
Nach einer Stadtratssitzung voller Zahlen zum Haushalt 2019 brachte die Nachfrage von Norbert Then noch einmal das Thema Feuerwehr ins Rollen. Der Rimbacher, ein treuer Besucher der Stadtratssitzungen, wollte wissen, warum beim Feuerwehrbedarfsplan so lange nichts passiert sei. Unter anderem in der Rede von Heiko Bäuerlein (CSU) hatte er gehört, dass der Bedarfsplan 2014 vom Rechnungsprüfungsausschuss gefordert und im Stadtrat immer wieder angemahnt worden sei. "Jetzt sind fast fünf Jahre vergangen und wir haben immer noch keinen Rahmen für die Fahrzeugausstattung", hatte Bäuerlein kritisiert.

Auch Roger Schmidt für die Bürgerliste hatte in seiner Rede einen Schwerpunkt auf das Thema Feuerwehren in Volkach und seinen Stadtteilen gelegt, wo er einen "ganz erheblichen Nachholbedarf" sehe. Zum einen dränge die Bürgerliste auf eine Fertigstellung des Feuerwehrbedarfsplans, zum anderen bitte man darum, alle Feuerwehren mit Telefon und Fax auszustatten.
Nach dem Dienst den Müll mit heim nehmen
Dass dies mancherorts noch nicht der Fall sei, hatte auch Moritz Hornung kritisiert. Der Sprecher der Volkacher Feuerwehr hatte sich in der Stadtratssitzung nach Norbert Then mit einer Kritik am geplanten Haushalt gemeldet: "Die 150 000 Euro reichen nicht, um den Investitionsstau bei den Feuerwehren der Stadt abzudecken." Hornung berichtete, dass etwa beim Sturm "Fabienne" Telefone und Faxe dringend nötig gewesen wären und es in manchem Feuerwehrhaus noch nicht einmal eine Mülltonne gebe. "Da müssen die Kameraden nach dem Dienst ihren Müll mit nach Hause nehmen."

Grundsätzlich gehe es ihm aber vor allem darum, etwas klarzustellen, betonte Hornung: Nicht das Fahrzeug Löschgruppenfahrzeug (LF) 16 (Baujahr 1996) der Volkacher Wehr müsse ersetzt werden – so hatte es Bürgermeister Peter Kornell in der Sitzung dargestellt –, sondern der Oldtimer, das LF 8, Baujahr 1982, sei über kurz oder lang nicht mehr einsatzfähig. Darum, erläuterte Hornung auf Nachfrage, müsse man sich schon jetzt Gedanken machen, welches Fahrzeug man danach anschaffen könnte oder sollte.
Zudem haben alle elf Kommandanten der Wehren der Stadt und seiner Ortsteile eine Übersicht unterschrieben, auf der detailliert dargestellt wird, welche Beschaffungen ihrer Meinung nach im laufenden Jahr notwendig seien. Sie kommen allein auf 170 000 Euro für Ersatzbeschaffungen (Schutzanzüge, defektes Material), zudem 120 000 Euro für grundsätzlich fehlende Teile. Das macht gesamt fast 290 000 Euro, also fast doppelt so viel, wie der Haushalt für Beschaffungen vorsieht. Hinzu kommt die ungeklärte Zukunft der veralteten Atemschutzwerkstatt. Da möchte der Volkacher Stadtrat aber erst noch ausloten, ob eine eigene in Zukunft überhaupt notwendig ist.
Eins wurde in der Sitzung auf jeden Fall sehr deutlich: Um die Kommunikation zwischen Bürgermeister und Feuerwehr ist es nicht gut bestellt. Zur Frage nach dem seit fünf Jahren geforderten Feuerwehrbedarfsplan antwortete Kornell: "Den kann man für gut halten, muss man aber nicht für zwingend halten." Zwar schob er noch hinterher, dass es an "Personalproblemen in der Verwaltung" liege, dass man da noch nicht weiter sei, aber schon kurz darauf sprach er wieder einmal die Geschichte mit der Teleskoprettungsbühne an. Aus seiner Sicht, sagte ein angesäuerter Kornell, habe ihn die Feuerwehr damals angeschwärzt, obwohl er das funktionsfähige Fahrzeug doch nur für Baumschnitte eingesetzt habe. Fakt ist: Damals hatte die Stadt die gesetzlich vorgeschriebene Zehn-Jahres-Wartung verpasst, das Fahrzeug war darum ab März 2018 eine Weile außer Betrieb.
Bedarfsplan ist wichtig für Zuschüsse
Auch um derartige Wartungen nicht zu verpassen und das benötigte Material nach Vorschrift bereitstellen zu können, sei der Feuerwehrbedarfsplan dringend notwendig, sagte Moritz Hornung auf Nachfrage dieser Redaktion. Laut Kreisbrandrat Roland Eckert ist ein solcher Plan nicht verpflichtend, aber wenn es um Zuschüsse gehe, werde danach geschaut. Eckert verweist auf die mit dem Innenministerium abgestimmte Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern. In dem 80-seitigen Dokument heißt es: "Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen [...] grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen." Dessen Erstellung sei Aufgabe der Gemeinde unter Beteiligung der Kommandanten und des Kreisbrandrates.