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Kitzingen
Teufelskreis: Online-Spielsucht führt zu Gaunereien
Aus dem Gericht: Eine Angeklagte erhält eine letzte Bewährung – obwohl das Gericht "große Bedenken" hat. Ausreden würden fortan nicht mehr gelten, hieß es
Symbolbild Gericht.
Foto: Christopher Schulz | Symbolbild Gericht.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 11.12.2019 16:41 Uhr

Wer unter Bewährung steht und gleich wieder die nächsten Dummheiten begeht – da ist das Gefängnis nicht mehr allzu weit. Genau deshalb geht es bei der Angeklagten: Mehrfach schon fiel sie wegen Betrügereien auf, zuletzt setzte es dafür eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Gelernt hat sie daraus nichts, die nächsten Gaunereien ließen nicht lange auf sich warten. Ende 2017 pumpte sich die Frau bei einer Bekannten 800 Euro, um eine Geldstrafe bezahlen zu können. Zurückgezahlt wurde erst, nachdem die Mutter der Angeklagten von dem Darlehen Wind bekam und ihrerseits der Tochter das Geld gab, um das Darlehen bedienen zu können.

Mehrfach kassiert – die Waren aber nie verschickt

Die Geldprobleme haben mehrere Ursachen: Zum einen hat die Frau, die bereits die eidesstattliche Versicherung abgebe musste, nur einen 400-Euro-Job. Zum anderen ist sie spielsüchtig, auf einschlägigen Online-Plattformen verpulvert sie alles, was sie hat. Dafür ist der Frau scheinbar jedes Mittel recht: Bei Ebay verkauft sie eine Fritz-Box mehrfach, kassiert mal 50 und mal 15 Euro – schickt aber die Ware nie los. Auch eine Kaffeemühle bietet sie für 36,99 Euro an. Auch hier wird kassiert und nie geliefert.

Seine Mandantin, so erklärt es der Verteidiger, habe bei einem Online-Spiel einmal gewonnen, sei deshalb angefixt gewesen und hing dann auch schon in der Sucht fest. Ihr Leben bestehe darin, "ein Loch mit einem anderen zu stopfen". Irgendwann konnte sie den Kreislauf scheinbar nicht mehr durchbrechen, Schulden im vierstelligen Bereich verschärften die Lage.  

Aussicht auf Vollzeitstelle und Therapie

Für die Staatsanwaltschaft ist das Maß voll: Die Angeklagte habe "immer weitergemacht", nur wenige Monate nach der Bewährungsstrafe sei sie in altbekannter Weise rückfällig geworden. Zudem habe sie ihre Sucht bis heute nicht im Griff. Die Forderung: 13 Monate Haft. Der Verteidiger sieht das anders: Bei drei der vier angeklagten Straftaten sei es um insgesamt 100 Euro gegangen. Seine Mandantin habe endlich eine Vollzeitstelle in Aussicht und wolle sich auch in Therapie begeben.

Für das Gericht zählt etwas anderes mehr: Die Taten sind ein Jahr her, seither war die Frau nicht mehr auffällig. "Mit größten Bedenken" muss sie deshalb nicht die verhängten neun Monate in Haft, sondern bekommt fünf Jahre Bewährung. Sie erhält einen Bewährungshelfer und muss zudem 500 Euro an das Kitzinger Tierheim zahlen. Ab jetzt, so das Gericht abschließend, gebe es "keine Ausreden mehr".

 
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