
Neun Flaschen Shampoo und drei Packungen Spülmaschinentabs hat eine 58-Jährige im "Kaufland" in Kitzingen mitgenommen. Wert der Beute: 65,52 Euro. Bezahlt hat sie eine Kleinigkeit von gut zwei Euro. Kurz nach dem Kassenbereich wurde sie gestoppt. Jetzt stand die Frau, die ein Polizist als "reisende Ladendiebin" bezeichnete, vor dem Amtsgericht in Kitzingen.
Zu dem Verfahren in Kitzingen war sie aus der Haft vorgeführt worden. Sie sitzt in Nürnberg eine Gefängnisstrafe ab, wo sie zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Nachdem sie gegen alle Auflagen und Weisungen verstoßen hatte, war die Bewährung widerrufen worden. Die mit Haftbefehl gesuchte Frau wurde am Flughafen in Nürnberg verhaftet und sitzt seitdem in der Justizvollzugsanstalt.
Als sie festgenommen wurde, war sie mit ihrem Mann auf dem Weg zurück nach Weißrussland. Die Verwandtschaft hatte die Tickets gekauft. Der Mann musste schließlich alleine fliegen. Dennoch steht für die Frau fest: "Ich will unbedingt zurück in meine Heimat." So erklärte sie es vor Amtsrichterin Ilka Matthes.
In Deutschland geht für die Frau so ziemlich alles schief
Der geplante Rückflug steht am Ende eines kurzen und völlig missglückten Aufenthalts in Deutschland. Wegen der schwierigen Verhältnisse in Weißrussland war die Frau von zwei Jahren mit ihrem Mann nach Deutschland geflüchtet. Kurz zuvor war der ebenfalls geflohene Sohn in Kitzingen gestorben. In Deutschland ging dann so gut wie alles schief.
Dreimal stand die Frau, die weder schreiben noch lesen kann, vor Gericht. Die Amtsgerichte in Ansbach, Crailsheim und Nürnberg verurteilten sie jeweils wegen Diebstahls. Immer ging es um Ladendiebstähle im Wert zwischen 50 und 100 Euro. Nach zwei Geldstrafen gab es in Nürnberg dann die Bewährungsstrafe.
Während das Strafverfahren schon lief, schlug sie erneut zu, diesmal im Kaufland. Diesmal war das Amtsgericht Kitzingen zuständig. Und dort stellte der Pflichtverteidiger gleich zu Beginn fest: "Es wird alles eingeräumt." Mit der Suche nach Gründen tat sich dann das Gericht schwer. Die Frau hörte zwar, was die Dolmetscherin übersetzte. Dass sie letztlich auch alles verstand, bezweifelte nicht nur ihr Anwalt. "Noch mehr ins Detail zu gehen bringt nichts", sagte der Verteidiger, zumal der Sachverhalt feststand.
Damit blieb das Motiv für den Diebstahl der Shampoos und Tabs unklar. Die Aussage der Angeklagten, sie habe Bekannten eine Kleinigkeit schenken wollen, um an ihren toten Sohn zu erinnern, wurde nicht vertieft.
Der Anwalt wirbt vor der Strafrichterin um Milde
Es ging um die Strafe. Und da wurde es nach drei Vorstrafen für die Frau eng. Zu eng. Der Staatsanwalt plädierte für eine dreimonatige Freiheitsstrafe und sah doch noch die Chance zur Bewährung. Der Verteidiger schloss sich an. Er betonte, dass seine Mandantin ausreisen wolle und damit auch keine Straftaten mehr in Deutschland begehen könne.
Das reichte dem Gericht letztlich nicht. "Sie haben die Bewährung versaut", sagte die Richterin mit Blick auf den Widerruf aus Nürnberg und nannte die Frau eine "klassische Bewährungsversagerin". Der "geplante Rückzug" aus Deutschland sei zwar ein "positives Signal", er sei "sinnvoll und angezeigt". Aber es sei eben nur ein Plan, gesichert sei gar nichts.
Unterm Strich sah das Gericht keine Chance auf eine nochmalige Bewährung. Damit wurden es "die absolut tat- und schuldangemessenen" drei Monate. Dass die Frau nicht alles begriffen hatte, zeigte sich am Ende erneute. Sie bedankte sich für das Urteil. Danach ging es zurück in die Haft, und in ein paar Monaten geht es vielleicht zurück in die Heimat.