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Abtswind
Auch Tiny Häuser müssen sich ans Baurecht halten
Interview: Das Landratsamt Kitzingen beantwortet Fragen zu den Mini-Häusern.
Ein schmaler Grundstücksstreifen genügt zum Aufstellen: Blick ins Innere des Tiny Houses in Abtswind.
Foto: Tobias Göpfert | Ein schmaler Grundstücksstreifen genügt zum Aufstellen: Blick ins Innere des Tiny Houses in Abtswind.
Andreas Stöckinger
Andreas Stöckinger
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:06 Uhr

Die Idee vom Wohnen auf kleinstem Raum findet immer mehr Interessenten. Doch was sagt das Landratsamt Kitzingen zu der Bau- und Wohnform der Tiny Häuser? Corinna Petzold-Mühl von der Pressestelle gibt Auskunft.

Frage: Gibt es bereits Tiny-Häuser im Landkreis Kitzingen? Wie durchlässig sind die Bebauungspläne, um so etwas zu gestatten?

Corinna Petzold-Mühl: Ja, es gibt Tiny-Häuser; die genaue Zahl können wir nicht beziffern. Im Grunde sind es einfache Wohnhäuser. Das Baurecht macht hier keinen Unterschied. Der Begriff "Tiny-Haus" ist baurechtlich ohne Bedeutung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese Gebäude genehmigt werden? Was müssen diese Tiny-Häuser einhalten?

Petzold-Mühl: Wegen der Zulässigkeit im Einzelfall kommt es auf den jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde an.

Hat diese Wohnform aus Sicht der Baufachleute im Landratsamt Zukunft?

Petzold-Mühl: Tiny Häuser sind eine gute zusätzliche Möglichkeit der weiteren Verdichtung bzw. Nachverdichtung im bereits bebauten Bereich, auch innerorts.

 
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