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Segnitz
Brief an die Redaktion: Beim Gutshof Öttershausen wird Privatbesitz auf Steuerzahlerkosten gerettet
Der einstige Gutshof Öttershausen zwischen Gaibach und Kolitzheim.
Foto: Reinhard Mast | Der einstige Gutshof Öttershausen zwischen Gaibach und Kolitzheim.
Bearbeitet von Barbara Herrmann
 |  aktualisiert: 19.07.2024 02:40 Uhr

Zu dem Artikel "Rettung für den Lost Place Öttershausen?" vom 12. Juli erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:

Beim Lesen ihres Beitrags „Rettung für den Lost Place Öttershausen“ kamen Erinnerungen auf. Ich gehöre zwar keinem Adelshaus an, sondern bin (gut-)bürgerlicher Herkunft, hatte aber vor vielen Jahren ein sehr großes Haus in zentraler Lage einer Stadt im Landkreis geerbt.

Das Gebäude wurde dann gegen Ende der 80er Jahre unter Denkmalschutz gestellt und es wurden sehr harte und sehr teure Auflagen zur Renovierung und zum Erhalt erlassen. Bei Verzug oder bei Abweichung von den Vorgaben des Bauamts (komplette Dachneueindeckung mit Biberschwanz-, beziehungsweise Ochsenzungenziegeln) und der Denkmalschutzbehörde (Farbgebung, Aufteilung der Innenräume) wurden hohe Straf- und Zwangsgelder angedroht, die, wie süffisant versichert wurde, „rigoros und ständig anwachsend beigetrieben“ würden.

Enteignung gegen Entschädigung als Lösung?

Da fragte niemand, ob ich die Zusatzkosten tragen wollte, oder konnte, und ob ich irgendeinen Nutzen von den ganzen Auflagen hätte. Wie es scheint, ist es aber heutzutage möglich, ein historisch wertvolles Ensemble einfach dem Verfall preiszugeben, sich aller Kosten zu entledigen und den Besitz dann auf Steuerzahlerkosten retten und im Wert steigern zu lassen.

Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet in Absatz 1 zwar den Schutz des Eigentums, verpflichtet in Absatz 2 aber auch zu einem Gebrauch, der dem Wohl der Allgemeinheit dient und sieht in Absatz 3 auch die Möglichkeit einer dem Gemeinwohl dienenden Enteignung gegen Entschädigung vor.

Weshalb also nicht einen offenbar nicht sonderlich geschätzten Besitz gegen Entschädigung in öffentliches Eigentum überführen, statt ihn weiter verfallen zu lassen, oder immer neue öffentliche Gelder nutzlos darin zu versenken?

Elvira Wiehl

97340 Segnitz

 
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  • Olsen Gunnar
    Die Grafen Schönborn haben die Erneuerung der Außen-Fassade ihres Schloss in Wiesentheid vor vielen Jahren mit öffentlichen Geldern finanziert bekommen.
    Schloss Hallburg wurde nach dem Brand 2016 nur entkernt und wird in einigen Jahren wohl die nächste Ruine, wenn nichts passiert. Es soll auch Kaufanfragen von Investoren gegeben haben.
    Gunnar Olsen , Ochsenfurt
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  • Ingeborg Hofmann
    Hat vielleicht was mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zu tun. Wiesentheidt ist das Stammschloss der Schönborner. Wahrscheinlich wurde die Baulast bei der Enteignung und die Eingliederung 1806 nach Bayern diese vereinbart. Wie auch das Haus selbst. Einfach mal selber forschen. Haben die Schönborner das zurückgekauft, wie die Wittelsbacher Kaltenberg, sind sie Eigentümer oder Mieter. Gehört Ihnen ein Teil oder das ganze Gebäude?
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  • Peter Koch
    Sie hätten ganz leicht rausfinden können was dem Grafen Schönborn gehört.
    https://www.schoenborn.de/
    Die Hallburg kann man laut dieser Website spätesens Ende 2024 frisch saniert mieten. Gestern war allerdings von einer Sanierung noch nichts zu sehen.
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  • Olsen Gunnar
    Hallo, das kennt man so von den Grafen, am Ende passiert meist nichts.
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  • Ingeborg Hofmann
    Das sagt aber noch nichts aus über die Baulast. Im übrigen bin ich der Meinung, das die Familie Schönborn das selbst zahlen könnte. Was händige Hallburg mit meinem Kommentar zu tun? Kennen Sie die Baulast. In letzter Konsequenz verfällt das halt dann, wenn es Privateigentum ist. Den Denkmalschutz hat nicht die Familie Schönborn festgelegt.
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  • Ingeborg Hofmann
    Dass natürlich
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  • Olsen Gunnar
    Vor dem Brand 2016 war beim Dach der Hallburg schon Sanierungs Bedarf (ca. 1 Millon €). Offensichtlich hatten die Grafen das Geld einfach nicht. Die Versicherung hätte den Brandschaden bezahlt, aber ohne die Dachsanierung ging das nicht. Daher bleibt die Hallburg eine entkernte Ruine. Furchtbar !!!
    Es war so ein wunderbarer Ort für verschiedene Anlässe...
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  • Robert Hippeli
    Wer sich die Bausubstanz unsere Schulen ansieht, wird schnell feststellen, dass Steuergelder dort besser angelegt sind wie in alten Steinruinen.

    Die Schulkinder kommen schwierig nach Öttershausen wenn sie mal eine angemessene Toilette aufsuchen müssen.
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  • Ingeborg Hofmann
    Hier gilt: Schulen sind in der Regel in kommunaler Trägerschaft, also bezahlt das die Kommune (oder nicht).
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  • Robert Hippeli
    @Ingeborg Hofmann: Steuergelder sind Steuergelder!
    Ob Kommune, Bund oder Länder, die Steuern kommen von uns allen (wenn wir denn einzahlen).

    Im übrigen werden für Schulbauten auch Steuergelder aus den Ländern und bei Sonderprojekten vom Bund benötigt und verwendet (wenn dann noch welche da sind, aber offensichtlich die letzten Jahrzehnte fehlen).
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  • Peter Koch
    Leider ist der liderliche Umgang mit Denkmälern kein Einzelfall im Hause Schönborn. Vom Denkmal Herleshof bei Kolitzheim ist fast nichts mehr übrig. Dort interessiert den Herrn Schönborn nur sein Flugplatz, für dieses Hobby hat er genug Geld.
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  • Gerhard Kreßmann
    Der Meinung von Frau Wiehl stimme ich vollumfänglich zu. Ein altes Adelsgeschlecht wie die von Schönborns haben auch eine Verantwortung gegenüber dem zahlreich vorhandenen Besitz. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Soll der Herr von Schönborn das Gut doch dem Freistaat übereignen der sich dann darum kümmert. Ein so wertvolles Baudenkmal dem Verfall preiszugeben ist meiner Meinung nach unverantwortlich.
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