Alkohol und ein in Deutschland nicht zugelassenes Medikament gegen Kopfschmerz und Fieber waren im Oktober 2018 offenbar die Ursache für den tödlichen Unfall auf einer abgelegenen Kreisstraße bei Prichsenstadt-Altenschönbach im Landkreis Kitzingen: Von den vier Fahrzeuginsassen, alles Arbeitskollegen, waren zwei getötet, zwei schwer verletzt worden. Die 35-jährige Fahrerin wurde am Amtsgericht Würzburg nun unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ihre Führerscheinsperre wurde um drei Jahre und sechs Monate verlängert.
Das Fahrzeug der Angeklagten war am späten Sonntagabend auf der wenig befahrenen Kreisstraße nach einer langgezogenen Kurve mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen, hatte sich mehrfach überschlagen und war nach etwa 130 Metern schwer beschädigt auf dem Dach liegengeblieben. Eine 25-jährige Mitfahrerin und ein 35-jähriger Mitfahrer wurden dabei getötet. Ein weiterer Insasse wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt. Die schwer verletzte Fahrerin hatte sich aus dem Wrack befreien und den Notruf wählen können. Das Eintreffen der Helfer verzögerte sich, weil die Fahrerin kaum Deutsch spricht und die Unfallstelle nur vage beschreiben konnte.
Polizist war zufällig vorbeigekommen
Ein Beamter der Polizeiinspektion Kitzingen war am betreffenden Oktober-Abend mit dem Fahrrad auf dem Heimweg vom Dienst zufällig in der Nähe der Unfallstelle unterwegs. Er hörte die Frau, die aus dem Straßengraben auftauchte und um Hilfe rief, und sah das Fahrzeug in einem Feld liegen. Und er hörte Rettungsfahrzeuge auf der Suche nach der Unfallstelle.
Den Ermittlungen zufolge war Fahruntüchtigkeit - aufgrund 0,8 Promille und einem Medikament - die Unfallursache gewesen. Der 32-jährige Mitfahrer, der den Unfall überlebt hatte, berichte als Zeuge vor Gericht, die Angeklagte habe während der Fahrt ganz plötzlich zu weinen begonnen und Vollgas gegeben. Die Tachonadel habe zwischen 220 und 240 km/h vibriert. Er habe Angst bekommen und die Kollegin gebeten, ihn aussteigen zu lassen, doch sie habe überhaupt nicht reagiert. Dann ende seine Erinnerung.
Rechtsmediziner: "Es war nicht nur der Alkohol"
24 Tage lang war der 32-Jährige im künstlichen Koma gelegen. Heute hat er selbst mit Gehhilfen Probleme, sich fortzubewegen. Einen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte er gerade vier Wochen in Altenschönbach gearbeitet und seinen ersten Lohn erhalten.
Rechtsmediziner Dr. Thomas Tatschner sprach vor Gericht von einer Ausnahmesituation: "Es war nicht nur der Alkohol." Die Angeklagte habe schon zuvor beim Halt auf einem Parkplatz heftig geweint und sei von ihrem Mitfahrer nicht zu trösten gewesen.
Angeklagte ohne Erinnerung
Die 35-Jährige selbst konnte keine Aussagen zum Unfall machen, ihre Erinnerung setze bereits weit vor der Fahrt aus. Sie akzeptiere aufgrund der Polizeiermittlungen, dass sie selbst am Steuer ihres Fahrzeugs gesessen haben muss. Einer ihrer Schuhe war vor dem Fahrersitz gefunden worden.
Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft. Der Vorsitzende Richter machte der Fahrerin wenig Hoffnung auf ein milderes Urteil in der nächsten Instanz. "Im Namen des Volkes" Bewährung zu geben, "das würde niemand verstehen".
Auch Ihnen ein schönes Wochenende
dass der Zeuge die Tachonadel zw. 220-240 km/h vibrieren sah. Ist zu lesen... Wenn man diese Strecke schon mal gefahren ist und berücksichtigt, dass es sich um einen VW-Beetle handelte, fragt man sich schon: "wie soll das gehen ? Es dürfte sich um
eine Verwechslung dahingehend handeln, dass er vielleicht den Zeiger des Dreh-
zahlmessers und dessen Skala, fälschlicherweise für den Tacho hielt. Es kam danach zum schrecklichen Unfall.... unter besonderen Umständen. Die Frau hat das Urteil akzeptiert und wird ihr Versagen sicher lebenslang nicht vergessen. Die Angehörigen der Unfallopfer auch nicht.
mit 15 hat man noch Träume...
Warum schreiben Sie dann so einen Blödsinn:
„Mit 2,9 Promille hätte sie 5.000 € Strafe bekommen. Und was sagt uns das? Wenn betrunken am Steuer, dann bis zum Pupillenstillstand.“
Es ging um das Vertrauen in die Justiz und ob alle Menschen vor Gericht gleich sind.
Hier nur zwei Fragen aus der Umfrage:
„Denken Sie, dass in Deutschland vor Gericht alle Menschen gleich sind?“
„Denken Sie, es gibt regionale Unterschiede in der Härte der Gerichtsurteile in Deutschland?“
Hier ist ein Großteil der Befragten der Meinung dass dies nicht der Fall ist. Ich übrigens auch.
Wie Sie wissen sollten, gibt es einen Strafrahmen wo für den jeweiligen Tatbestand eine Mindest- und Höchstmaß der Strafe angegeben wird. Innerhalb dessen muss ein Richter entscheiden. Da Richter auch Menschen sind, wird es beim gleichen Sachverhalt auch immer zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Und ich bleibe bei meiner Aussage, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit diesem „Rechtsstaat“ zufrieden ist. Verbessern kann man immer etwas. Nur etwas „schlechtreden“ ist deutlich einfacher.