Die 50-Jährige hat Familie, drei erwachsene Kinder, einen Job in der Altenpflege und ein Problem: Spielsucht. Die Frau verzockt nicht nur ihren kargen Lohn in Internet-Casinos. Sie macht das auch mit geliehenem Geld. Das wird für die Frau wohl im Gefängnis enden.
"Die Geduld der Justiz ist erschöpft", sagte Richterin Ingrid Johann in der Verhandlung vor dem Kitzinger Amtsgericht. Sie verurteilte die Frau wegen Betrugs in 84 Fällen zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und acht Monaten – ohne Bewährung. Der Grund: Die Frau stand zur Tatzeit noch unter offener Bewährung. Vor zwei Jahren hatte sie schon einmal von einem Bekannten rund 1000 Euro als Kredit bekommen und nicht zurückgezahlt. Damals war sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. "Die Bewährung hat nichts genutzt", sagte Johann. Die Angeklagte habe einfach so weiter gemacht. Also bleibe nur eine Möglichkeit: Gefängnis.
Die Freiheitsstrafe gab es für insgesamt 84 Fälle von Betrug. Die Frau hatte in der Zeit vom 18. Juli 2019 bis zum 26. April 2020 einen Bekannten und Kollegen immer wieder dazu gebracht, ihr Bargeld zu geben oder über eine Paysafecard per Internet zukommen zu lassen. Es waren Beträge zwischen zehn und 1385 Euro. Immer hatte die 50-Jährige auf irgendwelche Notlagen verwiesen.
Gutgläubiger Bekannter ließ sich ausnehmen
Der gutgläubige 66-Jährige hatte ihr das abgenommen, das Geld übergeben und sich den Betrag regelmäßig schriftlich bestätigen lassen. Am Ende sind so 6950 Euro zusammengekommen. "Ich glaube an das Gute im Menschen und bin immer davon ausgegangen, dass sie das Geld wie abgesprochen zurückzahlt", sagte er als Zeuge. Gesehen hat er davon keinen Cent mehr. Als sich trotz mehrerer Aufforderungen nichts tat, hatte er zunächst einen Anwalt eingeschaltet und die Frau schließlich angezeigt.
Damit kam es zum Verfahren vor dem Amtsgericht Kitzingen. "Ich habe nie jemanden betrügen wollen", sagte die Angeklagte, aber sie habe Schwierigkeiten. "Das Problem heißt Spielsucht", erklärte ihr Pflichtverteidiger. Die Frau räumte ein, viel von ihrem Geld in Internetcasinos zu verzocken. "Es ist wie ein Trieb", sagte sie. In der Hoffnung auf einen Gewinn spiele sie immer weiter und verliere immer wieder.
Inzwischen habe sie ihr Problem erkannt und sehe eine Chance, es zu bewältigen, durch einem stationären Aufenthalt in einer Suchtklinik. Dass sie sich darum allerdings wirklich intensiv bemüht, konnte sie nicht belegen. Sicher ist dagegen, dass sie Termine bei der Suchtberatung hat platzen lassen. Und auch die Zusammenarbeit mit ihrer Bewährungshelferin gestaltet sich schwierig. "Termine werden abgesagt oder schlicht nicht wahrgenommen", sagte sie dem Gericht. Den Hinweis des Gerichts, dass die Bewährungshelfer die Fachleute sind, die ihr helfen können, quittierte die Angeklagte mit einem Achselzucken.
Bewährung war nicht mehr möglich
Für die Staatsanwältin war der Betrug in 84 unterschiedlich schweren Fällen erwiesen. Im Blick auf drei einschlägige Vorstrafen und die zur Tatzeit offene Bewährung hielt sie zwei Jahre für angemessen. Auch der Pflichtverteidiger tat sich schwer. "Die Verteidigung ist hier in einer schlechten Position", sagte er. Es sei außer dem Geständnis fast nichts zu finden, was für die Angeklagte spreche.
So blieb der Verweis auf die Spielsucht, die die Klammer um alle Straftaten bildet. Ein Jahr und sechs Monate hielt der Verteidiger daher für den richtigen Strafrahmen. Im Urteil stehen zwei Monate mehr. Wird es rechtskräftig, führt am Weg in die Justizvollzugsanstalt kein Weg mehr vorbei.