Zu dem Artikel "Rettung für den Lost Place Öttershausen? Wichtiger Schritt zum Erhalt des Gutshofs von Balthasar Neumann" vom 11. Juli erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.
Auf keinen Fall dürfen Steuergelder - und das sind die Fördergelder ja schließlich - für einen Zweck ausgegeben werden, der letztlich das Eigentum eines Einzelnen mehrt. Wenn es dem bisherigen Eigentümer seit Jahrzehnten beliebt, dieses Anwesen verfallen zu lassen, da es ohne Nutzen für ihn ist, sollte der erste Schritt sein, eine Enteignung herbeizuführen (Art. 14 GG). Für den Eigentümer "nutzlose Anlagen" sind auch entsprechend als "nutzlos" zu entschädigen. Abgeordnete, die sich für dieses Projekt engagieren, sollten sich im Sinne der Bürger um eine Enteignung bemühen und nicht vorschnell Fördergelder versprechen.
Richard Baumann
97334 Sommerach