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Neustadt-Aisch/Kitzingen
3G ab Montag im Nachbarlandkreis, ab Dienstag im Landkreis Kitzingen
Symbolfoto: Der Mitarbeiter eines Lokals in Würzburg scannt am Eingang der Kneipe die Impfzertifikate der Gäste. Die GGG-Regeln gelten ab Montag auch im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und voraussichtlich ab Dienstag im Landkreis Kitzingen. Gäste der Innengastronomie müssen dann geimpft, genesen oder getestet sein.
Foto: Daniel Peter | Symbolfoto: Der Mitarbeiter eines Lokals in Würzburg scannt am Eingang der Kneipe die Impfzertifikate der Gäste.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:10 Uhr

Da der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen den maßgeblichen Inzidenzwert von 35 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hat, tritt ab Montag, 6. September, die sogenannte 3G-Regelung in Kraft. Mit dieser ist der Zutritt zu bestimmten geschlossenen Räumen nur noch für Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt.

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