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Kitzingen
Aus dem Gericht: Polizei verfolgt Rollerfahrer durch die halbe Stadt
Auf der Flucht vor der Polizei hat ein Rollerfahrer Fußgänger gefährdet und Autos zum Abbremsen gezwungen. Jetzt bekam der 17-Jährige dafür die Quittung.
Ein Rollerfahrer flüchtete vor der Polizei. Am Ende hat sie ihn doch erwischt und er musste vor Gericht (Symbolbild).
Foto: Arne Dedert | Ein Rollerfahrer flüchtete vor der Polizei. Am Ende hat sie ihn doch erwischt und er musste vor Gericht (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:11 Uhr

Weil er sich einer Verkehrskontrolle entziehen wollte, hat sich ein 17-Jähriger eine Verfolgungsjagd mit einer Polizeistreife geliefert. Dabei gefährdete er massiv Fußgänger und zwang Autos zum Abbremsen. Deswegen saß er jetzt vor dem Jugendrichter. Der Vorwurf: Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Dazu kamen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch.

Drei Straftaten und ein junger Mann, der schon zweimal einschlägig aufgefallen war, reichten dem Jugendgericht. Nachdem bisher Geldauflagen und Hilfsdienste wenig Eindruck machten, schickte Jugendrichter Wolfgang Hülle ihn diesmal für zwei Wochen in Dauerarrest.

In der Sackgasse hat er die Polizei abgehängt

Was sich der Auszubildende am frühen Nachmittag des 19. Dezembers 2020 geleistet war, wurde in der Verhandlung mehrfach als "Räuberpistole" bezeichnet. Er stand mit einem weiteren Rollerfahrer an der Kreuzung am Luitpoldbau. Als einer Streife der laute Motor des Rollers auffiel, wollte sie ihn kontrollieren. Bis das Polizeiauto gewendet hatte, nutze der Rollerfahrer die Chance und fuhr davon. Zunächst in Richtung Kaiserstraße, dann in die Würzburger Straße. Die Streife mit Blaulicht, Anhaltesignal und Martinshorn hinterher. Vor der Eisenbahnbrücke wechselte der Rollerfahrer auf den Gehweg, fuhr bei Rot über die Fußgängerampel an der Nordtangente.

Dabei mussten Fußgänger ausweichen und Autofahrer abbremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Nach einer Runde durch die Shell-Tankstelle ging es weiter mit Tempo 60 in die Buchbrunner Straße. Am Ende der Sackgasse hatte der Rollerfahrer die Streife abgehängt, als er einen Fußweg benutzte und die Beamten von zwei Pfosten ausgebremst wurden.

Tipp von Fußgängern führt zum Fahrer

Die Fahndung wurde eingeleitet. Auf einem Feldweg trafen die beiden Beamten ein Ehepaar beim Spazierengehen. Sie hatten den Rollerfahrer gesehen, kannten ihn und wussten, wo er wohnte. Im Carport des Hauses entdeckten die Polizisten den Roller: "Er hatte Betriebstemperatur", sagte einer als Zeuge. Sie klingelten. Heraus kam ein junger Mann, den sie von Statur und Optik her für den Fahrer hielten. Er war "pampig und wenig kooperativ" und wollte ihnen einen Platzverweis erteilten. Den Roller habe er warm laufen lassen, sagte er. Gleichzeitig präsentierte er den Schlüssel und sagte, dass nur er den Roller fahre.

Für die Beamten stand fest: Das war der Roller, dessen Kennzeichen hochgebogen war und bei dem Verkleidungsteile fehlten, und das war auch der Fahrer. Der Roller wurde beschlagnahmt und untersucht. Dabei stellten sich Manipulationen heraus, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Zudem hatte der 17-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis.

Angeklagter schweigt vor dem Richter

Die Anklage mit den drei Straftaten stand. Zu dem Vorwürfen sagte der Angeklagte nichts. Damit musste mit den Zeugen die zentrale Frage der Fahrereigenschaft geklärt werden. Nach den Aussagen der zwei Polizeibeamten stand für das Gericht fest: Der 17-Jährige ist gefahren. Das hatte der Staatsanwalt auch so gesehen und mit Blick auf die zwei einschlägigen Eintragungen im Bundeszentralregister vier Wochen Dauerarrest gefordert. Für den Verteidiger waren die Aussagen der Zeugen zu wenig, um den Tatnachweis zu führen, also Freispruch.

Am Ende wurden es zwei Wochen Arrest. Die hielt Hülle für "notwendig, aber auch ausreichend". Dazu kam eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für sechs Monate. Zudem darf er drei Monate lang kein motorbetriebenes Fahrzeug bewegen. "Die Zukunft wird zeigen, ob das reicht", sagte Hülle am Ende und machte klar: "Bei der nächsten Straftat droht Jugendstrafe, sechs Monate aufwärts."

 
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