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Kitzingen
Gefährlicher Vorfall im Vorgarten: Betrunkene will Polizisten die Dienstwaffe entreißen
Weil sie einem Polizisten die Dienstwaffe entreißen wollte, musste sich eine 44-jährige Frau vor der Kitzinger Strafrichterin verantworten (Symbolbild).
Foto: René Ruprecht | Weil sie einem Polizisten die Dienstwaffe entreißen wollte, musste sich eine 44-jährige Frau vor der Kitzinger Strafrichterin verantworten (Symbolbild).
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 05.11.2024 02:41 Uhr

Die Nerven lagen blank. Weil der Sohnemann gerade über die Stränge schlägt und es nur eine Frage der Zeit ist, bis er im Gefängnis landet, taucht die Polizei im Oktober 2023 nicht zum ersten Mal im Haus der Eltern auf, um bei einer Durchsuchung alles auf den Kopf zu stellen. Und weil sie sich von den Beamten gestresst fühlt, will sie zurückstressen. Und das sieht so aus: Die Frau tritt im Vorgarten von hinten an einen Polizisten heran, um ihm mit einer schnellen Bewegung die Pistole aus dem Halfter zu klauen.

Die 44-Jährige habe "am Gürtel gezogen und gerüttelt", ohne jedoch an die halbautomatische Waffe der Firma Heckler & Koch zu gelangen. So sagt es ein weiterer Beamter als Zeuge aus, der den Angriff aus kurzer Entfernung beobachtete. Er hatte sich umgehend auf die Frau gestürzt und sie zu Boden gebracht. Es sei ein "zielgerichteter Griff" gewesen. Zum Glück für alle kannte die Frau den Trick nicht, wie die Waffe gezogen wird.

Beide Beamten bestätigen vor der Kitzinger Strafrichterin Ingrid Johann, dass die Stimmung an diesem frühen Samstagnachmittag angespannt gewesen sei. Dazu gesellte sich ein Verständigungsproblem: Man habe mit Händen und Füßen und über den Ehemann kommuniziert, weil die Frau aus Russland auch nach acht Jahren in Deutschland sich nicht verständlich machen kann. Und so muss denn auch eine Dolmetscherin das übersetzen, was die Angeklagte zu dem Vorfall zu sagen hat: "Ich weiß nicht, wie es passiert ist." Und eben: "Ich wollte die Polizisten stressen!"

Das Ehepaar beginnt das Wochenende mit viel Wodka

Ein weiterer Grund für den Angriff ergibt sich aus dem, was ein Alkoholtest erbrachte: Die Frau hatte zur Tatzeit 2,6 Promille. Man läute, so führt es der Ehemann aus, das Wochenende am Freitagabend mit einer Flasche Wodka ein, die auch mehr oder weniger geleert werde. Den Versuch, an die Waffe zu kommen, bewertet der Ehemann so: "Sie hat sich unanständig verhalten." Und es ist ihm ein Anliegen, die mühsame Kommunikation zu erklären: Seine Frau habe deshalb "keine Sprachpraxis", weil sie letztlich "immer zu Hause" sei. Was auch damit zusammenhängt, dass das Paar vom Jobcenter und von 750 Euro im Monat lebt.

Die Staatsanwaltschaft betont am Ende, dass man es hier mit einer "Spontantat" zu tun habe, ausgelöst durch eine "alkoholbedingte Enthemmung". Die Straffforderung: zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Frau habe "vorsätzlich zu der Waffe gegriffen"

Das Gericht betont, dass der Gesetzgeber bei solchen Taten keinen Spaß verstehe, und verhängt am Ende für den Griff nach der Waffe die Mindeststrafe von sechs Monaten. Diese wird ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Zudem muss die Frau 80 Stunden soziale Hilfsdienste leisten. Es sei erwiesen, dass die Angeklagte "vorsätzlich zu der Waffe gegriffen habe".

Und auch der Alkohol spielt in der Urteilsbegründung noch einmal eine Rolle: Die 2,6 Promille seien zwar gewaltig, hätten aber auch etwas mit einer – gutachterlich attestierten – Gewöhnung zu tun. "Sie waren nicht so sehr alkoholisiert, dass sie nicht wussten, was die getan haben", hieß es in der Urteilsbegründung.

Nach dem Urteil war es dem Ehemann noch wichtig zu wissen, ob solche Vorfälle öfter vorkommen. Als das verneint wurde, ließ das den Mann nachdenklich von dannen ziehen.

 
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