
Nein, aus heiterem Himmel kommt das Thema nicht: 2021 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Eltern von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben. Bei der Umsetzung ließen die Gesetzesmacher den Städten und Gemeinden zusätzlichen Spielraum. 2026/27 gilt das Gesetz nur für Erstklässler; bis 2029/30 fallen dann nach und nach alle Grundschüler darunter.
Dies im Hinterkopf, fragt man sich, warum Kommunen immer noch nicht für ausreichend Betreuungsplätze sorgen, so wie aktuell in Marktbreit. Die Stadt ist nur ein Beispiel für viele andere. Marktbreit ist aber auch deshalb bemerkenswert, weil die Stadt die Zahl der Betreuungsplätze im kommenden Schuljahr sogar reduziert, was den Sinn des kommenden Rechtsanspruchs noch konterkariert.
Die Mittagsbetreuung kostet Geld, ist aber gesetzlich vorgeschrieben
Wohlgemerkt: Es liegt nicht am Personal. Die AWO, die die Betreuung übernommen hat, teilt auf Anfrage mit, dass sie ausreichend Betreuungskräfte entsenden könnte. Nein, es fehlt an den ausreichenden Räumlichkeiten. Und die hatte wohl der Gesetzgeber mit im Blick, als er den Kommunen 2021 aufgab, bis Mitte 2026 den nötigen Platz für die Betreuung zu schaffen.
Aber wie so oft: Was Geld kostet, wird gern mal aufgeschoben, besonders wenn die Kommunen über die mangelnde finanzielle Beteiligung des Staates klagen.
Am Ende sind die Kinder und ihre Eltern, die durch die Neuregelung entlastet werden sollen, die Leidtragenden. Kommunen, macht Eure Hausaufgaben!
Wer sind die Leidtragenden: Sicher auch die Familien, aber auch die anderen Gemeindebürger, welche immer mehr Abstriche in der Gemeinde hinnehmen müssen.
Ja, da wurden Hausaufgaben nicht gemacht - aber nicht nur von den Kommunen, sondern auch von Bund und Länder, welche großzügige Versprechen an die untersten Ebenen durchreichen (zumindest im Vollzug). Über die Finanzierung soller Versprechen denkt keiner nach: Kindergartenfinanzierung, Erhalt von Schulen, Wasser- und Abwasserversorgung nach neuesten Vorschriften etc. sind nur einige Beispiele.