Der Schlossgrund. Ein herrliches Baugebiet. Wir schreiben das Jahr 2019. Das ist eines der Vorhaben des Rödelseer Gemeinderats, der mit seinem 13 Personen zählenden Team seit Jahren unterwegs ist, das Gelände zu besiedeln. Bürgermeister Burkhard Klein hat es zur Chefsache erklärt, möglichst viele neue Bürger für Rödelsee zu gewinnen. Aus Nah und Fern sind alle willkommen in Rödelsee.
Doch was ist mit den alten Bürgern von Rödelsee? Konkret mit den Menschen eines Weinguts, die sich, um Bestand und Entwicklung des Betriebs nicht zu beeinträchtigen, vor Jahren dazu entschlossen haben, an den Rand des Ortes zu wechseln. Sie befinden sich nun mit ihrem Betrieb inmitten von Wohnbebauung. Wohngebiet oder Dorfgebiet? Eintrag ins Grundbuch, dass mit Lärm vom Weingut zu rechnen ist? Es gibt unzählige leidgeprüfte Sportvereine, die einem Wohngebiet neben ihrer Anlagen zugestimmt haben und im Vertrauen auf Bestandsschutz nun ihren Sportbetrieb den Wünschen der Nachbarn anpassen müssen.
Es ist unverständlich, warum kein Kompromiss gefunden wird
Warum sollte dies in Rödelsee anders laufen? Verständlich, dass Winzer Paul Weltner sich wehrt. Auch mit juristischen Mitteln. Verständlich, dass dies Bürgermeister Klein nicht gefällt. Unverständlich dagegen, dass nach Jahren der Planung keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Wie viel Geld muss noch sinnlos verdummt werden, um auf einen Nenner zu kommen? Wie viel Zeit braucht es noch, um zu erkennen, dass die Winzergemeinde am Schwanberg Winzer braucht, um sich so zu nennen?
Es wäre tatsächlich besser gewesen, auf eine Baureihe angrenzend an das Weingut zu verzichten. Dort könnte vielmehr ein kleiner Weinberg wachsen, das Areal hieße "Baugebiet am Weingut", im Herbst würden alle Bewohner die Trauben lesen und sich auf das Bremserfest freuen. Halt, das ist Science-Fiction. Wir schreiben ja das Jahr 2019 und nicht 2200, Lichtjahre entfernt von einer gütlichen Lösung. Darum heißt das Baugebiet ja auch "Schlossgrund" – "Grund", wie abgrundtief auseinander. Ist das tatsächlich noch dem Wohle der Gemeinde verpflichtet?