
Kein gutes Haar ließen ein 41-jähriger Bulgare und seine 32-jährige Ex-Lebensgefährtin an ihrem jeweiligen Ex-Partner während eines Prozesses am Mittwoch am Amtsgericht. Der 41-jährige Angeklagte musste sich wegen der Entziehung Minderjähriger und Nötigung verantworten und war für die Verhandlung eigens aus Bulgarien angereist. Dort hält sich auch die mittlerweile dreijährige Tochter des Paares auf, zum Missfallen der Mutter, die nach wie vor im Landkreis wohnt. Sie will ihre Tochter wieder haben und war deshalb im Januar dieses Jahres nach Bulgarien gereist, um dort vor Gericht die Rückführung ihres Kindes zu erwirken.
Doch das scheint der Angeklagte verhindern zu wollen. Vor Gericht rückte er seine Ex in ein schlechtes Licht. Im Jahr 2020 hätten sich beide kennengelernt und eine Wohnung im Maintal bezogen. Lange währte das gemeinsame Glück jedoch nicht. Seine Ex-Lebensgefährtin sei aggressiv gewesen. Sie habe das Telefon zerstört, ihn beleidigt und auch körperlich angegangen. Durch den ständigen Stress habe er einen Herzinfarkt erlitten und sei drei Tage auf der Intensivstation gewesen.
Bulgarische Großmutter darf sich um ihre Enkelin kümmern
Da die Kindesmutter arbeiten wollte, habe sie eine Notarvollmacht unterschrieben, dass sich die bulgarische Großmutter um die Tochter kümmern darf. Seitdem lebt die Tochter in Bulgarien. Eine andere Version erzählte die Mutter des Kindes im Zeugenstand. Der Angeklagte habe sie während der Schwangerschaft verprügelt, gab sie zu Protokoll.
Sie sei keine gute Mutter, habe er ihr gesagt, als das Kind auf der Welt war. Sie sei auch schon ins Frauenhaus geflohen, um Schutz zu suchen. Er habe sie gezwungen, die Vollmacht zu unterschreiben. Den Herzinfarkt habe er wegen seiner Nikotinsucht bekommen. Im Mai des vergangenen Jahres habe man sich vor dem Familiengericht am Amtsgericht geeinigt, dass der Angeklagte die Tochter innerhalb von zwei Wochen zurück nach Deutschland bringt. Das sei nicht geschehen.
Verhalten der Mutter sei "bedenklich"
Der Vorsitzende Richter Patrick Keller stufte das Verhalten der Mutter als "bedenklich" ein, da sie die notarielle Vereinbarung unterschrieben hatte und damit der bulgarischen Großmutter eine weitgehende Versorgung des Kindes erlaubte.
Das Gericht einigte sich auf eine Einstellung des Verfahrens. Als Auflage muss der Angeklagte seine Tochter innerhalb von drei Monaten nach Deutschland zu seiner Mutter zurückbringen, unter Mitwirkung des Jugendamts. Keller wies die Prozessbeteiligten darauf hin, dass das Haager Kinderschutzübereinkommen das letzte Wort habe.