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Würzburg/Prichsenstadt
Fahrerin im Ausnahmezustand: Haftstrafe nach tödlichem Unfall
Im Prozess um den schweren Unfall mit zwei Toten bei Prichsenstadt im Herbst 2018 ist das Urteil gefallen. Ursache war einem Gutachter und Zeugen zufolge nicht nur Alkohol.
Archivbild von Oktober 2018: Einsatzkräfte an der Unfallstelle zwischen Altenschönbach und Schönaich im Landkreis Kitzingen nach dem Unfall mit zwei Toten und zwei Schwerverletzten. 
Foto: Bertold Diem | Archivbild von Oktober 2018: Einsatzkräfte an der Unfallstelle zwischen Altenschönbach und Schönaich im Landkreis Kitzingen nach dem Unfall mit zwei Toten und zwei Schwerverletzten. 
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:10 Uhr

Alkohol und ein in Deutschland nicht zugelassenes Medikament gegen Kopfschmerz und Fieber  waren im Oktober 2018 offenbar die Ursache für den tödlichen Unfall auf einer abgelegenen Kreisstraße bei Prichsenstadt-Altenschönbach im Landkreis Kitzingen: Von den vier Fahrzeuginsassen, alles Arbeitskollegen, waren zwei getötet, zwei schwer verletzt worden. Die 35-jährige Fahrerin wurde am Amtsgericht Würzburg nun unter anderem  wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ihre Führerscheinsperre wurde um drei Jahre und sechs Monate verlängert.

Das Fahrzeug der Angeklagten war am späten Sonntagabend auf der wenig befahrenen Kreisstraße nach einer langgezogenen Kurve mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen, hatte sich mehrfach überschlagen und war nach etwa 130 Metern schwer beschädigt auf dem Dach liegengeblieben.  Eine 25-jährige Mitfahrerin und ein 35-jähriger Mitfahrer wurden dabei getötet. Ein weiterer Insasse wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt. Die schwer verletzte Fahrerin hatte sich aus dem Wrack befreien und den Notruf wählen können. Das Eintreffen der Helfer verzögerte sich,  weil die Fahrerin kaum Deutsch spricht und die Unfallstelle nur vage beschreiben konnte.  

Polizist war zufällig vorbeigekommen

Ein Beamter der Polizeiinspektion Kitzingen war am betreffenden Oktober-Abend mit dem Fahrrad auf dem Heimweg vom Dienst zufällig in der Nähe der Unfallstelle unterwegs. Er hörte die Frau, die aus dem Straßengraben auftauchte und um Hilfe rief, und sah das Fahrzeug in einem Feld liegen. Und er hörte Rettungsfahrzeuge auf der Suche nach der Unfallstelle.

Den Ermittlungen zufolge war Fahruntüchtigkeit - aufgrund 0,8 Promille und einem Medikament - die Unfallursache gewesen. Der 32-jährige Mitfahrer,  der den Unfall überlebt hatte, berichte als Zeuge vor Gericht,  die Angeklagte habe während der Fahrt ganz plötzlich zu weinen begonnen und Vollgas gegeben. Die Tachonadel habe zwischen 220 und 240 km/h vibriert. Er habe Angst bekommen und  die Kollegin gebeten, ihn aussteigen zu lassen, doch sie habe überhaupt nicht reagiert. Dann ende seine Erinnerung.

Rechtsmediziner: "Es war nicht nur der Alkohol"

24 Tage lang war der 32-Jährige im künstlichen Koma gelegen. Heute hat er selbst mit Gehhilfen Probleme,  sich fortzubewegen. Einen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte er gerade vier Wochen in Altenschönbach gearbeitet und seinen ersten Lohn erhalten.

Rechtsmediziner Dr. Thomas Tatschner sprach vor Gericht von einer Ausnahmesituation: "Es war nicht nur der Alkohol." Die Angeklagte habe schon zuvor beim Halt auf einem Parkplatz heftig geweint und sei von ihrem Mitfahrer nicht zu trösten gewesen.

Angeklagte ohne Erinnerung

Die 35-Jährige selbst konnte keine Aussagen zum Unfall machen, ihre Erinnerung setze bereits weit vor der Fahrt aus. Sie akzeptiere aufgrund der Polizeiermittlungen, dass sie selbst am Steuer ihres Fahrzeugs gesessen haben muss. Einer ihrer Schuhe war vor dem Fahrersitz gefunden worden. 

Die Verteidigung beantragte  eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft. Der Vorsitzende Richter machte der Fahrerin wenig Hoffnung auf ein milderes Urteil in der nächsten Instanz. "Im Namen des Volkes" Bewährung zu geben, "das würde niemand verstehen".

 
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  • Hans15
    @Albatros Keine Angst, ich bin noch in der Lage selbständig zu denken und laufe nicht dem Mainstream hinterher. Deshalb habe ich mir auch die Fragen der Umfrage angeschaut und nicht nur die Ergebnisse. Das gleiche gilt auch für Ihren Kommentar. Erst ein rechtskräftiges Urteil abwarten und nicht gleich so eine Behauptung schreiben.
    Auch Ihnen ein schönes Wochenende
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  • reutjo
    wenn man so liest.... fällt auf,

    dass der Zeuge die Tachonadel zw. 220-240 km/h vibrieren sah. Ist zu lesen... Wenn man diese Strecke schon mal gefahren ist und berücksichtigt, dass es sich um einen VW-Beetle handelte, fragt man sich schon: "wie soll das gehen ? Es dürfte sich um
    eine Verwechslung dahingehend handeln, dass er vielleicht den Zeiger des Dreh-
    zahlmessers und dessen Skala, fälschlicherweise für den Tacho hielt. Es kam danach zum schrecklichen Unfall.... unter besonderen Umständen. Die Frau hat das Urteil akzeptiert und wird ihr Versagen sicher lebenslang nicht vergessen. Die Angehörigen der Unfallopfer auch nicht.
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  • Hans15
    @reutjo Und wieder jemand mit seinen Spekulationen. Auch hier gilt: Erst schlau machen und dann schreiben!!! Laut Sachverständigem liegt die Höchstgeschwindigkeit bei diesem Modell laut Hersteller bei 203 km/h. Wenn dann noch berücksichtigt wird, dass die Straße leicht abschüssig und der Wagen mit 4 Personen besetzt war ist das vorstellbar. Außerdem zeigt die Tachonadel meist etwas mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit. Und hier gibt es zwei unterschiedliche Tatsachen. Einmal der Zeitpunkt, wann der Zeuge auf den Tacho geschaut hat und dann der Zeitpunkt wann das Fahrzeug die Straße verlassen hat.
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  • reutjo
    tja lieber Hans (mit 15)....

    mit 15 hat man noch Träume...
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  • Albatros
    Mit 2,9 Promille hätte sie 5.000 € Strafe bekommen. Und was sagt uns das? Wenn betrunken am Steuer, dann bis zum Pupillenstillstand.
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  • p.woetzel@mail.de
    Nein, hätte sie nicht, da sie im Alter von 35 Jahren nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.
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  • Albatros
    @Patrick....., die Schuldunfähigkeit fragt nicht nach dem Alter. Nicht einfach nur was schreiben, vorher informieren.
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  • p.kriebel@gmx.net
    Das Strafmaß aber schon
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  • georg-ries@web.de
    Immer die gleiche dumme Leier.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Durch keinerlei Sachkenntnis getrübtes Stammtischgeschwätz.
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  • Albatros
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • Hans15
    @albatros. Machen Sie sich doch bitte vorher schlau, davor Sie hier so einen Blödsinn schreiben. Gegen das Urteil von Untereisenheim 5.000 € Strafe wurde Berufung eingelegt, da dieses Urteil nicht nachvollziehbar ist. Es ist auch nicht rechtskräftig. Bei dem Fall in Prichsenstadt kamen neben 0,8 Promille und Wirkung eines in Deutschland nicht zugelassenen Medikamentes noch ein psychischer Ausnahmezustand hinzu. Dies wurde in der Urteilsbegründung auch berücksichtigt. Die Staatsanwältin forderte 3 Jahre und 6 Monate. Und wie die Berufungsverhandlung in Untereisenheim ausgeht, bleibt abzuwarten.
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  • Albatros
    @Hans15, der Rechtsstaat freut sich über so linientreue und brave Bürger wie Sie. Bürger, die kritiklos Entwicklungen in die falsche Richtung anerkennen. Mehrere Strafrechtsreformen der vergangenen 30 Jahre haben dazu beigetragen, dass mehr und mehr gesellschaftlichen Verständnis für die Rechtsprechung verlorengeht. Intensivstraftäter, welche der Justiz mangels rechtlicher Möglichkeiten auf der Nase herumtanzen. In vielen deutschen Großstädten konnte sich über 30 Jahre Parallelgesellschaften arabischer Großfamilien entwickeln, welche diesen Rechtsstaat zu keinem Zeitpunkt anerkannt haben. Die Entwicklung in vielen Verfahren in denen Täterschutz vor Opferschutz praktiziert wird, dient nicht gerade dazu bei, gesellschaftliches Vertrauen in das bestehende Rechtssystem zu verstärken. Sie müssen mir das Eisenheimer Verfahren nicht erklären, ich habe den Prozess von Beginn an verfolgt, da ich das tote Mädchen kannte.
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  • Hans15
    @Albatros Was für ein Glück, dass Sie die „Entwicklung in die falsche Richtung“ erkennen. Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung ist aber mit diesem „Rechtsstaat“ zufrieden. Was haben arabische Großfamilien mit den beiden Unfällen zu tun? Wenn Sie behaupten, Sie haben den Eisenheimer Fall von Anfang an verfolgt, dann wissen Sie auch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.
    Warum schreiben Sie dann so einen Blödsinn:
    „Mit 2,9 Promille hätte sie 5.000 € Strafe bekommen. Und was sagt uns das? Wenn betrunken am Steuer, dann bis zum Pupillenstillstand.“
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  • Albatros
    @Hans15, dass Leute wie Sie ausfallend und beleidigend werden, nun, dies spricht für sich. Und was Ihre "Deutliche Mehrheit" an zufriedenen Bürgern hinsichtlich unseres Rechtsstaates angeht, entweder erzählen Sie bewusst Unwahrheiten oder Sie wissen es einfach nicht besser. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts Civey (Berlin) fragte, wie groß das Vertrauen in die Justiz der Bundesrepublik sei? Die Erkenntnisse aus der Befragung sind erstaunlich und lassen aufhorchen. Nach der Civey-Umfrage sprechen aktuell nur noch rund 41 Prozent der Bundesbürger der Justiz großes oder sehr großes Vertrauen aus. Im Jahre 2013 lag dieser Wert noch bei 77 Prozent. Besorgnis erregen muss aber, dass 45 Prozent der Befragten nur ein geringes oder sehr geringes Vertrauen in die Justiz haben. Rund 14 Prozent waren bei dieser Frage unentschieden. So sieht bei Ihnen eine "deutliche Mehrheit" aus. Stellt sich für mich die Frage wer hier Blödsinn erzählt!
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  • Hans15
    @Albatros Dann zitieren Sie die Civey-Umfrage aber auch bitte richtig.
    Es ging um das Vertrauen in die Justiz und ob alle Menschen vor Gericht gleich sind.
    Hier nur zwei Fragen aus der Umfrage:
    „Denken Sie, dass in Deutschland vor Gericht alle Menschen gleich sind?“
    „Denken Sie, es gibt regionale Unterschiede in der Härte der Gerichtsurteile in Deutschland?“
    Hier ist ein Großteil der Befragten der Meinung dass dies nicht der Fall ist. Ich übrigens auch.
    Wie Sie wissen sollten, gibt es einen Strafrahmen wo für den jeweiligen Tatbestand eine Mindest- und Höchstmaß der Strafe angegeben wird. Innerhalb dessen muss ein Richter entscheiden. Da Richter auch Menschen sind, wird es beim gleichen Sachverhalt auch immer zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Und ich bleibe bei meiner Aussage, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit diesem „Rechtsstaat“ zufrieden ist. Verbessern kann man immer etwas. Nur etwas „schlechtreden“ ist deutlich einfacher.
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  • Albatros
    @Hans15, jetzt lassen wir`s gut sein. Sie finden alles toll und die Umfragen sind eh alle falsch interpretiert. Mitläufer wie Sie sind das Beste was sich der Staat wünschen kann. Schönes Wochenende.
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