zurück
Kitzingen
Erzieherische Maßnahme endet auf Anklagebank
Weil er mit einer Softairwaffe sein Fenster getroffen hat, hat sich ein Nachbar einen 13-Jährigen vorgenommen und ihn an der Schulter gepackt. Das hatte Folgen.
Ein Mann stand in Kitzingen vor Gericht, weil er einen Jungen hart an der Schulter angefasst hat (Symbolbild).
Foto: Frank Rumpenhorst | Ein Mann stand in Kitzingen vor Gericht, weil er einen Jungen hart an der Schulter angefasst hat (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:53 Uhr

Mit einer Softairwaffe und Plastikkugeln hat ein 13-Jähriger in einer Wohnanlage im Kitzingen das Fenster seines Nachbarn getroffen. Der stellte den Jungen zur Rede, wollte die Sache gleich vor Ort mit der Mutter klären und ging dabei einen Schritt zu weit. Weil er den Buben mit der Hand auf der Schulter "abgeführt" hat, fand er sich jetzt auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf: Körperverletzung.

450 Euro (30 Tagessätze zu 15 Euro) kostet den 58-Jährigen der schmerzhafte Griff zur Schulter. Dafür war er angezeigt worden, erhielt einen Strafbefehl, legte Einspruch ein und fand er sich vor Richterin Patricia Finkenberger auf der Anklagebank wieder. Die "verstand" zwar, dass der Mann die Sache mit den Schüssen auf seine Fenster vor Ort mit dem Nachbarsohn und seiner Mutter klären wollte, nicht aber, dass der Mann dafür den Jungen fest an der Schulter gepackt hat und zur Mutter bringen wollte. "Es ist heikel, ein Kinder unter 14 Jahren anzufassen", machte Finkenberger dem Mann klar und: "Auch Zupacken ist eine Körperverletzung und strafbar."

Angeklagter hat elf Vorstrafen

Nach dem Auftritt von Mutter und Sohn als Zeugen war zwar klar, dass der Mann nicht – wie im Strafbefehl beschrieben – den Jungen "über den halben Hof gezerrt" hat. Dass er ihn mit der Hand an der Schulter angefasst und ihm offenbar Schmerzen zugefügt hat, war aber deutlich geworden. Auch wenn der 13-Jährige nicht beim Arzt war und an der Schulter "nur" eine rote Stelle zu sehen war, für die Staatsanwaltschaft war die Körperverletzung erwiesen.

Finkenberger stellte klar, die 30 Tagessätze im Strafbefehl sind mit Blick auf insgesamt elf Vorstrafen des Mannes – darunter auch Körperverletzungen – das richtige Maß. "Es kann nur teurer werden", sagte die Richterin im Blick auf den weiteren Verlauf der Verhandlung. Sie empfahl, sich den Einspruch noch einmal zu überlegen. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger kam die kurze Mitteilung: "Wir ziehen den Einspruch zurück." Damit bleibt es bei 450 Euro und der Erkenntnis, die Finger von Kindern zu lassen, auch wenn sie mit Plastikkugeln herumballern. Solche "erzieherische Maßnahmen" können auf der Anklagebank enden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Siegfried Sebelka
Körperverletzung und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Männer
Mütter
Strafbefehle
Vorstrafen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Harald.Zierhut@t-online.de
    Tja, so ändern sich die Zeiten. In den 6oiger Jahren hätte ich da wohl die Hälfte meiner Lehrerschaft wegen ähnlichen "Vergehen" verklagen können. Urteil darüber dann: Eine Schell'n vom Vater, Versenkung der Knarre im Main, Hausarrest und eine ordentliche Entschuldigung beim Geschädigten. Früher war auch nicht alles schlecht - und Rechtschutzversicherungen hatten die Wenigsten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • mppthi
    Hoffentlich machte Finkenberger auch mutter und sohn klar das man nicht so rumballern kann!! Da versagen die Richter ????
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten