Der Aufstieg der Würzburger Kickers in die zweite Liga im "Geisterspiel" gegen Halle kam im Juli 2020 völlig überraschend. Rund 400 Fans, die wegen Corona und der Einschränkungen nichts ins Stadion durften, feierten kurz danach den Aufstieg am Dallenberg. Dabei kam verbotene Pyrotechnik zum Einsatz. Das hatte jetzt für einen 18-Jährigen aus dem Landkreis Kitzingen Folgen. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung saß er vor dem Jugendrichter. Er kam mit dem berühmten blauen Auge davon.
Jugendrichter Wolfgang Hülle hat das Verfahren eingestellt. Ohne Auflage kam der zur Tatzeit 17-Jährige allerdings nicht davon. 60 Stunden soziale Hilfsdienste muss er ableisten. Und er darf ein halbes Jahr lang seinen Klub bei Heimspielen nicht aus der Nähe unterstützen. Sechs Monate lang ist der Dallenberg für den Fan tabu. Das gilt für das Stadion, den Parkplatz und einen Bereich von 100 Metern drumherum. Davon hatte der Staatsanwalt seine Zustimmung zur Einstellung abhängig gemacht.
Nach Aufstiegs-Krimi feierten 400 Fans
Hält sich der Schüler an die Auflagen, ist die Sache für ihn erledigt. Die Tat war relativ klar und ausführlich dokumentiert. Kickers-Fans hatten den Aufstiegs-Krimi in einem Biergarten mitverfolgt. Kurz nach dem entscheidenden Elfmeter in der Verlängerung zogen – Corona-Regeln hin oder her – rund 400 Anhänger des Würzburger Vereins vor den Augen und den Kameras der Polizei zum Parkplatz vor dem Stadion. Vor dem Eingang zum Block 3 warteten sie auf ihre Mannschaft, um den Aufstieg zu feiern.
Mittendrin war der 17-Jährige. Er ist seit 2013 glühender Kickers-Fan, gehört wohl zum harten Kern und ist schon einmal bei einem Spiel gegen Unterhaching wegen einer Beleidigung strafrechtlich aufgefallen. Als "Ultra" will er sich nicht bezeichnen. "Das ist im Fußball negativ besetzt", sagte er vor Gericht, werde mit Krawall und Randale verbunden. Das sei nicht sein Ding. Er sei ein Fan, der Mannschaft und Verein zu 100 Prozent unterstütze. Wenn man das unter einem Ultrafan verstehe, dann sei er einer, erklärte der junge Mann.
Der Ultrafan feierte nicht nur mit, sondern zündete auch einen Rauchtopf und damit verbotene Pyrotechnik. Warum, konnte er nicht sagen: "Es war die Euphorie. Ich bekam das Ding in die Hand und habe es angezündet, ohne an was zu denken." Schon gar nicht an die Gefahren für die dicht stehenden Fans, darunter auch Kinder, die von dem Rauch ausgehen können. Klar war am Ende: Passiert ist offenbar nichts. Und wie gefährlich der Rauchtopf wirklich war, blieb in der Verhandlung auch offen.
Staat verfolgt weitere Verstöße
Dennoch und weil der Mann mit nacktem Oberkörper trotz eines Schals auf den Polizeifotos und -videos deutlich zu erkennen war, hatte er das Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung am Hals. Er ist nicht der einzige. Wie der ermittelnde Beamte als Zeuge sagte, gibt es in Zusammenhang mit der Feier insgesamt sechs Verfahren. Darüber hinaus meldete die Polizei zahlreiche Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz an die Stadt Würzburg.
Ob und wie die Verstöße geahndet wurden und wie die anderen Verfahren ausgingen oder -gehen, blieb bei dieser Verhandlung unklar. In Kitzingen jedenfalls war der 18-Jährige froh, mit der Einstellung des Verfahrens und den sozialen Hilfsdiensten davongekommen zu sein. Auch das Stadionverbot für ein halbes Jahr scheint er in diesen Zeiten, in denen vermutlich ohnehin nur Geisterspiele anstehen, verkraften zu können.
Denn die stand eng beieinander, sich gegenseitig Bierflaschen reichend, ohne Masken ausserhalb des Spielfeldes ( oder gar des Stadions !! ), quasi am Aufgang zum Block 3 !
Desweiteren hat man danach nichts vom "Hotspot" Dallenbergparkplatz gehört !! Wurde ( hat sich ) jemand verletzt oder war es gar ein Infektionsherd ??
Mann Mann, reine Willkür und keine Verhältnismässigkeit !
@einfranke @Soulddream
Mit Stadionverboten kennen sie beide sich auch nicht aus erst recherchieren und dann schreiben. Das Stadionverbot kann von keinem Gericht oder Staatsanwalt verhängt werden. Es handelt sich hier um Zivilrecht das heißt das Verbot sprechen die Kickers oder der DFB aus auch die Laufzeit. Und die Stadionverbote laufen auch während der Geisterspiele weiter nicht erst danach.
1. Das Spiel war im Juli, was ich jetzt nicht zwingend dem Herbst zurechnen würde.
2. Im Juli galt eben nicht die aktuelle Coronaverordnung. Es war völlig legal gemeinsam in einem Biergarten das Spiel anzuschauen etc. Daher hinkt der Vergleich von "ein Franke" etwas.
werde ich das Dallenberg-Stadion als Fussball-Zuschauer betreten oder gar eine Spende machen.
Als deutlich über 70 Jahre alter Besucher wurde ich dort beim Passieren der Sicherheits-
schleuse vor ca. 2 Jahren von jungen Sicherheitsleuten durchsucht. In einer kleinen Bauch-gurttasche hatte ich Ausweispapiere, Geldbörse UND ja, eine kleine 0,4 Plastikflasche mit
Mineralwasser. Diese noch nicht angebrochene Flasche wurde mir von der Sicherheitskraft
aus der Hand gerissen und von ihr in einen nahe stehenden Mülleiner geworfen. Mit der
Begründung: "das Mitbringen eines Getränkes ist nicht erlaubt !"
Wenn ich nun dieses "Feuerfoto" ansehe....??; frage ich mich, wie bringen diese Leute der-artig feurige Artikel durch die so strengen Kontrollen ? Fallen Kontrollen bei " gesittet aus-
sehenden, älteren Menschen leichter ? !; als bei "auf Krawall gebürsteten " > "echten Fans der Würzburger Fussball-Kicker " <?
Nie mehr ....ins Stadion; ABER .... Main-Post lesen da geht was..
Gegenstand vorher abgeben-Nummer erhalten-nach Spielende wieder abholen.
Bestimmt schon über 20x so gemacht, da meiner Frau öfters etwas einfällt wenn ich im Stadion bzw. in der Stadt bin. Mit den Männern vom Sicherheitsdienst kann man Reden und diese bemühen sich immer, eine Lösung zu finden. Sogar einen Koffer kannst du dort abgeben.
Mussten die auch vor Gericht???
Ein Verbot, in diesem Fall Stadionverbot, tritt immer erst dann in Kraft wenn es möglich ist. Das heißt , es tritt erst in Kraft wenn auch wieder Zuschauer ins Stadion dürfen und nicht eher und nicht später.
Als die Regelungen für Stadionverbote getroffen wurden hat man die Möglichkeit von Geisterspielen gar nicht in Betracht gezogen.
Lächerlich ist das Stadionverbot - das auch dann abläuft wenn ein Zuschauen eh nicht möglich ist. So ein Verbot sollte erst dann zählen wenn es theoretisch möglich ist die Spiele wieder zu besuchen.
Hoffentlich werden die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz auch geahndet. Es ist mir völlig schleierhaft, dass man offenbar nicht weiß ob die Verstöße überhaupt geahndet werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer die wegen Lapalien bisher zahlen mussten (z.B. um 21.15 Uhr alleine im Freien erwischt o.ä.).