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Haßfurt
Betrunken auf dem E-Bike: Warum das Amtsgericht Haßfurt einen 29-Jährigen ins Gefängnis schickt
Der einschlägig vorbestrafte Arbeiter aus dem Haßbergkreis ließ sich auch von einer Polizeistreife nicht davon abhalten, noch mehr Bier zu trinken.
 Immer wieder müssen sich Menschen vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten, weil sie zu viel Alkohol für die Teilnahme am Straßenverkehr getrunken haben.
Foto: Uli Deck, dpa |  Immer wieder müssen sich Menschen vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten, weil sie zu viel Alkohol für die Teilnahme am Straßenverkehr getrunken haben.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:53 Uhr

Juristisch gesehen bewegt sich ein 29-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Haßbergkreis mit elf Vorstrafen, darunter vier Bewährungsstrafen, auf dünnem Eis. Am Mittwoch brach er ein. Weil er im Oktober vergangenen Jahres mit 1,8 Promille intus nachts auf einem Flurweg zwischen Knetzgau und Zell Fahrrad fuhr, schickte ihn das Amtsgericht für drei Monate hinter Gitter.

Dabei war die Verurteilung vermeidbar. Denn kurze Zeit bevor eine Polizeistreife den Betrunkenen kurz nach Mitternacht anhielt, hatten die Beamten den Alkoholsünder schon einmal angehalten. Zu der Zeit hatte er noch knapp 1,5 Promille intus und lag damit knapp unter der strafbaren Grenze von 1,6 Promille, die für Radfahrer gilt. Doch der Bierliebhaber hatte Nachschub in seinem Rucksack dabei. Er schob sein Rad und trank dabei aus der Flasche Bier, wie er selbst auf der Anklagebank zugab.

Mitten in der Nacht auf einem abgelegenen Flurweg überführt

Nachdem er die Flasche ausgetrunken hatte, schwang er sich dummerweise auf den Sattel und hatte zu diesem Zeitpunkt die magische 1,6-Promille-Marke überschritten. Er wähnte sich auf dem abgelegenen Flurweg mitten in der Nacht in Sicherheit, die sich jedoch als trügerisch herausstellen sollte. Denn die Beamten hatten ihn aufgespürt und wurden selbst zu Augenzeugen der verbotenen Fahrradfahrt.

Vor Gericht versuchte der Angeklagte mit einer Suchtbehandlung zu punkten, die er bald antreten wolle. Vergeblich. Denn seine Vorstrafen wogen schwerer. Trunkenheitsfahrten, Körperverletzungen, Drogendelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stehen in seinem "Portfolio". Zum Tatzeitpunkt stand er unter laufender einschlägiger Bewährung: Erst im letzten Jahr wurde er wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwältin forderte daher eine viermonatige Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Der Verteidiger plädierte auf eine nochmalige Bewährungsstrafe. Er warf ein, seinem Mandanten sei kein Vorsatz nachweisbar. Er sei nachts auf einem Feldweg mit einem E-Bike gefahren und habe niemanden gefährdet. Die Vorstrafen seien geringfügig. Durch eine Haftstrafe werde er wohl seinen Arbeitsplatz verlieren.

Der Vorsitzende Richter Christopher Lehmann sah sehr wohl eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt vorliegen. Denn der Angeklagte sei kurz vor der Tat noch von Polizeibeamten gewarnt worden. Mit Geld- oder Bewährungsstrafen sei der 29-Jährige nicht zu beeindrucken. "Sie wurden tausendmal belehrt. Irgendwann ist das Ende erreicht", begründete der Richter sein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.

 
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  • ammi187@gmail.com
    Arbeitsplatzverlust dann sitzt er dem Staat auf der Tasche. Wieder mal ein Urteil mit ?????
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Hätte man dem Mann schon eher Einhalt geboten wäre es vielleicht gar nicht so weit gekommen!

    In Deutschland darf man sich von mehrfacher Körperverletzung etc. viel leisten. Bis man mal einen Treffer mitbekommt und einsitzt dauert es offenbar. Und dann wegen so verhältnismäßigen Lapalie wie der Trunkenheitsfahrt auf dem E-Bike!

    Die Opfer die unter den Körperverletzungen zu leiden hatten welche diese Person beging oder die Vollstreckungsbeamte gegen die in der Vergangenheit Widerstand geleistet wurde müssen sich doch auch fragen warum die Verfehlungen des Angeklagten ihnenen gegenüber nur zu so milden Urteilen führten!
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  • ra.kellermann@gmx.de
    Arbeitsplatzverlust mit Ansage. Eine Entziehungskur nach der Haft sollte ihm zur Auflage gemacht werden.
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  • weisdergeier@gmx.net
    wer nicht hören will,oder kann. der muss fühlen.
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