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Kitzingen
"Fahren ohne" wird zum Dauerproblem
Aus dem Gericht: Fast jährlich eine Straftat, weil er nicht vom Autofahren lassen kann. Für einen 36-Jährigen wird es jetzt eng, er steht jetzt drei Jahre unter Bewährung.
Seit fast zehn Jahren hat ein 36-Jähriger keine Fahrerlaubnis mehr. Unterwegs mit Autos ist er dennoch -und steht regelmäßig vor Gericht.
Foto: Oliver Berg, dpa | Seit fast zehn Jahren hat ein 36-Jähriger keine Fahrerlaubnis mehr. Unterwegs mit Autos ist er dennoch -und steht regelmäßig vor Gericht.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:58 Uhr

Seit fast zehn Jahren hat ein 36-Jähriger keine Fahrerlaubnis mehr. Unterwegs mit Autos ist er dennoch. Die Folge sind Straftaten in Serie. 13 Verurteilungen stehen im Bundeszentralregister, meist geht es um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Jetzt ist noch eine dazu gekommen. Der Mann wurde in Kitzingen zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafte verurteilt, weil er wieder einmal gefahren ist.

Diesmal war er Ende November 2020 mit dem Auto seiner Freundin auf der Autobahn unterwegs. Auf der Raststätte Haidt geriet der zufällig in eine Kontrolle. Schnell war klar, der Mann hatte seit Jahren keine Fahrerlaubnis. Das Verfahren nahm seinen Lauf.

Aber nicht nur wegen der fehlenden Fahrerlaubnis. Weil auf dem Auto ein Aufkleber mit "CC" war, hatte er noch ein Verfahren wegen der Anmaßung von Titeln am Hals. Das Schild ist laut Gesetz ausschließlich für Angehörige von diplomatischen und konsularische Vertretungen gedacht. Das Thema war allerdings vor Gericht schnell vom Tisch. Der Mann konnte glaubwürdigt versichern, dass er mit dem Aufkleber  nicht zu tun hatte und/oder dessen Bedeutung nicht kannte.

Fast jährlich eine Straftat

Das ist beim Fahren ohne Fahrerlaubnis anders. Er habe einen Kumpel bei einem Autokauf begleiten und ihm nicht sagen wollen, dass er keinen Führerschein hat. Also ist er gefahren und erwischt worden. Das kennt der Mann schon. Wie ein Blick ins Bundeszentralregister zeigte, findet sich dort fast jährlich eine solche Straftat. Er hat dafür Geldstrafen und auch schon Bewährungsstrafen bekommen. Jetzt kommt noch eine dazu. Am Ende wurden es sieben Monate und drei Jahre Bewährung.  1000 Euro muss er als Auflage bezahlen.

Das Problem scheint damit aber nicht gelöst. "Eigentlich müssten sie die Hände von allen Fahrzeugen lassen, wenn es kein Fahrrad ist", sagte Richterin Ingrid Johann. Dass der Mann sein Geld ausgerechnet als selbstständiger Zweiradmechniker verdient, sei in dem Zusammenhang "nicht günstig".

Dennoch will der Mann, der inzwischen Vater ist und heiraten will, versuchen, wieder an eine Fahrerlaubnis zu kommen. Dass der Weg dorthin nicht billig wird und nur über die gefürchtete Medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) führt, war allen klar. Der Angeklagte  will jedenfalls "in naher Zukunft" sein Leben und auch die Sache mit dem Führerschein in den Griff kriegen. Ein bisschen Zeit hat er noch. Für die nächsten zwölf Monate geht nichts. Dafür sorgt eine isolierte  Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von einem Jahr, die auch im Urteil steht.

 
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