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Kitzingen
Über Monate hinweg: 233 Mal den Arbeitgeber bestohlen
Ein Lagerarbeiter lässt über Monate Ersatzteile für Forst- und Gartengeräte mitgehen. Ein Bekannter vertickt sie bei Ebay. Jetzt gab es für den Dieb die Rechnung.
Weil er Geldnot hatte, kam ein Lagerarbeiter auf eine ziemlich dumme Idee: Er machte sich bei seinem Arbeitgeber immer wieder die Taschen voll.
Foto: iver Berg, dpa | Weil er Geldnot hatte, kam ein Lagerarbeiter auf eine ziemlich dumme Idee: Er machte sich bei seinem Arbeitgeber immer wieder die Taschen voll.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 17.08.2024 02:35 Uhr

Über acht Monate hinweg machte sich ein Lagerarbeiter in einer Kitzinger Logistikfirma immer wieder die Taschen voll. Dann flog er auf und verlor seinen Job. Bis dahin hatte der 44-Jährige 233 mehr oder weniger große Ersatzteile für Kettensägen und andere Forst- und Gartengeräte mitgehen lassen. Die gab er dann einem Bekannten für den Verkauf auf der Internetplattform Ebay. Den Schaden beziffert die Anklage auf genau 4028,74 Euro.

Jetzt hatten beide einen Termin beim Schöffengericht in Kitzingen. Der Lagerarbeiter wegen gewerbsmäßigem Diebstahl in 233 Fällen, der Verkäufer wegen Hehlerei in 232 Fällen.

Der 44-Jährige fand sich allerdings alleine auf der Anklagebank wieder. Sein Bekannter hatte sich kurzfristig krankgemeldet. Weil kein Attest vorlag, beantragte die Staatsanwältin vorsorglich einen Haftbefehl. Um seine Strafe wird der mutmaßliche Hehler also nicht herumkommen.

"Hohe Schulden" als Motiv

Sein Verfahren trennte Richterin Patricia Finkenberger ab. Damit ging es erstmal nur um den Lagerarbeiter. Der ließ über seinen Anwalt die Diebstähle einräumen. "Er hat immer wieder die Taschen voll gemacht", sagte der, und die Ersatzteile an seinen Bekannten zum Verkauf weitergeben.

Allerdings, so die Angeklagte, habe er nie Geld gesehen. "Der hat mich immer wieder vertröstet, aber nie etwas gezahlt", sagte er. Als Motiv nannte der Mann "hohe Schulden". Er habe aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt, so sein Verteidiger. Dass das der falsche Weg war, habe sein Mandant inzwischen eingesehen.

Schaden muss zurückgezahlt werden

Am Ende konzentrierte sich die Staatsanwaltschaft und Diebstahl in "acht tateinheitlichen Fällen" und forderte ein Jahr und acht Monate. Mit Blick auf das Geständnis und ein leeres Bundeszentralregister hielt sie Bewährung für möglich. Gleichzeitig beantragte sie die Anordnung von Wertersatz in Höhe 4028,74 Euro. Das heißt, der Mann muss den Schaden zurückzahlen. So stand es dann auch im Urteil. Das haben alle akzeptiert. Es ist rechtskräftig.

 
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