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KITZINGEN
15-Euro-Knöllchen statt Toleranz
Seit Kurzem gibt es Knöllchen: Jahrelang wurde das Parken gegen die Fahrtrichtung in der Kaltensondheimer Straße in Kitzingen geduldet. Jetzt gibt es für die nach der Straßenverkehrsordnung verbotene Abstellweise für ein Auto einen Strafzettel.
Foto: Siegfried Sebelka | Seit Kurzem gibt es Knöllchen: Jahrelang wurde das Parken gegen die Fahrtrichtung in der Kaltensondheimer Straße in Kitzingen geduldet.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 20.02.2014 16:01 Uhr

Verwundert die Augen reiben dürften sich derzeit Autofahrer, die nach alter Gewohnheit ihr Auto in der Kaltensondheimer Straße in Kitzingen abgestellt haben. Und zwar kostenlos und egal in welche Richtung. Das ist vorbei: Seit einiger Zeit kostet das Parken gegen die Fahrtrichtung 15 Euro.

Das Ende der Toleranz gegenüber den Parkern in falscher Richtung hat der noch relativ neue Leiter des Kitzinger Ordnungsamts, Frank Winterstein, jetzt bestätigt. „Das Parken gegen die Fahrtrichtung ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten“, sagte der Nachfolger von Georg Schwarz, der 2013 in den Ruhestand gegangen war. Und das gelte für das gesamte Stadtgebiet. Konsequenz: Der Verstoß wird jetzt geahndet. Was für den Autofahrer einen Strafzettel bedeutet: 15 Euro stehen auf dem Überweisungsträger auf der Windschutzscheibe hinter den Scheibenwischern.

Mit der Entscheidung des Ordnungsamtsleiters geht eine Kitzinger Tradition zu Ende, die die ansonsten eher unbeliebte Verkehrsüberwachung dann doch ein bisschen sympathisch machte. In der Kaltensondheimer Straße, die zwischen der Friedenstraße und der Bundesstraße 8 eine der wenigen kostenlosen Abstellmöglichkeiten von Autos am Rand der Innenstadt bietet, wurde der Verstoß gegen das Parken in falscher Richtung nicht geahndet. Das gilt übrigens auch beispielsweise für die Feldstraße.

Seit wann genau das so ist – oder besser war, lässt sich nur schwer ermitteln. Tatsache ist, dass der Verzicht auf Knöllchen keine einsame Entscheidung des früheren Ordnungsamtsleiters war.

Das Thema war schon öfter mal Gegenstand einer Sitzung des in Kitzingen für Verkehrsfragen zuständigen Verwaltungs- und Bauausschusses. Im Jahr 2006 zum Beispiel hatte Schwarz die damals gängige Praxis vom Verzicht im Ausschuss vorgetragen und hatte dort die Rückendeckung der Ausschussmitglieder bekommen.

Damit blieb das Parken gegen die Fahrtrichtung in Kitzingen kostenlos, bis jetzt ein neuer Ordnungsamtsleiter kam und mit ihm die neue Praxis. Und der beruft sich auf Straßenverkehrsordnung und die schreibt gemäß § 12, Abs. 4 StVO eindeutig vor, dass zum Halten oder Parken „an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist“. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen – jetzt auch in Kitzingen, auch wenn bisher alle mit der Toleranz gegenüber den Falschparkern leben konnten und von Beschwerden weit und breit nichts zu erfahren war.

 
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    ... traditionsgemäß hängen die abgemahnten Kitzinger Waldbauern Schreiben vom Ordnungsamt an den Lokushaken. In Streifen gerissen, erfüllen sie auch ihren Zweck. Seit neuestem Liest man vor dem Geschäft von gefährlichen Ästen die Pilzsammler und Spaziergänger bei ihrer Tätigkeit bedrohen sollen. Vorläufig kann man sich nach verrichteter Tätigkeit von diesem gedruckten Sondermüll befreien. Spülung drücken ....
    Die Jagdzugewandten Stadtoberen und deren eingeladene Gesellschaften werden deshalb auch weiterhin Druck aufs Ordnungsamt ausüben, und freie Fahrt für ihre SUVs in den Kitzinger Wäldern fordern.
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  • W. R.
    Nichts, aber rein gar nichts. Es zeigt wieder nur, daß NOCH-OB Müller keine Ahnung von Recht und Gesetz hat. Weder ein Ausschuß noch Müller dürfen die StVO ändern. Sie müssen sie ausnahmslos umsetzen und es liegt auch nicht in ihrer Entscheidung Toleranz zu üben. Wenn ein Beamter selbiges tut begeht er selbst eine strafbare Handlung. Deshalb gehört dieser Oberlehrling Müller nicht auf den OB-Sessel. Er ist ahnungslos und führungsunfähig - selbst noch nach über 5 Jahren! Als Verwaltungsleiter hat ein OB die Aufsicht über die Amtsleiter. Dem Amtsleiter kein Vorwurf zu machen, wenn er seinen Amtspflichten nachkommt. Und es gibt weder eine Gleichheit beim Rechtsbruch und schon überhaupt kein Gewohnheitsrecht.

    Parken gegen die Fahrtrichtung ist aus Sicherheitsgründen verboten. Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, begeht eine Gefährdung des entgegenkommenden Straßenverkehrs. Ein egoistisches, rabulistisches Verhalten, welches leider immer mehr zunimmt – nicht nur im Straßenverkehr.
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    ....muss nunmal die Konzequenzen tragen zwinkern
    Ich bin Rollstuhlfahrer und musste in mein vorheriges Auto über die Beifahrerseite einsteigen um den Rollstuhl einladen zu können. Ein hoher Bordstein war da sehr hinderlich traurig
    Also blieb mir nichts anderses übrig, als gegen die Fahrtrichtung zu Parken.
    Obwohl mein Behindertenparkausweis im Auto lag und bekannt war, dass das mein Auto ist, bekam ich einen Strafzettel, weil ich in falscher Richtung geparkt hatte.
    Drum bin ich nun etwas verwundert, dass bei anderen Verkehrsteilnehmern, in anderen Straßen jahrelang darüber hinweggesehen wurde.
    Bei mir lag es wohl daran, dass es nicht die Verkehrsüberwachen sondern die Polizei war, die mir das Knöllchen ausgestellt hatte.
    Wer falsch parkt muss mit einem Knöllchen rechnen und die StVo lässt da auch keine Ausnahmen zu.
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