Bereits 15 Jahre schwelte der Streit zwischen zwei Nachbarn in einem Dorf im Landkreis Kitzingen. Am 23. Mai 2022 brachte ein eher harmloser Einsatz eines Rasenmähers das Fass zum Überlaufen. Ein 65-Jähriger forderte seinen ein Jahr jüngeren Nachbarn auf, das Rasenmähen zu beenden. Als der nicht reagierte, schlug er zu. Weil er das mit einem Axtstiel und damit einem Werkzeug machte und weil sein Kontrahent erhebliche Verletzungen davontrug, hatte er ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Kitzingen am Hals.
Richterin Ilka Matthes verurteilte den bis dahin nicht vorbestraften gelernten Steinmetz zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Der Mann bekommt einen Bewährungshelfer und muss 150 Sozialstunden ableisten. Eine Geldauflage kam wegen der finanziellen Probleme nicht in Frage.
Damit kann der 65-Jährige offenbar leben. Dem Mann war nach eigener Aussage klar, dass er einen Fehler gemacht hatte und den ausbaden muss. Die Schläge mit dem massive Holz räumte er ein. Allerdings stellte er klar: "Ich habe nur dreimal zugeschlagen." Und er betonte, die Sache habe eine lange Vorgeschichte. Das Verhältnis zu seinem Nachbarn sei nach einem Streit um die Kosten einer Grenzregulierung seit Jahren schlecht gewesen. So schlecht, dass es auch schon mal ein Gewaltschutzverfahren gegeben habe. Dennoch ist es offenbar immer wieder zu Provokationen gekommen.
Angst um das neue Auto
Auch am 23. Mai. Da habe seine Ex-Lebensgefährtin das neue Auto an der Grenze zum Nachbarn abgestellt. Dann habe der angefangen, den Rasen zu mähen, "obwohl wegen der Trockenheit überhaupt nichts zu mähen war". Weil er Angst gehabt habe, dass das 30.000-Euro-Auto durch Steinschlag beschädigt werden könnte, habe er den Nachbarn aufgefordert, das Mähen einzustellen.
Als der weiter machte, schlug der Mann zu. Als der Angegriffene mit der Frage reagierte, "ob er jetzt ganz durchdrehe", folgte ein weiterer Schlag. Und als der dann noch sagte, dass er "wohl total besoffen sei", schlug der nach eigenen Angaben seit Jahrzehnten trockene Alkoholiker erneut zu. "Es waren drei Schläge, auf keinen Fall mehr", sagte der dem Gericht. "Ich bin ausgerastet und habe rot gesehen", räumte der sichtlich erregte Mann auf der Anklagebank ein: "Nach 15 Jahren war Schluss mit lustig."
Ein Gerücht kursiert durch den Ort
Schluss mit lustig gilt in dem Fall vor allem auch für den Nachbarn. Der trat als Nebenkläger auf und erzählte von acht Schlägen auf den ganzen Körper, die der Hausarzt festgestellt habe. Er sei 14 Tage arbeitsunfähig gewesen und habe heftige Schmerzen gehabt. Bis heute leide er unter einer Angststörung. Die sei daduch verstärkt worden, dass im Dorf kursiere, sein Nachbar habe angedroht, ihn umzubringen. Gegen seine Angst wolle er was tun, bekomme aber keinen Termin für eine Therapie.
Nach den Zeugenaussagen und dem Teilgeständnis war der Fall relativ klar. Die gefährliche Körperverletzung stand fest. Ob es dann drei oder mehr Schläge waren, spielte am Ende nicht die entscheidende Rolle. Und dafür forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine achtmonatige Bewährungsstrafe und 100 Sozialstunden. Der Anwalt der Nebenklage war auf zehn Monate bekommen und forderte zusätzlich ein Schmerzensgeld.
Der Verteidiger verwies auf die lange Vorgeschichte, die Provokationen und Folgen, "die man auch nicht übertreiben sollte". Er sah in dem Angriff einen minderschweren Fall und forderte eine Freiheitstrafe am unteren Rahmen für solche Fälle. "Niemals", sagte das Gericht zu dem beantragten minderschweren Fall und hielt neun Monate und die erwähnten Auflagen für tat- und schuldangemessen.
unsere Gerichte haben ja sonst nix zu tun
als um sich um solche Streithanserl zu kümmern...
Ich habe da erhebliche Zweifel. Eine erzieherische/abschreckende Wirkung kann ich bei so einer Kuschelstrafe nicht erkennen.
Man wird sehen, was nach den 9 Monaten passiert. Ob dann in einem analogen Fall das Auto einfach umgeparkt wird? Bei mir bleiben Zweifel, die ich als Opfer nicht haben möchte.