
Weil er seinen jungen Sohn auf den Hintern geschlagen haben soll, hat dessen Mutter den Vater, ihren Noch-Ehemann, im Mai letzten Jahres angezeigt. Der 38-jährige Arbeiter aus dem Maintal erhielt in der Folge einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gegen den er Einspruch einlegte. Am Dienstag musste er daher auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt Platz nehmen.
Dort wies er den Vorwurf weit von sich. Er habe drei Kinder mit seiner Noch-Ehefrau. Keines der Kinder habe er jemals geschlagen, gab er zu Protokoll. Er lebe seit dem 1. Juni vergangenen Jahres in Scheidung. Seine Noch-Gattin mache ihn überall schlecht. Sie sage, er sei ein schlechter Vater, misshandle seine Kinder und habe in der Schule, die seine Kinder besuchen, Hausverbot.
Platzverweis durch Polizei
Seine Noch-Ehefrau verbiete ihm, die Kinder zu sehen. Als er sich ihnen auf einem Spielplatz nähern wollte, habe sie ihm durch die Polizei einen Platzverweis erteilen lassen. Es sei "Krieg zwischen uns", habe sie ihm mitgeteilt. "Meine Kinder laufen vor mir weg", klagte er dem Gericht.
Der ermittelnde Polizeibeamte sagte im Zeugenstand, die komplette Familie sei nach dem angeblichen Schlag auf das Hinterteil auf der Polizeistation erschienen. Die Kinder hätten geweint, die Ehepartner gestritten. Er habe den Angeklagten heimgeschickt. Danach habe die Ehefrau die Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.
Bei einem Streit zwischen zwei ihrer Kinder soll ihr Ehemann dazwischengegangen sein und eines von ihnen auf den Hintern geschlagen haben, gab sie zu Protokoll. Sie beantragte ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz und habe eingeschüchtert gewirkt. "Ich bin psychisch am Ende", habe sie dem Beamten mitgeteilt. Immer wieder habe es in der Vergangenheit Streit gegeben und ihr Noch-Ehemann habe Druck ausgeübt. Er habe ihr auch schon das Handy abgenommen und soll versucht haben, sie zu schlagen. Das betroffene Kind gab an, geschlagen worden zu sein. Es habe aber keine Schmerzen mehr.
Verhandlung wird fortgesetzt
Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Drei Vorstrafen stehen in seinem Strafregister. Wegen Beleidigung und Kennzeichenmissbrauchs erhielt er Geldstrafen. Im Jahr 2020 wurde er wegen Diebstahls zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zur Tatzeit stand er daher unter laufender Bewährung.
Die Verhandlung wird am Freitag, 4. April, um 10.30 Uhr fortgesetzt. Dann soll die Noch-Ehefrau des Angeklagten aussagen. Den Kindern wollte die Vorsitzende Richterin Ursula Redler eine Aussage ersparen. "Das wäre die Hölle für die Kinder", sagte sie.
Wenn nein, warum nicht! Das sollte die Vorsitzende sofort veranlassen, von Amts wegen!!
"(2) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann."
Mal von der Frage abgesehen, ob der Mann der geballten Macht von Gericht, Staatsanwaltschaft, Ehefrau, Polizei und Presse hier alleine und "selbst" angemessen begegnen kann ist der drohende Widerruf einer Bewährung ganz klar eine schwere Rechtsfolge....
Dieser "Ehefrau" ist deutlich zu vermitteln, dass die Polizei und die Justiz nicht der Erfüllungsgehilfe zur Ausgrenzung des Vaters und "Noch-Ehemannes" ist.
Dann: sofort verpflichtende Elternberatung, um die Kinder zu entlasten - die hier sehenden Auges durch alle Beteiligten nachhaltig traumatisiert und instrumentalisiert werden.
Geht´s eigentlich noch?