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Landkreis Kitzingen
Kitzingen: Ab Sonntag sind diese Lockerungen zu erwarten
Nachdem ein Zählfehler entdeckt wurde, liegt die Inzidenz in Kitzingen seit Montag unter 50. Welche Lockerungen erwarten den Landkreis, wenn der Wert bis Freitag stabil bleibt?
Im Landkreis Kitzingen könnten ab Sonntag neue Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft treten. In vielen Bereichen würde zum Beispiel die Test- oder Terminpflicht entfallen. Was noch alles gelten könnte. 
Foto: Sebastian Gollnow, dpa | Im Landkreis Kitzingen könnten ab Sonntag neue Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft treten. In vielen Bereichen würde zum Beispiel die Test- oder Terminpflicht entfallen. Was noch alles gelten könnte. 
Maria Faiß
Maria Pfister
 |  aktualisiert: 10.02.2024 00:45 Uhr

Fast in der gesamten Region Unterfranken fielen die Inzidenzwerte in den vergangenen Tagen unter 50. Im Landkreis Kitzingen war dies nicht so. Hier lag die Zahl knapp über der ausschlaggebenden 50er-Marke. Wie das Landratsamt am Dienstag in einer Pressemeldung mitteilte, sei es hier jedoch zu einem Übertragungsfehler gekommen. 

Das Gesundheitsamts habe sich auf Ursachenforschung begeben und herausgefunden, dass ein Fall vom RKI womöglich doppelt gezählt worden sei. Solche Doppelmeldungen kämen durch die Meldewege gelegentlich vor und würden direkt bereinigt, sobald die Doppelmeldung auffällt. Bei einer Reihentestung in einer Firma im Landkreis seien die Fehler in der Dokumentation entstanden. Nach der Korrektur lag die Inzidenz eigentlich seit Montag unter 50 (Stand 9. Juni: 42,8). Das heißt im Folgeschluss, dass ab Sonntag Lockerungen in Kraft treten könnten. Vorausgesetzt der Wert bleibt bis Freitag stabil oder sinkt weiter. 

Wie könnten die Regeln ab Sonntag aussehen?

Bei den Kontaktbeschränkungen würde die Lockerung bedeuten, dass sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen dürfen. Öffentliche Veranstaltungen könnten im Innenbereich mit 50 Personen und im Außenbereich mit 100 Personen stattfinden. Die Testpflicht würde entfallen. Das Gleiche gilt für private Veranstaltungen. Mit dem Zusatz, dass Genese und Geimpfte nicht gezählt werden müssten. Kulturelle Veranstaltungen wären bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen – ohne Test – zulässig.

Im Einzelhandel würde bei einer Inzidenz unter 50 neben den Tests auch die Terminpflicht entfallen. Das gilt auch für Freizeiteinrichtungen wie Museen und Ausstellungen. Die Testpflicht in der Gastronomie könnte entfallen. Schulen könnten einschränkungslos in den Präsenzunterricht gehen und Kindertagesstätten öffnen. In Schulen gilt weiterhin eine Test – und Maskenpflicht. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen würde eine Testpflicht entfallen. Ähnlich könnte das für den kontaktfreien Sport und auch für den Kontaktsport aussehen. 

Die Chancen für die Lockerungen stehen mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen nicht schlecht. Ausführlichere Informationen und aktuelle Zahlen gibt es auf der Internetseite des Landratsamts. 

 
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  • nkestler@aol.com
    "Im Einzelhandel würde bei einer Inzidenz unter 50 neben den Tests auch die Terminpflicht entfallen"
    Das tut es seit Montag bereits unter 100.
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