
Als seine 18-jährige Freundin aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wollte und ihre Sachen packte, soll ein 28-Jähriger völlig ausgeflippt sein aus. Er war – wie offenbar so oft – wieder mal betrunken. Wütend warf er der jungen Frau ein Weinglas so heftig an den Kopf, dass diese mit einer Platzwunde zu Boden ging.
Nun musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Haßfurt für diese Tat verantworten. Der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde wegen dieser und einer weiteren Körperverletzung sowie einer Nötigung zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe und einem dreijährigen Drogen- und Alkoholverbot verurteilt.
Gewaltausbruch in den eigenen vier Wänden
Zum Eklat war es laut Anklageschrift am 22. Mai vergangenen Jahres gekommen. An diesem Sonntagabend hatte die Lebensgefährtin des Beschuldigten offenbar endgültig die Nase voll und packte mit Hilfe einer Bekannten ihre Klamotten, um sich von dem zehn Jahre älteren Mann zu trennen. Als der 28-Jährige zurückkam und sah, was seine Lebensgefährtin machte, rastete er offenbar völlig aus. Alkoholisiert wie er gewesen sein soll, habe er wie ein Irrsinniger gebrüllt und die verriegelte Tür mit seinem Fuß eingetreten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Anschließend soll er seine Freundin angespuckt und sie zu Boden geschleudert haben.
Doch damit nicht genug. Offenbar eskalierte die Situation kurze Zeit später noch mehr. Er, so die Anklageschrift weiter, soll ein mit Sekt gefülltes Weinglas seiner Freundin mit Wucht an den Kopf geworfen haben. Diese ging daraufhin mit einer Platzwunde zu Boden. Die Bekannte, die den ganzen Vorfall miterlebte, rief daraufhin Polizei und Krankenwagen. Die Sanitäter brachten die Verletzte schließlich in das Haßfurter Krankenhaus, wo die Wunde am Kopf genäht werden musste.
Auf Schuldunfähigkeit wegen Trunkenheit gepocht
Da die Polizei nicht sofort erschien, ging der Angeklagte offenbar selber zur Dienststelle. Dort schilderte er das Geschehen aus seiner Sicht und ließ einen Alkoholtest machen. Dieser ergab einen Wert von zwei Promille. Daraufhin soll er vom diensthabenden Beamten die schriftliche Bescheinigung verlangt haben, schuldunfähig zu sein. Als der diese Forderung ablehnte, drohte ihm der 28-Jährige offenbar mit einer Anzeige. Das Gericht wertete diese Aktion als Nötigung.
Ein weiterer Tatkomplex, der sich einige Wochen später ereignete, wurde in dem Prozess auch gleich mitverhandelt. Wieder ging es um eine Körperverletzung, diesmal aber soll der Angeklagte einem anderen Mann einen Kopfstoß gegen die Nase verpasst haben. Während der Beschuldigte diese Tat gestand, stritt er den Wurf mit dem Weinglas gegen die Freundin ab. Er behauptete vor Gericht, dass er nur den Sekt gegen seine Freundin habe schütten wollen und das Glas aus seiner Hand ausgerutscht sei.
Zeugin: Paar führte eine "toxische" Beziehung
Dem widersprach die damalige Vertraute, die als Augenzeugin alles hautnah miterlebt hatte. Sie bestätigte, dass der Glaswurf "nicht unabsichtlich" erfolgt sei. Weiterhin beschrieb sie die Beziehung der beiden als "toxisch". Unter diesem Begriff versteht man eine Partnerschaft, in der Streit, Machtspiele, Eifersucht und Manipulationen an der Tagesordnung stehen.
Es war nicht das erste Mal, dass der Mann in den Fokus der Justiz gerückt war: Denn das Vorstrafenregister des 28-Jährigen spricht Bände. Unter den zehn Einträgen finden sich etliche Gewaltdelikte und einige Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Schon als Jugendlicher saß er wochenlang im Arrest.
Zur Strafe eine ganze Reihe an Bewährungsauflagen
Richter Patrick Keller verhängte zusätzlich zur Bewährungsstrafe von elf Monaten eine ganze Reihe von Auflagen. So muss sich der Verurteilte bei einem Bewährungshelfer melden, muss in den nächsten sechs Monaten insgesamt 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, muss sich aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen und an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen. Nicht zuletzt verhängte der Vorsitzende ein absolutes Drogen- und Alkoholverbot für drei Jahre. Mindestens zwei Mal jährlich wird dieses Verbot mittels Urin- und Haarproben überprüft. Das Urteil ist rechtskräftig.