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Neustadt-Aisch/Kitzingen
3G ab Montag im Nachbarlandkreis, ab Dienstag im Landkreis Kitzingen
Symbolfoto: Der Mitarbeiter eines Lokals in Würzburg scannt am Eingang der Kneipe die Impfzertifikate der Gäste. Die GGG-Regeln gelten ab Montag auch im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und voraussichtlich ab Dienstag im Landkreis Kitzingen. Gäste der Innengastronomie müssen dann geimpft, genesen oder getestet sein.
Foto: Daniel Peter | Symbolfoto: Der Mitarbeiter eines Lokals in Würzburg scannt am Eingang der Kneipe die Impfzertifikate der Gäste.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:10 Uhr

Da der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen den maßgeblichen Inzidenzwert von 35 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hat, tritt ab Montag, 6. September, die sogenannte 3G-Regelung in Kraft. Mit dieser ist der Zutritt zu bestimmten geschlossenen Räumen nur noch für Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt.

Dies gilt laut Pressemitteilung des Landratsamtes insbesondere für öffentliche und private Veranstaltungen (bis 1000 Personen in nicht privaten Räumlichkeiten), Sportstätten und Fitnessstudios, für den Kulturbereich (zum Beispiel Theater, Bühnen, Kinos, Museen oder Ausstellungen), die Gastronomie, das Beherbergungswesen, für Tagungen und Kongresse, Bibliotheken und Archive, außerschulische Bildungsangebote und Erwachsenenbildung, für Musikschulen, Fahrschulen, Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Saunen oder Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken, Führungen und körpernahe Dienstleistungen wie den Friseurbesuch. Wer weder vollständig geimpft noch genesen ist, benötigt ein aktuelles negatives Coronavirus-Testergebnis.

Genau darauf muss sich auch der Landkreis Kitzingen einstellen: Dieser fällt voraussichtlich ab Dienstag unter die 3G-Regel. Am Sonntag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Kitzingen laut Robert-Koch-Institut bei 56,7 (Vortag: 46,9).

 
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    E.Hart
    Es wird nicht erwähnt, das Verstaltungen gemäß GG Paragr. 8 andere Regeln gelten: Wo mit gesund, genesen, getestet eingelassen wird, können eine unbestimmt Zahl an Besuchern kommen. Will das der Veranstalter nicht gilt die alte Regelung: Es dürfen so viele Besucher in den Saal wie bei 1,5m Abstand möglich ist.
    Infektionsdchutzm. Vom 1.9.21 Paragr. 8 Versammlungen im Sinne des Artikel 8 des GG Abs.2
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