
Das Pärchen ist nicht zum ersten Mal auf Diebestour. Diesmal geht es um einen Baum-Klau. Mitte September hatte das Duo schon einmal vor der Kitzinger Strafrichterin Ingrid Johann gesessen. Damals holten sich die Rentner eine Geldstrafe ab, weil sie einen Hofladen geplündert hatten. Der Betreiber des Ladens, der auf Vertrauensbasis arbeitet, erwischte das Paar seinerzeit auf frischer Tat – als es mit etwa 50 geklauten Eiern und einigen anderen Waren davonfuhr.
Es kam zu einer fast einstündigen Verfolgungsfahrt quer durch den Landkreis. Schon damals am Steuer: der 65-Jährige, der keinen Führerschein mehr hat und drei seiner fünf Vorverurteilungen wegen Schwarzfahrten erhielt. Die 73-jährige Beifahrerin, mit der er zusammenlebt, ist die Halterin des Wagens. Es setzte ordentliche Geldstrafen: 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) für die Frau, 3000 Euro (150 Tagessätze zu je 20 Euro) für den Mann.
Davon ist noch nichts bezahlt, als das Paar jetzt wieder vor der Strafrichterin Platz nehmen muss. Wie schon einige Wochen zuvor wird auf der Anklagebank immerzu geschimpft: auf die Polizei, auf die Justiz und auf die Presse.
Dabei geht fast verloren, warum das Diebespaar vor Gericht steht: Es geht erneut um Diebstahl. Und es geht auch wieder ums Schwarzfahren. Wie schon in der vorherigen Verhandlung ist von Einsicht kaum etwas zu spüren. Es werden Ausflüchte gesucht, man stellt sich gerne als Opfer dar und ist ständig im Ja-aber-Modus.
Ein Buchsbaum im Visier des Gauner-Pärchens
Doch auch diesmal liegen die Dinge klar. Ende September 2023 war das Paar mit dem Auto im Landkreis Würzburg unterwegs. An einem abgeschieden gelegenen Grundstück hielten beide an – weil ihnen ein Buchsbaum ins Auge gefallen war. Den hatte der zu dieser Zeit im Urlaub weilende Grundstücksbesitzer gekauft, um ihn mit seiner Freundin als gemeinsames Zeichen ihrer Liebe einzupflanzen.
Dazu kam es nicht mehr: Das Gauner-Pärchen schnappte sich den Baum im Wert von 25 Euro und verfrachtete ihn ins Auto. Beim Wegfahren blieb man noch an einem Brunnen hängen und verursachte 350 Euro Schaden.
Wie zuvor bei der Plünderung des Hofladens saß erneut der Mann ohne Führerschein am Steuer. Und wie schon im ersten Fall wird erneut mit Händen und Füßen alles aufs Heftigste bestritten. Gerade die 73-Jährige zeigt sich schier außer sich ob der Vorwürfe.
Die Überwachungskameras haben die Tat aufgezeichnet
Nur: Die Vorwürfe sind eben nicht nur Vorwürfe – sondern es gibt klare Fakten: Das von dem Paar heimgesuchte Grundstück wird von Kameras überwacht. Und die hatten alles aufgezeichnet; mehrere Videos zeigen die Taten. Der Grundstücksbesitzer war bei dem Übergriff live dabei: Er bekam im Urlaub alles direkt auf sein Handy gespielt.
Sehr beeindruckt sind die Angeklagten selbst jetzt nicht. Die Ausreden wollen einfach nicht enden: Der Baum habe ja höchstens 3,50 Euro gekostet. Der Mann sei nur wenige Meter gefahren. – Es gibt weniger anstrengende Verhandlungen. "Im Prinzip uneinsichtig" nennt das Gericht in der späteren Urteilsbegründung dieses Verhalten.
Die Geldstrafen sind beachtlich, aber offenbar wirkungslos
Und so, als wäre nichts gewesen, marschiert das Paar dann auch aus dem Gerichtssaal – die Geldstrafen scheinen keine Wirkung zu entfalten. Dabei sind sie diesmal durchaus beachtlich: Für den Baum-Klau setzt es für den Mann 110 Tagessätze und für die Frau 50 Tagessätze. Unter Einbeziehung des Urteils für die Automatenplünderung – wenn man so will, wurde ein Aufwasch gemacht – muss die Frau nunmehr insgesamt 2400 Euro (80 Tagessätze zu je 30 Euro) zahlen. Der Mann ist mit 4000 Euro (200 Tagessätze zu je 20 Euro) dabei.
Beim Verlassen des Gerichtssaals hat das beim Paar wenig Eindruck hinterlassen. Vielmehr wird wieder geschimpft: auf die Polizei, auf die Justiz und auf die Presse.
Was hier wohl greifen würde?
Vielleicht wäre der zwangsweise verordnete Sozialdienst bei der Bahnhofsmission zielführender gewesen. Zuviel Zeit scheinen die beiden ja zu haben.