
Eigentlich ist es kein Geheimnis, dass beim Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien Vorsicht geboten ist. Das gilt auch dann, wenn eine Verkäuferin vor Ort versichert, die Einfuhr nach Deutschland sei kein Problem. Diese Erfahrung hat jetzt ein 20-Jähriger gemacht. Der fand sich nach dem Kauf eines vermeintlichen Schnäppchens im östlichen Nachbarland vor dem Jugendgericht wieder.
Auch wenn er Glück hatte, und Jugendrichter Wolfgang Hülle das Verfahren wegen "unerlaubter Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen" einstellte, hat er Lehrgeld gezahlt. 500 Euro muss der junge Mann an den Kreisjugendring dafür überweisen, dass er ohne Urteil davon gekommen ist. Damit ist der knapp zehn Euro teure Einkauf der 80 Knaller am Ende doch teuer geworden.
Im Kurzurlaub illegale Böller gekauft
Der junge Mann räumte seinen Fehler ein. Er habe bereut, dass er nicht auf seinen Vater hörte, der von dem Kauf dringend abgeraten hatte. Er sei mit der Familie zu einem Kurzurlaub in Tschechien gewesen, sagte er. In der Nähe des Ferienappartements habe es einen Laden gegeben, der auch Feuerwerk verkaufte. "Es war kurz vor Neujahr und ich wollte die Dinger an Silvester verballern", erklärte er dem Gericht.
Bevor die knapp zehn Euro für vier Kartons auf den Tisch legte, hätte ihm die Verkäuferin versichert, dass die Einfuhr der "fingergroßen Knaller" kein Problem sei.
Bei der Heimfahrt wurde das Auto kontrolliert
Dass es doch eins war, wurde bei der Heimfahrt über Waldsassen auf einem Parkplatz deutlich. Bei einer Kontrolle fanden Beamte die "pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 3", wie es in der Anklage hieß. Für die braucht man in Deutschland einen Berechtigungsnachweis. Weil der 20-Jährige den nicht hatte, folgte die Anzeige und die Verhandlung.
Dort kam dem Auszubildenden zugute, dass er bisher nicht negativ aufgefallen ist, eine günstige Sozialprognose attestiert bekam und zum ersten Mal vor dem Richter saß. In diesen Fällen stellt Hülle gerne auch mal ein Verfahren ein. Die 500 Euro sollen den jungen Mann allerdings daran erinnern, dass die Einfuhr "eine Straftat ist und bleibt".