
Seit diesem Freitag bietet das vom BRK betriebene Impfzentrum des Landkreises Kitzingen die Viertimpfung an, also die zweit Auffrischungsimpfung (Booster). Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist sie für folgende Gruppen im Impfzentrum in den Marshall Heights möglich: Impfwillige ab 70 Jahren; Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben; Menschen mit Immundefizit ab fünf Jahren; Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Sie dürfen die vierte Impfung frühestens drei Monate nach der dritten erhalten, Pflege- und medizinisches Personal nach frühestens sechs Monaten. Das teilt das Landratsamt Kitzingen mit.
Für die zweite Auffrischungsimpfung soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Vorzugsweise soll es der mRNA-Impfstoff sein, der bei der Grundimmunisierung oder der ersten Auffrischungsimpfung gespritzt wurde.
Die STIKO geht davon aus, dass bei immungesunden Personen der Impfschutz nach der ersten Auffrischungsimpfung besser und ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger ist.
Bei Personen der oben genannten Gruppen, die nach erfolgter Covid-19-Grundimmunisierung und einer ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung empfohlen. Ob und wann in Zukunft für alle Bevölkerungsgruppen Auffrischungsimpfungen empfohlen werden, ist derzeit nicht bekannt, erklärt das Landratsamt.
Nuvaxovid für Pflege- und medizinisches Personal
Lieferungen mit dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax sind für Ende Februar/Anfang März angekündigt, teilt die Kreisbehörde mit. Für die künftigen Impfungen mit Nuvaxovid im Impfzentrum werden bestimmte Zeitfenster am Freitagnachmittag geplant. Dieser Impfstoff darf den ministeriellen Vorgaben nach vorerst nur für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen verwendet werden, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Ein entsprechender Nachweis (Schreiben der Einrichtung) muss vorgelegt werden.
Noch einmal ändern sich die Öffnungszeiten des Impfzentrums. Die Öffnungszeiten werden bedarfsgerecht angepasst und wieder um mobile Impfangebote ergänzt. Ab Montag, 21. Februar, hat das Impfzentrum wie folgt geöffnet: Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr (13 bis 17 Uhr ausschließlich Kinderimpfungen für Fünf- bis Elfjährige), Freitag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Samstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr.

Zusätzlich gibt es im Landkreis wieder mobile Impfangebote. Die nächsten Termine und Orte: Donnerstag, 24. Februar, 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Hotel Strohofer, Geiselwind. Donnerstag, 3. März, 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Maintalhalle, Dettelbach. Dienstag, 8. März, 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Mainschleifenhalle, Volkach. Dienstag, 15. März, 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Hotel Strohofer, Geiselwind. Donnerstag, 24. März, 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Maintalhalle, Dettelbach. Dienstag, 29. März, 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Mainschleifenhalle, Volkach.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird auch bei den mobilen Impfangeboten die Buchung eines Impftermines unter impfzentren.bayern empfohlen, erklärt das Landratsamt.
Gesundheitsamt hat Angebot erweitert
Die Corona-Zahlen im Landkreis Kitzingen sind ungebrochen hoch; am Donnerstag, 17. Februar, sind über 400 neue Fälle hinzugekommen. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Freitag, 18. Februar, bei 1997,9.
Da die telefonischen Wartezeiten im Gesundheitsamt nach wie vor sehr lang sein können, gibt es nun die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen PCR-Test im Testzentrum des Öffentlichen Gesundheitsdiensts (ÖGD) in Mainbernheim online unter www.kitzingen.de/coronatest zu buchen. Wichtig ist, dass der passende Termingrund ausgewählt wird. Zum Test sind dann auch Nachweise mitzubringen, schreibt das Landratsamt
Wer kann einen PCR-Test in Mainbernheim buchen?
- Personen mit einem positiven Schnelltest oder Selbsttest.
- Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie stationären Einrichtungen von Menschen mit Behinderung (Nachweis der Einrichtung).
- Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und von denen es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen. Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Tageskliniken, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
- Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Der Nachweis der medizinischen Kontraindikation wird durch ein ärztliches Zeugnis erbracht. Das gilt auch für Stillende.
- Schwangere während der Schwangerschaft können sich bis zum 31.03.2022 kostenlos mittels PCR-Test in den lokalen Testzentren und in Arztpraxen mittels PCR-Test testen lassen.