Am Ende waren die Fakten nicht wegzudiskutieren. Die Hinweise auf eine Trunkenheitsfahrt waren eindeutig. Der 31-Jährige hatte an der Ausfahrt Rottendorf der Autobahn 3 einen Unfall gebaut und war danach verschwunden. Von der Polizei im Mainfrankenpark wurde er aufgegriffen. Danach stellte sich heraus: Der Mann hatte mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut. Es folgten ein Strafbefehl und zwei Verhandlungen vor dem Amtsgericht. Dass der Soldat trotz aller Fakten die Trunkenheitsfahrt erst spät einräumte, hat auch mit seinem Beruf zu tun.
Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Unfallflucht hatte der Mann einen Strafbefehl erhalten. 4200 Euro (60 Tagessätze zu 70 Euro) sollte er zahlen. Hinzu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für zwölf Monate. Das heißt, er hätte den Führerschein neu machen müssen. Nicht nur deshalb legte der Mann Einspruch ein. In der anschließenden Verhandlung versuchte er lange, ein Urteil abzuwenden. Der Hintergrund: Eine Verurteilung hat für ihn gravierende Folgen: Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr, mögliche Beförderungssperre, sogar das Aus für die angestrebte Karriere als Berufssoldat droht.
Der Mann will nur einen Wodka Lemon getrunken haben
Der junge Mann versuchte, sich über Gedächtnislücken zu retten. Seine Version: Er sei mit Kollegen aus seiner Einheit in einem Club in Volkach gewesen, habe aber nur einen Wodka Lemon getrunken. Auf der Heimfahrt Richtung Würzburg sei es an der Ausfahrt Rottendorf dann passiert: Er verpasste die Ausfahrt, raste über eine Grünfläche, bis das Auto in einem Graben landete.
Wie und warum? "Den Unfall kann ich mir nicht erklären", sagte er. Dass er danach den Unfallort verlassen hatte, daran konnte oder wollte er sich nicht erinnern. Wenig später jedenfalls lief er im Mainfrankenpark einer Polizeistreife in die Arme. Von der Inspektion aus rief er einen Kollegen an, der ihn abholen sollte.
Dann war da noch die Sache mit der Wodkaflasche, die im Unfallauto gefunden wurde. Sie sei als Geschenk für einen Bekannten gedacht gewesen. Es könne sein, dass er nach dem Unfall getrunken habe, sagte er dem Gericht, und er versuchte, mit dem "Nachtrunk" den relativ hohen Alkoholpegel zu erklären. Denn nicht nur Richterin Ingrid Johann stellte fest: "Von einem Wodka Lemon können die 1,54 Promille nicht kommen."
Nach einer kurzen Unterbrechung wendet sich das Blatt
Mit der Version des Soldaten tat sich selbst sein Verteidiger schwer. Nach mehreren Zeugenaussagen, die allerdings wenig zum Alkoholkonsum des jungen Mannes am Unfallabend beitragen konnten, fasste die Richterin zusammen: "Wir haben die 1,54 Promille und einen typischen Alkoholunfall." Auch wenn man nicht genau wisse, woher der relativ hohe Promillewert komme: Die Fakten seien eindeutig.
Danach zog sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger zurück. Es folgte die Wende: Der Einspruch wurde auf die Rechtsfolgen des Strafbefehls beschränkt und damit auf die Höhe der Geldstrafe sowie den Entzug der Fahrerlaubnis. Damit hatte der Mann die Trunkenheitsfahrt eingeräumt.
Das Urteil fiel – wohl auch im Blick auf die möglichen Folgen im Vergleich zum Strafbefehl – relativ mild aus. Das lag auch daran, dass die Unfallflucht wegfiel, da kein Schaden entstanden war. Im Urteil steht für die Trunkenheitsfahrt eine Geldstrafe von 2100 Euro (30 Tagessätze zu 70 Euro). Dazu kommt statt dem Entzug der Fahrerlaubnis ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Mann nahm das Urteil an. Ob es tatsächlich das Ende seiner Karriere als Berufssoldat bedeutet, wird das noch ausstehende Disziplinarverfahren zeigen.