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Landkreis Haßberge
Zu viele ungenutzte Klamotten im Schrank? Hier finden Sie im Landkreis Haßberge künftig Altkleidercontainer
Eine neue EU-Richtlinie gibt vor, dass brauchbare Textilien nicht mehr weggeworfen werden dürfen. Wie die Umsetzung aussieht und ob Strafen drohen.
Neben dem Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt auch das BRK Haßberge in Containern Textilien, die Menschen nicht mehr tragen wollen.
Foto: Michael Will, BRK Haßberge (Archivfoto)  | Neben dem Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt auch das BRK Haßberge in Containern Textilien, die Menschen nicht mehr tragen wollen.
Lukas Reinhardt
 |  aktualisiert: 13.04.2025 02:33 Uhr

In der Europäischen Union gilt seit Beginn des Jahres 2025 eine neue Richtlinie für Altkleider. Deshalb bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Haßberge in Kooperation mit dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) ab sofort eine flächendeckende Abgabemöglichkeit von entsprechenden Textilien in der Region an. Das kündigte das Landratsamt in einer Pressemitteilung an. Alle wichtigen Informationen zu den Hintergründen und den Standorten auf einen Blick:

Was hat es mit der neuen Richtlinie für Altkleider auf sich?

Die Getrenntsammelpflicht von Alttextilien ziele darauf ab, den Umweltschutz zu fördern und die Nutzung der Ressourcen zu optimieren, heißt es vonseiten des Landratsamtes. Demnach enthalten Alttextilien wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können, sofern eine sorgfältige Trennung erfolgt. 

Was soll und was darf nicht in die Altkleidercontainer wandern?

Altkleider sollen deshalb künftig nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Theoretisch gilt das für alle Textilien, praktisch sieht das jedoch anders aus, wie das Landratsamt in seiner Pressemitteilung schreibt: Zerschlissene, defekte und verschmutze Stoffe sollen die Bürgerinnen und Bürger demnach über die Restmülltonne entsorgen. Brauchbare, trockene und saubere Textilien sollen sie entweder zu karitativen Einrichtungen oder Secondhand-Läden bringen – oder eben in die künftig bereitgestellten Altkleidercontainer werfen. 

Wo im Landkreis befinden sich die Standorte der Altkleidercontainer?

Die Altkleidercontainer des Abfallwirtschaftsbetriebes befinden sich nach Angaben des Landratsamtes in den Wertstoffhöfen in den Gemeinden Bundorf (Am Sonnenhügel 11), Ebelsbach (Bahnhofstraße 1), Eltmann (Bamberger Straße 23), Gädheim (An der B26, Hausnummer 16), Haßfurt (Poldergraben sowie Uchenhofer Straße), Knetzgau (Hauptstraße 82a), Oberaurach (Röthweg 7), Pfarrweisach (Hauptstraße 34), Rauhenebrach (Hauptstraße 34), Riedbach (Untere Dorfstraße 23), Sand (Obere Länge 14a), Stettfeld (Am Toracker 5), Theres (An den Beuten 4), Wonfurt (An der Staatsstraße 2275, Hausnummer 1) und Zeil (Untere Straße 5).

Zu viele ungenutzte Klamotten im Schrank? Hier finden Sie im Landkreis Haßberge künftig Altkleidercontainer

Das nördliche Gebiet des Landkreises wird weitgehend vom Bayerischen Roten Kreuz abgedeckt. Dort befinden sich BRK-Sammelcontainer in Aidhausen (Im Götzengrund), Burgpreppach (Fitzendorfer Straße), Ditterswind (Brunnengasse), Dürrenried (Schützenheim), Ebern (Im Frauengrund 12), Ermershausen (Schöpfenwiesen), Hafenpreppach (Wasmuthhäuser Straße), Hofheim (Eichelsdorfer Straße 11), Kirchlauter (An der Staatsstraße 2281), Königsberg (Elsaweg 1), Maroldsweisach (Zur Weisach), Memmelsdorf (Vorstadt), Neubrunn (Eltmanner Weg), Rentweinsdorf (Seestraße), Rudendorf (Hauptstraße), Untermerzbach (Reitbahn), Untersteinbach (Hauptstraße 2d), Wasmuthhausen (Eckartshäuser Weg) sowie in Haßfurt (Industriestraße 20) und Eltmann (Bamberger Straße 38). Die Angaben sind der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Haßberge entnommen. 

Drohen Strafen, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht richtig trennen?

Ein Kontrollverfahren für die Überwachung der Umsetzung gibt es im Landkreis Haßberge bislang nicht.  Der Abfallwirtschaftsbetrieb setzt vielmehr auf Information und Aufklärung: "Um die Vermarktungsfähigkeit gewährleisten zu können, wird auf der Webseite des AWB die Qualität definiert", heißt es auf Anfrager der Redaktion von Wilfried Neubauer, Chef des Abfallwirtschaftsbetriebs. Bislang plane man nicht mit Strafen. Grundsätzlich, so Neubauer weiter, könnte Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden. "Dies ist jedoch nicht vorgesehen."

 
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