Drei Rettungsfahrzeuge des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) wurden am 31. Juli vergangenen Jahres am Rande des Zeiler Weinfestes mutmaßlich von Besuchern des Festes beschädigt. In dieser Woche nun saß einer der Verantwortlichen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt.
Laut Anklageschrift hat der 18-Jährige damals gegen 3 Uhr nachts den Außenspiegel eines BRK-Caddys per Fußtritt zerstört und den Außenspiegel eines weißen Ford mit der Hand abgeschlagen. Dabei zog sich der Angeklagte eine blutende Wunde an der Hand zu.
Freizeitarrest, keine Drogen und höchstens ein Bier pro Tag
Anhand einer DNA-Analyse des Blutes, das er am Tatort hinterlassen hatte, konnte der junge Mann überführt werden. Das Jugendgericht verurteilte den fünffach vorbestraften Angeklagten zu einem Wochenend-Freizeitarrest. Außerdem darf er ein Jahr lang keine Drogen konsumieren und nur maximal ein Bier pro Tag trinken.
Bei der Polizei hatte der Angeklagte damals die Taten noch bestritten. Auf der Anklagebank räumte er nun alle Vorwürfe ein. Er sei damals mit zwei Kumpanen unterwegs gewesen, von denen einer weitere Fahrzeuge beschädigt habe.
Polizeibeamte konnten den Angeklagten kurz nach der Tat festnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,7 Promille. Ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes hatte den jungen Mann bei der Tat beobachtet und konnte ihn wenig später identifizieren – als er dessen Handwunde versorgte.
Drogendelikt und Diebstahlverfahren
Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Im Oktober 2021 wurde er wegen eines Drogendelikts zu einer Geldauflage verurteilt. Im Mai vergangenen Jahres wurde ein Diebstahlverfahren gegen Geldauflage eingestellt. Zwei Monate später folgte die Tat am Rande des Zeiler Weinfestes.
"Das ist doch Wahnsinn, oder?", fragte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot rhetorisch. Der Angeklagte entschuldigte sich für seine Taten. Bis 23.40 Uhr sei alles in Ordnung gewesen. Danach habe er sich wie ferngesteuert gefühlt. Er verursachte dabei einen Schaden von insgesamt rund 750 Euro.
Auf die Jugendgerichtshelferin hatte er einen guten Eindruck bei einem Gespräch gemacht, wie diese berichtete. Seine Taten und sein Vorstrafenregister seien nur "schwer nachvollziehbar", sagte sie vor Gericht. Die Anklagevertreterin forderte zwei Freizeitarreste, die der Vorsitzende auf einen minderte.
Der Angeklagte habe wiederholt unter Alkoholeinfluss "Bockmist verzapft". Als eine "Riesensauerei" bewertete der Richter die Tatsache, dass der Angeklagte seine Wut an einem Rettungsfahrzeug ausgelassen hatte und so unter Umständen Menschenleben gefährdet habe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.