtskräftigen Strafbefehl steht etwas anderes.

 
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