Der blutige Angriff eines Mini-Bullterriers im Juli 2021, bei dem ein Fünfjähriger vom Rad gestürzt ist und mehrfach am Kopf gebissen wurde, hatte jetzt ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Kitzingen musste sich die 30-jährige Halterin der Hündin verantworten. Die Frau hatte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen und Einspruch eingelegt.
Den Grund nannte ihr Anwalt: "Wir wollen die Folgen nicht kleinreden", sagte er, aber die im Strafbefehl stehende Geldstrafe von 90 Tagessätzen sei zu hoch. "Im Vergleich zu anderen, teilweise vorsätzlichen Straftaten ist das unverhältnismäßig", sagte der Verteidiger. Seine Mandantin habe den Hund trainieren wollen, als er außer Kontrolle geriet und auf den jungen Radfahrer losging. Sie bedaure den Vorfall zutiefst und bemühe sich um Wiedergutmachung. Zudem habe sie den Hund kurz nach dem Angriff abgegeben.
Das Kind ist noch immer in psychologischer Behandlung
Der Staatsanwalt und Richterin Patricia Finkenberger sahen das ganz anders. Mit 90 Tagessätzen sei die Frau noch nicht vorbestraft (gilt erst ab 91 Tagessätzen). "Damit sind Sie gut bedient", sagte der Staatsanwalt. Die Frau habe gewusst, dass die Hündin schon einmal zugebissen hat, und hätte sie nicht ohne Leine und Maulkorb freilaufen lassen dürfen. "Ich hätte auch 100 Tagessätze in dem Strafbefehl unterschrieben", sagte die Richterin und verwies auf die massiven Folgen: Der Junge wurde vom Rad geworfen, in den Kopf gebissen, musste fast eine Woche ins Krankenhaus und ist wegen seiner Angst von Hunden in psychologischer Behandlung.
Der Vorschlag des Gerichts, die 90 Tagessätze zu akzeptieren und den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken, kam nicht an. Der Verteidiger blieb dabei: 90 Tagessätze sind zu viel.
Der Fahrradhelm verhinderte Schlimmeres
Damit wird es eine weitere Verhandlung geben. Und dann geht es noch einmal um den Vorfall vom 24. Juli 2021 gegen 19.30 Uhr, der seinerzeit Schlagzeilen machte. Der Bub war mit seinem Fahrrad und der Oma im Bereich des Hundeplatzes am Wiesenweg unterwegs gewesen, als der nicht angeleinte Mini-Bullterrier auf ihn zukam. Das aggressive Tier fiel den Jungen "unvermittelt" an, biss ihn und verletzte ihn erheblich am Kopf und im Gesicht. Der Helm verhinderte wohl noch Schlimmeres. Das Eingreifen der Großmutter hatte keinen Erfolg. Erst die Halterin konnte den Bullterrier von dem Kind wegziehen. Der Fünfjährige wurde ins Krankenhaus eingeliefert und blieb etliche Tage dort.
Die Folgen für das Kind werden eine wichtige Rolle in dem weiteren Verfahren spielen. Aber auch die Frage nach der Gefährlichkeit des Hundes und dem Verhalten der Halterin soll geklärt werden. Dazu kündigte Finkenberger an, alle nötigen Zeugen zu laden. Wie viele Tagessätze dann am Ende herauskommen, ist völlig offen. Mit einem Termin vor Gericht wird frühestens im Sommer gerechnet.
Womit ich den Fall nicht schönreden will denn einen Hund der bereits zugebissen hat sollte man sichern. Oder mit ihm in einem umzäunten Gelände üben.
Das müssen Sie jetzt mal erklären.
Was mit diesem Hund geschehen sollte schreibe ich jetzt nicht. Aber normale Hunde behandeln Menschenkinder so abschleckend wie Hundekinder.
Ich wünsche dem Kind, dass es dieses Trauma psychologisch gut aufarbeiten kann und auch zukünftig in Hunden keinen aggressiven "Beißer" sieht, sondern den eigentlich "besten Freund des Menschen" Alles Gute und viel Erfolg.
Die kann sie bspw. in Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung o.ä. ableisten.
Hat den Effekt, dass die Justiz kein Geld bekommt und man noch etwas Sinnvolles leistet - dort wo es Not tut.
Eine andere Frage ist, ob das dem Kind hilft?
Die Dame kann heilfroh sein, dass es so ausgegangen ist. Wäre es mein Kind, ich würde noch härtere Maßnahmen fordern.
Das finde ich schon fast dreist, so eine Forderung zu stellen!
Vielleicht war auch das Tierwohl nicht gegeben?
Es kann nicht angehen, dass durch unsachgemäßen Umgang mit einem vorbelasteten Hund , laut Bericht wusste die Halterin davon, so etwas leichtfertig zu den Akten gelegt wird. Da hat die Richterin/ Staatsanwaltschaft recht.
Das Kind hat definitiv deutlich länger als 90 Tagessätze daran zu knabbern.
Ich weiß wovon ich spreche, unser damals 2 jähriges Kind wurde auch von einer Mini-Bulldoge beim Spazieren gehen mehrfach angesprungen. Da ist nichts passiert aber das Kind hat Angst vor Hunden. Mittlerweile ist das Kind doppelt so alt.
Egal was raus kommt, das Kind hat noch lange etwas von dem Trauma.