Im Baugebiet "Schlossgrund" in Rödelsee wird eifrig gebaut – und munter geklagt. Nachdem das Weingut Weltner bereits über seinen Rechtsanwalt Johannes Bohl eine Normenkontrollklage eingereicht hatte, gibt es nun auch eine Klage gegen eine vom Landratsamt mit Bescheid vom 13. August erteilte Baugenehmigung. Grundsätzlicher Wunsch des Winzers ist es nach wie vor, dass sein Betrieb in dessen Bestand nicht gefährdet wird.
Der Rödelseer Gemeinderat diskutierte darüber in seiner Sitzung nicht. Bürgermeister Burkhard Klein verwies auf die Sitzungsunterlagen mit aktuellen Informationen zum Baugebiet "Schlossgrund" im Ratsinformationssystem.
Der Bauherr kann angeblich bauen
Darin enthalten ist die Stellungnahme des Rechtsanwalts der Gemeinde, Gregor Schneider. Dieser ist der Ansicht, dass die Klage, wie bei der Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bisher, nicht begründet werden wird. "Die Klage gegen die Baugenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung", wird Rechtsanwalt Schneider in der Sitzungsvorlage zitiert. Der Bauherr könne daher grundsätzlich bauen, unabhängig von der Klage.
In der Sitzungsvorlage steht ebenfalls, dass "der Bauherr vor Baubeginn mit Herrn Weltner Kontakt aufgenommen hat und es keine Anzeichen für die nun eingereichte Klage gab". Einen Telefonkontakt, der etwa zehn Minuten gedauert habe, bestätigt Paul Weltner im Gespräch mit dieser Redaktion. "Ich bat in dem Telefonat mit diesem Bauwerber freundlich, auch meine Seite zu verstehen, und verwies auf die seit drei Jahren ungeklärten Thematik des Lärmschutzes", sagt Weltner. Auch habe er den Bauherren um Verständnis gebeten, wegen des laufenden Verfahrens keine weiteren Auskünfte zu erteilen, da er mir Pläne vorlegen wollte die ich unterschreiben sollte. Er habe sich lediglich mit dem Namen vorgestellt und ich habe nicht gewusst, um welchen Bauplatz es sich handelt."
Es geht um einen sensiblen Bereich
Gegen das Baugrundstück 800/29 wurde seitens seines Anwaltes Klage gegenüber dem Landratsamt wegen der Baugenehmigung in Freistellung gestellt. Grund ist laut Weltner, dass dieses Grundstück in einem lärmrelevanten, sensiblen Bereich des Baugebiets liegt, in der die Lärmschutzmaßnahmen, wie in den Gutachten beschrieben, immer noch nicht geklärt seien. Es sei selbstverständlich, dass er keinem der Bauherren, welche angerufen hätten oder vorstellig geworden seien, irgendwelche Zusagen oder Absagen, geschweige denn Klagen in Aussicht gestellt habe. Schließlich gehe es um einen laufenden Rechtsstreit mit der Gemeinde und nicht mit den einzelnen Bauherren persönlich", betonte Weltner erneut.
"Ich betone nochmals, dass diese Klage nicht gegen den Bauherren gestellt wurde, sondern gegen die Genehmigung des Landratsamtes. Es war immer mein Ziel, eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde vorher zu erreichen." Leider seien seine Vorschläge ignoriert worden, bedauert er.
Fachkundiger Rat zum Lärm ist gefragt
In der Sitzungsvorlage wird auch aus dem Schreiben von Rechtsanwalt Bohl an die Gemeinde zitiert. Darin wird Stellung genommen zur Normenkontrollbegründung. Deren Fehlen hatte Bürgermeister Klein ja moniert. Laut Bohl ist diese in Vorbereitung und wird innerhalb der vom Senat des Gerichts festgesetzten Frist eingereicht. Zudem werde noch fachkundiger Rat zu den lärmtechnischen Fragen eingeholt.
Wie der Sitzungsvorlage ebenso zu entnehmen ist, werden derzeit technische Details zur Ausführung der Lärmschutzwände geklärt und abgestimmt. Mit dem Bau ist wohl erst Ende Oktober zu rechnen.