Mit einer Softairwaffe und Plastikkugeln hat ein 13-Jähriger in einer Wohnanlage im Kitzingen das Fenster seines Nachbarn getroffen. Der stellte den Jungen zur Rede, wollte die Sache gleich vor Ort mit der Mutter klären und ging dabei einen Schritt zu weit. Weil er den Buben mit der Hand auf der Schulter "abgeführt" hat, fand er sich jetzt auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf: Körperverletzung.
450 Euro (30 Tagessätze zu 15 Euro) kostet den 58-Jährigen der schmerzhafte Griff zur Schulter. Dafür war er angezeigt worden, erhielt einen Strafbefehl, legte Einspruch ein und fand er sich vor Richterin Patricia Finkenberger auf der Anklagebank wieder. Die "verstand" zwar, dass der Mann die Sache mit den Schüssen auf seine Fenster vor Ort mit dem Nachbarsohn und seiner Mutter klären wollte, nicht aber, dass der Mann dafür den Jungen fest an der Schulter gepackt hat und zur Mutter bringen wollte. "Es ist heikel, ein Kinder unter 14 Jahren anzufassen", machte Finkenberger dem Mann klar und: "Auch Zupacken ist eine Körperverletzung und strafbar."
Angeklagter hat elf Vorstrafen
Nach dem Auftritt von Mutter und Sohn als Zeugen war zwar klar, dass der Mann nicht – wie im Strafbefehl beschrieben – den Jungen "über den halben Hof gezerrt" hat. Dass er ihn mit der Hand an der Schulter angefasst und ihm offenbar Schmerzen zugefügt hat, war aber deutlich geworden. Auch wenn der 13-Jährige nicht beim Arzt war und an der Schulter "nur" eine rote Stelle zu sehen war, für die Staatsanwaltschaft war die Körperverletzung erwiesen.
Finkenberger stellte klar, die 30 Tagessätze im Strafbefehl sind mit Blick auf insgesamt elf Vorstrafen des Mannes – darunter auch Körperverletzungen – das richtige Maß. "Es kann nur teurer werden", sagte die Richterin im Blick auf den weiteren Verlauf der Verhandlung. Sie empfahl, sich den Einspruch noch einmal zu überlegen. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger kam die kurze Mitteilung: "Wir ziehen den Einspruch zurück." Damit bleibt es bei 450 Euro und der Erkenntnis, die Finger von Kindern zu lassen, auch wenn sie mit Plastikkugeln herumballern. Solche "erzieherische Maßnahmen" können auf der Anklagebank enden.