Der Fall hat für Aufsehen gesorgt. In der Nacht zum 23. April sind in einem Mastbetrieb im südlichen Landkreis Kitzingen 357 Schweine qualvoll verendet. Offensichtlich war die Lüftungsanlage im Stall ausgefallen und die für diesen Fall vorgeschriebene Alarmanlage war deaktiviert worden. Ein technischer Defekt? Ein Versehen? Vorsatz? – Das galt es in den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu klären.
Da insgesamt 607 Mastschweine in dem betroffenen Stall standen, ermittelten die Behörden nicht nur wegen "grundloser Tiertötung", sondern zusätzlich wegen "quälerischer Tiermisshandlung". Denn nach Ausfall der Lüftungsanlage litten alle Tiere unter "Sauerstoffmangel und länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und Leiden". 357 Tiere überlebten die Verhältnisse im Stall nicht und verendeten infolge von Herz-Kreislauf-Versagens, wie der zuständige Würzburger Staatsanwalt Boris Raufeisen mitteilt.
Monatelange Ermittlungen
Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen die Ermittlungen nicht auf die leichte Schulter: Sie ließen die Todesursache der Tiere klären, die technischen Anlagen überprüfen und den Grund für den Ausfall eruieren. Gutachten, Stellungnahmen, zum Beispiel vom Veterinäramt in Kitzingen, und die Befragung des Beschuldigten nahmen schließlich ein halbes Jahr in Anspruch.
Am Ende lässt sich der Fall wie folgt rekonstruieren: Am fraglichen Tag war es zu einem Netzausfall gekommen; ein FI-Schutzschalter hatte den Strom abgeschaltet. Damit verbunden war der Ausfall der für die Schweine lebenswichtigen Lüftungsanlage. Der vom Stromnetz unabhängige, vorgeschriebene Alarm hat daraufhin angeschlagen. In der Folge hat der Schweinemäster die Sicherung für den Strom wieder aktiviert und den ausgelösten Alarm im Stall "quittiert", wie es der Staatsanwalt nennt.
Danach kommt der entscheidende Punkt: Der Landwirt habe nach Lage der Ermittlungen die Alarmanlage nicht wieder reaktiviert. Nach Angaben des Schweinemästers habe er dies vergessen, so berichtet der Staatsanwalt. Polizei und Staatsanwalt konnten den Vorwurf, der Mann habe die Alarmanlage womöglich vorsätzlich deaktiviert, nicht beweisen.
Tödlicher Fehler
Das Fatale: Offensichtlich muss es danach einen weiteren Stromausfall im Stall gegeben haben; die Lüftungsanlage stand jedenfalls wieder still. Aber dieses Mal wurde kein Alarm ausgelöst. Nachdem der Sauerstoff immer knapper wurde, ist schließlich der Großteil der Tiere verendet. Als der Landwirt den Fehler bemerkte, kam für 357 Schweine jede Rettung zu spät.
Die Staatsanwaltschaft schreibt, dass sie dem Beschuldigten letztlich nicht nachweisen konnte, dass er die Alarmanlage vorsätzlich ausgeschaltet habe. Das Ergebnis der Ermittlungen habe folglich nicht für eine Anklage gereicht. Im Wesentlichen, so Raufeisen, habe man sich auf die Ausführungen des Veterinäramts im Landkreis Kitzingen gestützt.
Strafrechtlich ist der Fall damit abgeschlossen. Für sein Fehlverhalten kann nun allerdings das Landratsamt den Schweinehalter wegen einer Ordnungswidrigkeit belangen. Die Entscheidung darüber hat die Kreisbehörde noch nicht getroffen.
Landratsamt spricht von einem "Unglücksfall"
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus hat der Landwirt künftig mit keinen weiteren Auflagen zu rechnen. Das geht aus einer Stellungnahme des Landratsamts hervor, zu dem das Veterinäramt gehört: Der Mastbetrieb sei 2019 und 2020 kontrolliert worden. Die Hygieneverordnung für Schweinehalter sehe vor, dass das Veterinäramt jährlich zehn Prozent aller Betriebe überprüft. "Darüber hinaus existieren für den landwirtschaftlichen Bereich keine regelmäßigen Kontrollvorgaben", teilt die Behörde auf Anfrage mit. Weitere Kontrollen würden in der Regel anlassbezogen oder nach dem Zufallsprinizp stattfinden.
Der betroffene Landwirt führt seine Schweinemast nach Auskunft der Kreisbehörde inzwischen weiter. Nach dem "Unglücksfall", so nennt es das Landratsamt, seien die toten Tiere schnell und fachgerecht entsorgt worden. Da der Mäster die vorgeschriebenen baulichen und technischen Vorgaben in seinen Stallungen einhalte, stehe der Weiterführung als Mastbetrieb nichts entgegen.
wissen sie was scheine zur zeit kosten will den mäster nichts böses nachreden
aber verdient ist mit schweinen so gut wie nichts
da kann man gerne manches übersehen
Man kann ihm vielleicht Fahrlässigkeit vorwerfen. Aber dazu müsste man die Meldeanlage kennen. Manche sind nach einer Quittierung wieder aktiv, andere muss man, mehr oder weniger kompliziert, wieder aktiv schalten.
Ein FI-Schalter spricht an. Das ist im landwirtschaftlichen Bereich nicht selten. Den Grund kann der Bauer vor Ort i.d.R. nicht herausfinden. Da reichen in einer Steckdose Insekten aus. Fällt der FI wiederholt muss man suchen. Das wäre hier auch zweifellos geschehen, hätte der Mäster den zweiten Ausfall mitbekommen....
"Tödlicher Fehler
Das Fatale: Offensichtlich muss es danach einen weiteren Stromausfall im Stall gegeben haben; die Lüftungsanlage stand jedenfalls wieder still. Aber dieses Mal wurde kein Alarm ausgelöst. Nachdem der Sauerstoff immer knapper wurde, ist schließlich der Großteil der Tiere verendet. Als der Landwirt den Fehler bemerkte, kam für 357 Schweine jede Rettung zu spät."
Denn die Frage ist: warum trennt die Sicherung immer wieder den Stall und die Alarmanlage von der Stromversorgung? Ist es ein Fehler beim Anschluss von der Alarmanlage und vom Stall an das Stromnetz?? Oder ist die Sicherung an sich defekt??
"Am Ende lässt sich der Fall wie folgt rekonstruieren: Am fraglichen Tag war es zu einem Netzausfall gekommen; ein FI-Schutzschalter hatte den Strom abgeschaltet. Damit verbunden war der Ausfall der für die Schweine lebenswichtigen Lüftungsanlage. Der vom Stromnetz unabhängige, vorgeschriebene Alarm hat daraufhin angeschlagen. In der Folge hat der Schweinemäster die Sicherung für den Strom wieder aktiviert und den ausgelösten Alarm im Stall "quittiert", wie es der Staatsanwalt nennt.
Danach kommt der entscheidende Punkt: Der Landwirt habe nach Lage der Ermittlungen die Alarmanlage nicht wieder reaktiviert. Nach Angaben des Schweinemästers habe er dies vergessen, so berichtet der Staatsanwalt. Polizei und Staatsanwalt konnten den Vorwurf, der Mann habe die Alarmanlage womöglich vorsätzlich deaktiviert, nicht beweisen."
dann klingt das nach einem technischen Problem.