Eine eher peinliche Überraschung erlebte eine Reinigungskraft im Mai 2022 in einer öffentlichen Toilette in Wiesentheid. Als sie beim Putzen die Türe zu einer der Kabinen öffnete, stand ein Mann mit heruntergelassener Hose vor ihr. Er manipulierte an seinem Glied, stöhnte und forderte die 59-Jährige auf, ihm zu helfen. Die Frau ließ den Mann stehen und informierte ihre Chefin. Die rief die Polizei, verwickelte den Mann unterdessen in ein Gespräch. Wenig später wurde er gefasst.
Gut ein halbes Jahr später saß der Exhibitionist auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Kitzingen. Da zeigte sich schnell, dass sich der 70-Jährige mit solchen Bänken auskennt. Fast 15 Minuten brauchte Richterin Ilka Matthes, um den seitenlangen Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) zu verlesen. 45 Eintragungen sind darin zu finden, angefangen seit 1996. Die Taten lesen sich wie ein Streifzug quer durch das Strafgesetzbuch.
Angeklagter hat schon viele Gerichte beschäftigt
"Sie sind ganz schön rumgekommen", sagte Matthes mit Blick auf Gerichtsverhandlungen in ganz Süddeutschland, die sich mit dem Mann schon beschäftigt haben. Der Mann hat zig Geldstrafen und ebenso viele Freiheitsstrafen bekommen. Bewährungen hat er nie durchgehalten und saß so unterm Strich mehrere Jahre im Gefängnis. "Wie viel das genau waren, weiß ich nicht", sagte er dem Gericht.
Das mit dem Wissen war ohnehin so eine Sache in dem Verfahren in Kitzingen. Dass sich in der Liste der Eintragungen auch zwei Fälle von Exhibitionismus und/oder sexueller Missbrauch von Kindern fanden, wollte er auch nicht wissen. In beiden Fällen hatte er die Hose heruntergelassen, einmal vor einer Mutter mit zwei Töchtern. Deshalb lief diese Tat unter Missbrauch von Kindern.
Auch von der Aktion in Wiesentheid wollte er – zumindest zunächst – nichts wissen. Er sei von Nürnberg nach Wiesentheid gefahren, habe sich die Kirche angeschaut. Dann habe er Druck verspürt und sei auf die Toilette gegangen. Die Putzfrau habe er zwar gesehen, angesprochen habe er sie aber nicht. Genauso wenig habe er an seinem Glied manipuliert, sagte er.
Konfrontiert mit den Aussagen der Frau, räumte er dann doch ein, dass es vielleicht doch so gewesen sein könnte, wie die Frau es bei der Polizei ausgesagt hatte. Er sei erschrocken, als die Frau plötzlich in der Türe stand. "Da muss sich einen Blackout gehabt haben", versuchte er die Situation zu erklären.
Teilgeständnis hatte Geldstrafe zur Folge
Den Aussetzer allerdings nahm ihm niemand ab. Die Präsentation der nackten Tatsachen und die eindeutige Aufforderung waren für das Gericht nach den Aussagen der Putzfrau und ihrer Chefin sowie dem Teilgeständnis erwiesen. Blieb die Frage: Wie geht man mit einem Mann mit einem derartigen Vorstrafenregister und entsprechender Knasterfahrung um?
Da kam dem Mann zugute, dass er sich einmal – wenn auch zäh – zu einem Geständnis durchgerungen hatte. Auch dass die Putzfrau den Aufritt locker weggesteckt hatte, war eher gut für ihn. "Geschockt war ich im ersten Moment. Angst hatte ich keine, eher ein komischen Gefühl", hatte sie dem Gericht als Zeugin erzählt. Zugute hielt ihm das Gericht auch, dass die lange Serie der Straftaten 2016 endete und seither nichts mehr passiert ist.
Am Ende wurde es gerade noch eine Geldstrafe. "Das war eng, aber für eine Freiheitsstrafe reicht es nicht", sagte Richterin Matthes zu ihrer Entscheidung und schrieb 150 Tagessätze zu 15 (2250) Euro ins Urteil. "Mit einer Geldstrafe bin ich zufrieden", hatte der Angeklagte in seinem letzte Wort gesagt. Und mit der kann der hoch verschuldete Rentner, der nie verheiratet war, keine Kinder und Freunde hat und dessen "Bekannte alle längst gestorben" sind, offenbar leben. Jedenfalls will er auf Rechtsmittel verzichten.