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Kitzingen
Betrugsvorwurf: Angeklagte bringen 5000 Euro in bar in die Gerichtsverhandlung mit
Ein Rentner hat ein angeschlagenes Baugeschäft unterstützt. Weil er das Geld nicht mehr sah, erstattete er Anzeige. Es kam zum Betrugsverfahren vor dem Kitzinger Amtsgericht.
Das Amtsgericht in Kitzingen in der Friedenstraße.
Foto: Thomas Obermeier | Das Amtsgericht in Kitzingen in der Friedenstraße.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:05 Uhr

Es waren Ende 2019/Anfang 2020 schwierige Zeiten für ein kleines Bauunternehmen im Landkreis Kitzingen. Die Auftragslage war kurz vor dem Winter nicht gut. Als es wieder losgehen sollte, kam Corona. Das Geschäft geriet ins Schlingern. Da half ein gerade als Buchhalter eingestellter Rentner mit einem Überbrückungskredit. Insgesamt 5700 Euro hat er übergeben. Der 68-Jährige hat sein Geld seither nicht mehr gesehen. So kam es zu einem Betrugsverfahren vor dem Amtsgericht in Kitzingen.

Dort saßen die Geschäftsführerin und zwei leitende Mitarbeiter der Geschäftsleitung mit eher unklarer Aufgabenverteilung wegen gemeinschaftlichen Betrugs auf der Anklagebank. Die Geschichte mit einigen Ungereimtheiten und manchen offenen Fragen fand allerdings ein schnelles und eher unbürokratisches Ende. Die Chefs legten 5000 Euro in bar auf den Tisch. Der als Zeuge geladene Buchhalter griff zu. Richterin Ingrid Johann stellte mit Zustimmung aller Parteien das Verfahren ein. Gegen eine Auflage: Die Geschäftsführerin muss dem Mann auch noch die restlichen 700 Euro überweisen. Dann ist das Thema vom Tisch. Vor allem die beiden mehrmals und einschlägig vorbestraften Männer in der Geschäftsleitung sind damit mit einem blauen Auge davon gekommen.

Komplizierte Vorgeschichte

Die Geschichte ist etwas kompliziert: Ende 2019 suchte die Firma einen Buchhalter, der sich vor allem um die Steuern kümmern sollte. Der Rentner meldete sich, wollte auf Mini-Job-Basis die Steuerfragen klären. Das allerdings klappte nicht wie geplant. Es gab Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Eigentlich fest eingeplante Steuerrückzahlungen wie Umsatzsteuerrückerstattungen flossen nicht. Ganz im Gegenteil: Das Finanzamt forderte wegen fehlerhafter Anträge 2500 Euro.

Die Schuld daran gaben die Chefs dem Buchhalter. Sie waren sauer. Der angebliche Steuerfachmann aber auch. Der war nicht so eingestellt worden wie abgesprochen, arbeitete als Selbstständiger. Unklar blieb in dieser Konstellation, warum der Mann der Firma erst 2000, dann 3000 Euro und dann nochmal 700 Euro als Darlehen zukommen ließ. "Weil ich blöd bin", versuchte er das vor Gericht zu erklären. Schnell wurde klar, dass es mit der Rückzahlung nicht so richtig klappen wollte. Warum, blieb im Dunkeln und hat wohl etwas mit den gegenseitigen Schuldzuweisungen zu tun. Der Buchhalter hatte jedenfalls irgendwann genug und erstattete Betrugsanzeige.

So kam es zu dem Verfahren am Amtsgericht Kitzingen. Dort wurde schnell klar, wie verfahren die Situation war und dass daran wohl beide Seiten ihren Anteil hatten. Für den Staatsanwalt reichte das, um die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens ins Spiel zu bringen. Zuvor hatte die beiden Rechtsanwälte der Angeklagten betont: "Wir haben das Geld dabei, können es sofort übergeben." Die Frage der Richterin: "Würden Sie das Geld nehmen", beantwortete der Buchalter mit "Ja". Wenig später wechselte die Barschaft den Besitzer und die Anklage war vom Tisch.

 
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