
Februar 2024: Eine 33 -Jährige ist mit ihrem Auto unterwegs. Bei Sulzfeld bleibt sie an einem BMW hängen. Es entsteht ein Schaden von gut 4000 Euro. Sie fährt weiter. Ein klarer Fall von unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle. Die Frau wurde als Fahrerin des Unfallfahrzeugs ermittelt. Sie räumte alles ein und bekam einen Strafbefehl. 3000 Euro (30 Tagessätze zu 100 Euro) sollte sie zahlen. Dazu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für sieben Monate.
Wie oft bei Unfallfluchten ist es der Verlust des Führerscheins, der die Betroffenen besonders trifft. "Ohne Führerschein kann ich meinen Job nicht machen", sagte die Frau auf der Anklagebank. Deshalb hatte sie Einspruch eingelegt, am Ende mit einem Teilerfolg.
Statt Entzug der Fahrerlaubnis gibt's ein Fahrverbot
In dem Verfahren vor dem Amtsgericht in Kitzingen passte Richterin Ingrid Johann die Höhe der Tagessätze den Einkommensverhältnissen auf 80 Euro an. Und: Aus dem Entzug der Fahrerlaubnis und den damit verbundenen Problemen mit der Wiedererteilung wurde ein Fahrverbot für drei Monate. Damit konnte die Angeklagte leben.
Grund für die Reduzierung war das Verhalten der Frau nach dem Unfall. Sie hat sich in verkehrs- und verhaltenspsychologische Behandlung begeben. "Ich wollte wissen, was an dem Tag mit mir los war", sagte sie. Die Behandlung habe sie nötig, weil sie psychische Probleme habe. Zum Unfallzeitpunkt habe sie in einer – inzwischen beendeten – "relativ toxischen Beziehung" gelebt. Sie sei völlig verunsichert und schreckhaft gewesen. Das sei ein Grund für ihre "Schockreaktion" nach dem Anstoß. Auch als die Polizei vor der Tür stand, habe sie aus Angst vor dem Partner zunächst nichts zu dem Unfall gesagt, sich dann aber selbst angezeigt.
Die Frau war beim Verkehrspsychologen – freiwillig
Unterm Strich stand dennoch die Unfallflucht. Da gibt es Regelsätze, die sich an der Schadenshöhe orientieren. "30 Tagessätze sind die unterste Grenze", sagte die Richterin. Auch eine Führerscheinmaßnahme sei der Regelfall. Im konkreten Fall hielt sie – ausnahmsweise – statt des Entzugs der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot für möglich. Ob die Staatsanwaltschaft da mitmacht, ist noch offen.