Das mögliche neue Wohngebiet am Kitzinger Steigweg wird nochmals umgeplant. Noch bevor konkrete Baupläne vorliegen, hat der Projektentwickler, die Firma J-Werk (Kitzingen), seine Vorstellungen angepasst. Damit reagieren die Planer auf Einwände aus den beauftragten Gutachten und auf Kritik der Bürgerinitiative (BI) "für Bauen im Einklang von Mensch und Natur".
Am Wohngebiet reiben sich die Gemüter, weil die Stadtratsmehrheit einen neuen Bebauungsplan befürwortet, der im Maximalausbau über 300 Wohnungen in etwa neun Mehrfamilienhäusern und zweigeschossige Tiefgaragenplätze ermöglichen würde. Das Ziel: möglichst viele Wohnungen zu schaffen. An dieser denkbaren Maximalstufe entzündete sich der Widerstand der BI, die über ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid erzwungen hat.
Doch J-Werk betont, dass dieses Projekt erst entwickelt werden muss. Unter anderem durch Gutachten lässt das Planungsbüro ermitteln, was tatsächlich möglich ist. So hat sich inzwischen gezeigt, dass die aus Sicht der BI befürchtete Maximalbebauung gar nicht kommen kann, wie Svenja Lochner von J-Werk erklärt.
Einschränkungen für die Bebauung
Eine erste Einschränkung sei die durch eine Vielzahl von Wohnungen entstehende Menge an Fahrzeugen und in der Folge die Verkehrsbelastung der umgebenden Straßen. Deshalb hat J-Werk in einem gemeinsamen Gespräch mit Befürwortern und Gegnern der Bebauung unter Moderation von Oberbürgermeister Stefan Güntner Änderungen an seinem Entwurf vorgestellt.
So sei nicht mehr zu erwarten, dass die Wohngebäude die maximal erlaubte Höhe von 14,5 Metern erreichen werden. Auch werde die Anzahl der Wohnungen reduziert. Stattdessen kann sich der Projektentwickler nun auch Raum für seniorengerechtes Wohnen vorstellen, erklärt Lochner. Ob als betreutes Wohnen oder mit Pflegeplätzen, das stehe noch nicht fest. Es sei Aufgabe des Investors, dafür einen Betreiber zu suchen.
Raum für Senioren und Kinder
Eine andere soziale Nutzung hat J-Werk ebenfalls angeboten. Man sei bereit, einen Kindergarten auf dem ehemaligen Schützengelände zu berücksichtigen, wenn die Stadt dafür Bedarf habe und einen Betreiber finde.
Während Joachim Czulczio, Befürworter einer verdichteten Bebauung und Vertreter seiner Privatinitiative "B-Alternative", das neue Nutzungskonzept für ein "wesentliches Entgegenkommen" hält, setzen die Gegner weiterhin auf den von ihnen initiierten Bürgerentscheid. Nach Worten von BI-Sprecherin Marion Feßler seien die neuen Überlegungen ein "Schritt in die richtige Richtung", aber vieles sei noch vage. Man sehe sich daher nicht in der Lage, den von den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens angestrebten Bürgerentscheid abzusagen.
J-Werk hingegen hält viele Einwände der BI für inhaltlich erledigt und hat angekündigt, seinen Entwurf des neuen Nutzungskonzepts auszuarbeiten und dann öffentlich vorzustellen.
Zuerst einmal ist festzustellen, daß der B-Plan sehr allgemein gefaßt ist, und sich also nicht auf konkrete Pläne eines Investors bezieht.
Wir finden ein Allgemeines Wohngebiet, dessen Grenzen ein Areal von 14.920 qm umfaßt, eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 1,35, eine Maximalhöhe von 234,50 Meter über NN, sowie eine GRZ2 von 0,9.
Innerhalb dieses Gebietes können 40% der Fläche überbaut werden (GRZ 0,4), das sind 5.968 qm. Zur besseren Vorstellung: Ein Standardfußballfeld besitzt die Größe von 7100 qm.
Für weitere Versiegelung durch Parkplätze, Nebengebäude, Tiefgaragen u.ä. darf die Grundflächenzahl bis zum Wert von 0,9 überschritten werden, das wären 13.428 qm, also die Fläche von fast 2 Fußballfeldern.
Die mögliche Geschoßfläche (GFZ 1,35) umfaßt hiernach also 20.142 qm, das sind fast 3 Standardfußballfelder.
Über die mögliche Anzahl der Gebäude und der Geschosse trifft der B-Plan keine Festsetzungen.
W. Baier-v.Hunoltstein