Marktbreit
Meinung: Fehlende Plätze in der Mittagsbetreuung – Kommunen, macht eure Hausaufgaben!
Ausreichend Plätze in der Mittagsbetreuung sind ab 2026 Pflicht. Aber noch immer setzen Kommunen das Gesetz schleppend um. Ab 2026 dürfen Eltern auf ihr Recht pochen.

Nein, aus heiterem Himmel kommt das Thema nicht: 2021 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Eltern von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben. Bei der Umsetzung ließen die Gesetzesmacher den Städten und Gemeinden zusätzlichen Spielraum. 2026/27 gilt das Gesetz nur für Erstklässler; bis 2029/30 fallen dann nach und nach alle Grundschüler darunter.
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