zurück
Kitzingen
Kind von aggressivem Bullterrier gebissen: Jetzt wehrt sich die Halterin vor Gericht
Weil ihre Hündin einen Buben im Gesicht verletzt hat, soll die Halterin eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen. Zu viel, wie sie vor dem Kitzinger Amtsgericht meint.
Ohne Maulkorb und Leine ließ eine Hundehalterin im Juli 2021 ihren Bullterrier (Symbolbild) laufen. Das Tier fiel einen Jungen an und verletzte ihn.
Foto: Michael Hanschke, dpa | Ohne Maulkorb und Leine ließ eine Hundehalterin im Juli 2021 ihren Bullterrier (Symbolbild) laufen. Das Tier fiel einen Jungen an und verletzte ihn.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:56 Uhr

Der blutige Angriff eines Mini-Bullterriers im Juli 2021, bei dem ein Fünfjähriger vom Rad gestürzt ist und mehrfach am Kopf gebissen wurde, hatte jetzt ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Kitzingen musste sich die 30-jährige Halterin der Hündin verantworten. Die Frau hatte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen und Einspruch eingelegt.

Den Grund nannte ihr Anwalt: "Wir wollen die Folgen nicht kleinreden", sagte er, aber die im Strafbefehl stehende Geldstrafe von 90 Tagessätzen sei zu hoch. "Im Vergleich zu anderen, teilweise vorsätzlichen Straftaten ist das unverhältnismäßig", sagte der Verteidiger. Seine Mandantin habe den Hund trainieren wollen, als er außer Kontrolle geriet und auf den jungen Radfahrer losging. Sie bedaure den Vorfall zutiefst und bemühe sich um Wiedergutmachung. Zudem habe sie den Hund kurz nach dem Angriff abgegeben.

Das Kind ist noch immer in psychologischer Behandlung

Der Staatsanwalt und Richterin Patricia Finkenberger sahen das ganz anders. Mit 90 Tagessätzen sei die Frau noch nicht vorbestraft (gilt erst ab 91 Tagessätzen). "Damit sind Sie gut bedient", sagte der Staatsanwalt. Die Frau habe gewusst, dass die Hündin schon einmal zugebissen hat, und hätte sie nicht ohne Leine und Maulkorb freilaufen lassen dürfen. "Ich hätte auch 100 Tagessätze in dem Strafbefehl unterschrieben", sagte die Richterin und verwies auf die massiven Folgen: Der Junge wurde vom Rad geworfen, in den Kopf gebissen, musste fast eine Woche ins Krankenhaus und ist wegen seiner Angst von Hunden in psychologischer Behandlung.

Der Vorschlag des Gerichts, die 90 Tagessätze zu akzeptieren und den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken, kam nicht an. Der Verteidiger blieb dabei: 90 Tagessätze sind zu viel.

Der Fahrradhelm verhinderte Schlimmeres

Damit wird es eine weitere Verhandlung geben. Und dann geht es noch einmal um den Vorfall vom 24. Juli 2021 gegen 19.30 Uhr, der seinerzeit Schlagzeilen machte. Der Bub war mit seinem Fahrrad und der Oma im Bereich des Hundeplatzes am Wiesenweg unterwegs gewesen, als der nicht angeleinte Mini-Bullterrier auf ihn zukam. Das aggressive Tier fiel den Jungen "unvermittelt" an, biss ihn und verletzte ihn erheblich am Kopf und im Gesicht. Der Helm verhinderte wohl noch Schlimmeres. Das Eingreifen der Großmutter hatte keinen Erfolg. Erst die Halterin konnte den Bullterrier von dem Kind wegziehen. Der Fünfjährige wurde ins Krankenhaus eingeliefert und blieb etliche Tage dort.

Die Folgen für das Kind werden eine wichtige Rolle in dem weiteren Verfahren spielen. Aber auch die Frage nach der Gefährlichkeit des Hundes und dem Verhalten der Halterin soll geklärt werden. Dazu kündigte Finkenberger an, alle nötigen Zeugen zu laden. Wie viele Tagessätze dann am Ende herauskommen, ist völlig offen. Mit einem Termin vor Gericht wird frühestens im Sommer gerechnet.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Siegfried Sebelka
Amtsgericht Kitzingen
Fahrlässigkeit
Geldstrafen
Körperverletzung und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Tagessätze
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • A. M.
    Dass es hier noch eine Bewährungsstrafe gibt ist absolut lächerlich. Die gehört in den Knast! Immerhin hat sie ein kleines Kind schwer verletzt. Die Halterin ist dafür verantwortlich, nicht der Hund!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • D. Z.
    Hoffentlich wird das nächste Urteil dann entsprechend massiv verschärft, denn scheinbar kommt die Nachricht nicht an!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • U. S.
    In der Nähe eines Hundeplatzes muss man damit rechnen, dass dort Hunde sind!

    Womit ich den Fall nicht schönreden will denn einen Hund der bereits zugebissen hat sollte man sichern. Oder mit ihm in einem umzäunten Gelände üben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. K.
    Warum sollte ein 5 jähriges Kind damit rechnen, dass irgendwo aggresive Hunde rumlaufenß
    Das müssen Sie jetzt mal erklären.
    Was mit diesem Hund geschehen sollte schreibe ich jetzt nicht. Aber normale Hunde behandeln Menschenkinder so abschleckend wie Hundekinder.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. F.
    Wer einen aggressiven Hund, der bereits schon einmal zugebissen hat, ohne Leine ausführt, der handelt grob fahrlässig. Als uneinsichtige Wiederholungstäterin sollte ihr (soweit rechtlich möglich) die Hundehaltung verboten werden. Angesichts der fehlenden Einsicht der Hundeführerin sollte eine Strafverstärkung in Betracht gezogen werden, um den Lerneffekt zu verbessern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. G.
    Ich selber als Halter und Besitzer von drei Hunden (keine Listenhunde!) kann, dem Bericht der MP auf Wahrheit Glauben schenkend, dass Urteil nur begrüßen. Ich vermisse aber noch die Auflage, der Frau eine zukünftige Hundehaltung zu untersagen. Wer einen Hund, der schon in der Vergangenheit durch einen Beißvorfall wohl wissentlich auffiel, noch auf einem freien Gelände und dazu noch in der Nähe eines Kinderspielplatzes frei und ohne Maulkorb trainieren will, dem spreche ich jegliche Kompetenz auf Hundehaltung lebenslänglich ab!! Wenn ich mit 30 Jahren Hundeerfahrung, teilweise bei meinen Spaziergängen erlebe, wie heutzutage "Hundehaltung" und Erziehung aussieht, wird mir Angst und bange vor weiteren, wie den im Bericht geschilderten Beißvorfällen.

    Ich wünsche dem Kind, dass es dieses Trauma psychologisch gut aufarbeiten kann und auch zukünftig in Hunden keinen aggressiven "Beißer" sieht, sondern den eigentlich "besten Freund des Menschen" Alles Gute und viel Erfolg.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. B.
    Sehr geehrter Herr Sebelka, wenn Sie jetzt auch noch recherchiert hätten, wie hoch der Tagessatz ist, dann könnte man sich eine Meinung bilden. Aber unabhängig davon hält sich mein Mitleid für die Angeklagte in Grenzen, denn wer einen aggressiven Hund, der bereits schon einmal zugebissen hat, ohne Leine ausführt, der handelt grob fahrlässig. Im schlimmsten Fall hätte der Junge tot sein können, das muss man sich mal vor Augen führen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Wenn die Tagessätze zu hoch sind, sollte sie die Umwandlung in Sozialstunden beantragen, in Bayern sind das bei 90 Tagessätzen 540 Stunden.

    Die kann sie bspw. in Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung o.ä. ableisten.

    Hat den Effekt, dass die Justiz kein Geld bekommt und man noch etwas Sinnvolles leistet - dort wo es Not tut.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. F.
    Am Ende ist sie nicht tauglich bezüglich Corona in sozialen Einrichtungen zu arbeiten.

    Eine andere Frage ist, ob das dem Kind hilft?

    Die Dame kann heilfroh sein, dass es so ausgegangen ist. Wäre es mein Kind, ich würde noch härtere Maßnahmen fordern.
    Das finde ich schon fast dreist, so eine Forderung zu stellen!
    Vielleicht war auch das Tierwohl nicht gegeben?

    Es kann nicht angehen, dass durch unsachgemäßen Umgang mit einem vorbelasteten Hund , laut Bericht wusste die Halterin davon, so etwas leichtfertig zu den Akten gelegt wird. Da hat die Richterin/ Staatsanwaltschaft recht.

    Das Kind hat definitiv deutlich länger als 90 Tagessätze daran zu knabbern.

    Ich weiß wovon ich spreche, unser damals 2 jähriges Kind wurde auch von einer Mini-Bulldoge beim Spazieren gehen mehrfach angesprungen. Da ist nichts passiert aber das Kind hat Angst vor Hunden. Mittlerweile ist das Kind doppelt so alt.

    Egal was raus kommt, das Kind hat noch lange etwas von dem Trauma.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten