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Ebern
Wer muss die Tierarztkosten für eine herrenlose Katze zahlen?
Eine Tierärztin aus den Haßbergen behandelte einen verletzten, herrenlosen Kater. Weil die Stadt Ebern die Kosten nicht übernimmt, landet der Fall nun vor Gericht.
Weder die Kommune, noch die tierärztliche Verrechnungsstelle wollen für die Behandlung der Katze aufkommen. (Symbolfoto)
Foto: Kai Remmers, dpa | Weder die Kommune, noch die tierärztliche Verrechnungsstelle wollen für die Behandlung der Katze aufkommen. (Symbolfoto)
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:39 Uhr

Ein Kater liegt schwer verletzt auf der Straße, als ihn eine Frau findet. Sein Oberschenkel und der Kiefer sind gebrochen. Die Frau bringt die Katze in die Praxis einer Tierärztin im Landkreis Haßberge. All das geschah am Nachmittag des 8. März 2018. Das Tier war nicht gechippt, der Halter nicht auszumachen. Die Ärztin behandelte den Kater und stellte die Kosten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern in Rechnung, weil das Tier dort gefunden wurde. Unterm Strich geht es um eine Rechnung von 543,20 Euro sowie Mahngebühren und Zinsen, die eine tierärztliche Verrechnungsstelle von der Kommune haben will. Doch die Verwaltungsgemeinschaft Ebern zahlt nicht. Deshalb landet der Fall an diesem Montag vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.

Die Fundbehörde bestreitet zum einen die Zuständigkeit der Tierärztin – zudem wirft sie ihr vor, es habe "keine fachgerechte Behandlung der Katze" stattgefunden. Das geht aus dem Sachbericht des Gerichts hervor, der der Redaktion vorliegt. Die Ärztin bestreitet den Vorwurf, der ihr bis dahin nicht bekannt war, auf Anfrage dieser Redaktion.

Eine Mitarbeiterin der Tierschutzinitiative habe bei der Abholung der Katze den Eindruck gehabt, "das Tier sei bewusst länger am Leben gehalten worden, um Mehreinnahmen zu erzielen. Für eine Operation des Tieres sei es mittlerweile zu spät gewesen. Dies sei nicht im Sinne des Tierschutzes", heißt des in dem Bericht. Fest steht: Diese versorgte Katze wurde am 13. März der Tierschutzinitiative im Landkreis übergeben. Am selben Tag teilte die Tiermedizinerin der Verwaltungsgemeinschaft Ebern außerdem per Fax den Fund der verletzten Katze und ihre Behandlung mit.

Was mit der Katze geschah, ist nicht bekannt

Was dann mit dem Kater geschah, ist unklar. Aus den Akten der Initiative geht laut Auskunft der heutigen Vorsitzenden Britta Merkel lediglich hervor, dass am Tag nach der Übergabe eine nicht näher bestimmbare Katze verstorben sei. Ob sie eingeschläfert wurde oder aus anderen Gründen starb, ist unklar.

Die Gemeinde wollte die Tierarztrechnung nicht bezahlen – mit einem Brief vom 28. Juli 2018 lehnte sie die Bezahlung zum letzten Mal ab. Seither beschäftigte die Angelegenheit verschiedene Gerichte. Am Montag soll ab 10 Uhr vor dem Würzburger Verwaltungsgericht verhandelt werden. Die Ärztin und die Verrechnungsstelle sind der Meinung, dass die Gemeinden für die Betreuung von Fundtieren zuständig sind – und verweisen auf ein Schreiben des Landratsamtes Haßberge. Die Entscheidung, ob und wie ein verletztes Tier behandelt werden muss, obliege jedoch alleine einem Tierarzt und nicht den Kommunen. Es habe zudem im vorliegenden Fall bei dem Auffinden der Katze eine besondere Situation im Landkreis vorgeherrscht, heißt es in dem Sachbericht. Zum fraglichen Zeitpunkt habe dort kein Tierheim existiert und die Gemeinden hätten "keine äquivalente Lösung für derartige Fälle anbieten können".

Auch in der Not keine Behandlung ohne Vertrag?

Die Gemeinde wiederum vertritt die Meinung, dass sie keinen Vertrag mit der Ärztin für solche Behandlungen geschlossen habe. Ganz egal in welchem Zustand sich die Katze auch befunden habe – sie hätte bei der Kommune abgegeben werden müssen. Zumindest aber hätte der Fund zeitnah angezeigt werden müssen. Das Fax vom 13. März sei fünf Tage nach dem Auffinden "nicht mehr rechtzeitig" gewesen. 

Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Jürgen Hennemann, kann zum Sachverhalt keine näheren Angaben machen. Er betont jedoch, dass ein solcher Fall heute anders geregelt werden würde. Grundsätzlich ist die Betreuung herrenloser Tiere eine Aufgabe der Kommunen, doch in einem Landkreis mit vielen kleinen Gemeinden ist das schwierig. "Wir haben einen Zweckverband für Fundtiere gegründet, weil es kein Tierheim im Landkreis Haßberge gab", so Hennemann. Dies sei keine Reaktion auf den Fall gewesen, der nun vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Wenn nun verletzte Fundtiere gemeldet werden, ist die "Tierschutzinitiative Haßberge e. V." zuständig. Der Verein betreibt mittlerweile das Tierheim des Landkreises Haßberge bei Knetzgau.

Grundlegend wird das Gericht sich dennoch mit der Frage befassen müssen: Wer bezahlt, wenn herrenlose Tiere in Not geraten und auf die Hilfe von Tierärzten angewiesen sind?

 
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Kommentare
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  • C. P.
    kenn mich mit medizinischen eid nicht gut aus
    kann mir aber vorstellen dass auch in der Tiermedizin
    leben retten an erster stelle kommen soll
    diese Ärztin sollte evtl. ihren beruf wechseln
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  • H. F.
    Die Tierärztin wird hoffentlich namentlich bekannt werden! Wenn sie es sich nicht leisten kann, so einem armen kranken Stubentiger zu helfen ohne gleich Insolvenz anmelden zu müssen, na dann ... Ich selbst habe auch einen Kater und in der Tierklinik, die wir bei Bedarf in Anspruch nehmen, steht keine Kaffeekasse, sondern eine Tierkasse. Das Geld, das dort gespendet wird, wird genau für solche Fälle verwendet oder aber auch dann, wenn eine alte Oma kommt und mit ihrer kleinen Rente die Behandlung ihres Lieblings nicht bezahlen kann. So etwa nenne ich "für Tiere da sein!
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  • H. H.
    Naja - @ Luigi171 -

    wenn das Beispiel Schule macht, könnte es auch passieren, dass gefundene (ernsthaft) verletzte Tiere beim Tierarzt nur noch eine sehr endgültige Behandlung erhalten...
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  • K. K.
    @grayjohn: Wenn das Tier nicht gekennzeichnet ist und ernsthaft verletzt, warum dann nicht einschläfern. Wäre mE ok.
    Tierärztin: einfach traurig.........
    Generell: Über was man sich nicht alles streitet/streiten kann.
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