zurück
Kitzingen
Eingeschüchtert durch den Ex: Junge Frau rammt BMW und fährt einfach weiter
Eine Frau begeht Fahrerflucht. Sie landete mit dem Einspruch gegen einen Strafbefehl einen Teilerfolg. Das hat mit einer toxischen Beziehung zu tun.
Eine junge Frau bleibt an einem Auto hängen und fährt weiter. Ihr Fall wurde jetzt vor Gericht verhandelt.
Foto: Thinkstock (Symbolbild) | Eine junge Frau bleibt an einem Auto hängen und fährt weiter. Ihr Fall wurde jetzt vor Gericht verhandelt.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 09.01.2025 02:34 Uhr

Februar 2024: Eine 33 -Jährige ist mit ihrem Auto unterwegs. Bei Sulzfeld bleibt sie an einem BMW hängen. Es entsteht ein Schaden von gut 4000 Euro. Sie fährt weiter. Ein klarer Fall von unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle. Die Frau wurde als Fahrerin des Unfallfahrzeugs ermittelt. Sie räumte alles ein und bekam einen Strafbefehl. 3000 Euro (30 Tagessätze zu 100 Euro) sollte sie zahlen. Dazu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für sieben Monate.

Wie oft bei Unfallfluchten ist es der Verlust des Führerscheins, der die Betroffenen besonders trifft. "Ohne Führerschein kann ich meinen Job nicht machen", sagte die Frau auf der Anklagebank. Deshalb hatte sie Einspruch eingelegt, am Ende mit einem Teilerfolg.

Statt Entzug der Fahrerlaubnis gibt's ein Fahrverbot

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht in Kitzingen passte Richterin Ingrid Johann die Höhe der Tagessätze den Einkommensverhältnissen auf 80 Euro an. Und: Aus dem Entzug der Fahrerlaubnis und den damit verbundenen Problemen mit der Wiedererteilung wurde ein Fahrverbot für drei Monate. Damit konnte die Angeklagte leben.

Grund für die Reduzierung war das Verhalten der Frau nach dem Unfall. Sie hat sich in verkehrs- und verhaltenspsychologische Behandlung begeben. "Ich wollte wissen, was an dem Tag mit mir los war", sagte sie. Die Behandlung habe sie nötig, weil sie psychische Probleme habe. Zum Unfallzeitpunkt habe sie in einer – inzwischen beendeten – "relativ toxischen Beziehung" gelebt. Sie sei völlig verunsichert und schreckhaft gewesen. Das sei ein Grund für ihre "Schockreaktion" nach dem Anstoß. Auch als die Polizei vor der Tür stand, habe sie aus Angst vor dem Partner zunächst nichts zu dem Unfall gesagt, sich dann aber selbst angezeigt.

Die Frau war beim Verkehrspsychologen – freiwillig

Unterm Strich stand dennoch die Unfallflucht. Da gibt es Regelsätze, die sich an der Schadenshöhe orientieren. "30 Tagessätze sind die unterste Grenze", sagte die Richterin. Auch eine Führerscheinmaßnahme sei der Regelfall. Im konkreten Fall hielt sie – ausnahmsweise – statt des Entzugs der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot für möglich. Ob die Staatsanwaltschaft da mitmacht, ist noch offen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Siegfried Sebelka
Entzug der Fahrerlaubnis
Frauen
Polizei
Staatsanwaltschaft Würzburg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top