"Immerhin die Hälfte gespart", zeigte sich der Mann vor dem Amtsgericht Kitzingen einigermaßen zufrieden. Auch wenn er den Einsatz der Polizei bis zum Schluss für "massiv überzogen" hielt, hatte er doch seinen Einspruch auf die Tagessatz-Höhe beschränkt und den ihm vorgeworfenen Sachverhalt eingeräumt.
Der Einsatz von zwei Polizeistreifen im Juli 2022 kommt den 28-Jährigen teuer. Der Mann hatte gegenüber einer Bekannten seinen Suizid angekündigt. Die informierte daraufhin die Polizei. Zwei Streifen rückten aus, um den Selbstmordkandidaten an seinem Vorhaben zu hindern. Die vier Polizisten stießen bei ihm auf Widerstand. Am Ende des Einsatzes waren drei von ihnen leicht verletzt. Der 28-Jährige hatte ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte in vier Fällen und Körperverletzung in drei Fällen am Hals.
Dafür gab es einen Strafbefehl: 4200 Euro (70 Tagessätze zu 60 Euro) sollte der Mann für seinen Auftritt zahlen. Weil das aus seiner Sicht "viel zu viel Geld für einen völlig überzogenen Einsatz" war, legte er Einspruch ein. Am Ende landete er einen Teilerfolg: Richterin Ilka Matthes halbierte die Geldstrafe auf 2100 Euro. Wobei sie klar stellte, dass der Strafbefehl mit 70 Tagessätzen für eine Widerstandshandlung "äußert milde ausgefallen ist". Bei den 70 Tagessätzen blieb es auch. Allerdings passte die Richterin die Höhe der Tagessätze der aktuellen Einkommenssituation des "selbstständigen Dienstleisters" an. Weil dem unterm Strich 900 Euro im Monat bleiben, kam nun ein Tagessatz von 30 Euro raus.
Im Laufe der Verhandlung stand fest: Der Mann hatte einiges getrunken, als er einer Bekannten gegenüber seinen Suizid angekündigte. Die setze den Notruf ab. Die Polizei rückte mit zwei Streifen an. Die vier Beamten wollten den Mann aus einem engen Raum holen und ins Bezirkskrankenhaus nach Werneck bringen. "Ich gehe nicht mit", kündigte der an und leistete passiven Widerstand. Er wehrte und stemmte sich gegen eine Festnahme. Genutzt hat ihm das nichts. Die Beamten holten den Mann aus dem Raum, auch wenn dabei drei von ihnen leichte Abschürfungen erlitten haben.
Wegen passiven Widerstands vor Gericht
Dass er für seinen passiven Widerstand jetzt vor Gericht saß, wollte der 28-Jährige zunächst nicht so recht einsehen. "Ich habe zur falschen Zeit die falschen Sätze an die falsche Person geschrieben", sagte er und: "Ich war nie suizidgefährdet." Das hätten die Polizisten auch feststellen können. Dass er sich für sein Verhalten jetzt rechtfertigen müsse, könne er nicht verstehen.
Das änderte sich etwas, nachdem die Richterin das Video aus den Body-Cams der Beamten über das Gerangel vorgeführt hatte. Danach stellte sie fest, es gehe sicher nicht um "Schwerkriminalität", sondern um eine "mildere Variante des Widerstands". Aber auch dafür sehe das Gesetz Sanktionen vor. Der Mann sei mit den 70 Tagessätzen im Strafbefehl sehr gut weggekommen, lautete ihre Einschätzung.
Das sah der 28-Jährige schließlich ein. Die Geldstafe sei für ihn dennoch viel zu hoch, sagte er. Dieses Problem ließ sich lösen: Mit der Halbierung des Tagesssatzes konnte der Mann schließlich leben. Er beantragte Ratenzahlung und verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt verzichtete ebenfalls. Damit ist das Urteil rechtskräftig.