
Für die Anklage war die Sache klar: Ein 32-Jähriger hat als Mitarbeiter eines Unternehmens im Landkreis Kitzingen über Monate hinweg Maschinen und Werkzeuge mitgehen lassen. Gelagert hatte er das Diebesgut in einem ehemaligen Stall neben seiner Wohnung. Durch Zufall wurde das Depot entdeckt. Das Diebesgut im Wert von knapp 27.000 Euro ging zurück an den Arbeitgeber. Der 32-Jähriger landete wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht in Kitzingen.
Dort zeigte sich, dass die Sache dann doch nicht ganz so klar war. Vor allem am Umfang der Liste der entwendeten Gegenstände und deren Wert schieden sich die Geister. Die Schadenssumme hatte das Unternehmen quasi in Eigenregie festgelegt. Für den Pflichtverteidiger war die "weit überhöht". Aber auch der Ablauf der Ermittlungen durch die Polizei lasse Fragen offen, so der Anwalt. So vermisse er zum Beispiel ein polizeiliches Protokoll über die entwendeten Gegenstände. Für ihn war die Anklage "extrem unbestimmt und offen".
Eine Einschätzung, die das Gericht zumindest teilweise teilte und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ins Grübeln brachte. Dennoch, trotz einiger offener Fragen, sah sie nach vier Zeugenaussagen "den Vorwurf der Anklage im Wesentlichen bestätigt". Nicht zuletzt wegen der Höhe des Schadens komme sie an einer Freiheitsstrafe nicht vorbei.
Staatsanwaltschaft bietet Bewährung an
Die Staatsanwaltschaft hielt ein Jahr, drei Monate und Bewährung für den nicht vorbestraften 32-Jährigen für angemessen. Anders der Verteidiger: "Eine Geldstrafe reicht aus." Es gebe zu viele Unklarheiten. Die nicht immer eindeutigen Aussagen der Mitarbeiter der bestohlenen Firma reichten nicht aus, befand der Anwalt.
Für Richterin Ingrid Johann stand trotz einiger Bedenken am Ende dennoch fest, was sie dem Angeklagten vorhielt: "Sie haben einen Diebstahl begangen." Mit Blick auf den unklaren Wert des Diebesguts und die Tatsache, dass alles zurück an den Arbeitgeber ging und "unterm Strich kein wirklicher Schaden" entstanden sei, habe sie sich für eine Geldstrafe entschieden. Die fällt mit 9600 Euro (160 Tagessätze zu 60 Euro) allerdings heftig aus.
Der Angeklagte hatte bis zuletzt von Diebstahl nichts wissen wollen. "Ich habe nur Sachen mitgenommen, die weggeworfen oder aussortiert wurden", sagte er. Und das nach Absprache mit Vorgesetzten. Gelandet seien die Sachen in einem Schuppen, den der Vermieter seiner Unterkunft als Ersatzteillager für seinen Handwerksbetrieb nutzte. In dem seien eine Menge Werkzeuge herumgelegen, auch von seinem Arbeitgeber, dessen Kunde der Handwerker sei.
Angeklagter kommt mit Geldstrafe davon
"Ich jedenfalls habe die Sachen da nicht hingebracht", sagte der Angeklagte und betonte, dass auf dem Gelände alles offen war: "Da konnte jeder rein." Dass er in die Schusslinie geraten war, dafür hatte er eine eigene Erklärung. "Ich wollte den Job wechseln", sagte er. Das sei nicht problemlos gelaufen, bis vors Arbeitsgericht gegangen. In der Zeit sei er gewarnt worden, "dass da etwas Komisches" gegen ihn läuft. Aussagen, die in der Verhandlung aber Spekulation blieben.
Klar war dagegen, dass der Betriebsleiter des Handwerkbetriebs nach einer Kontrolle des Schuppens die Sache ins Rollen gebracht hatte. Der fand dort Werkzeuge und Maschinen, die der Firma des Mieters zugeordnet werden konnten. Nach einem Anruf schauten sich Mitarbeiter der Firma um und fanden vom Hammer bis zum Schweißgerät Dinge, derer Wert sie am Ende auf rund 27.000 Euro taxierten.
Für die Mitarbeiter war klar, dass als Täter nur der Angeklagte infrage kam. Er bekam eine Anzeige, die Anklage und jetzt ein Urteil. Ob das Bestand hat, ist noch offen. Eine Berufung ist nach Aussage des Anwalts wahrscheinlich. Kann gut sein, dass noch einiges nachermittelt werden muss.