Im Sommer werden es drei Jahre, wenn sich an der derzeitigen Situation nichts ändert: Seit dem 23. Juli 2018 ist der Wehrsteg am Kraftwerk Knetzgau komplett gesperrt. Das Schild, das vor Ort auf diesen Umstand hinweist, wurde mehrfach mit verschiedenen Daten einer angeblichen Wiedereröffnung überklebt. Derzeit ist lediglich der Satz "Der Wehrsteg bleibt bis auf weiteres gesperrt" zu lesen - ohne Hinweis auf einen neuen Termin der Öffnung. Darüber ärgern sich vor allem die Knetzgauer. Denn zusammen mit der Brücke über die Staustufe war der Fußgängersteg bisher eine beliebte Abkürzung, um von Knetzgau auf die nördliche Mainseite zu kommen.
In der Vergangenheit wurde bereits in der Facebook-Gruppe "Wir sind Knetzgau" ausgiebig über die Einschränkung diskutiert. Einige Gruppenmitglieder bedauerten es, den Umweg über den Autobahnzubringer nehmen zu müssen, waren sie doch sonst mit dem Fahrrad über den Wehrsteg schneller an ihrem Arbeitsplatz in Augsfeld. Auch bei Wanderern und Spaziergängern war der direkte Weg über den Main immer sehr beliebt. Der Missmut ob der Sperrung wuchs entsprechend in den vergangenen Monaten. Bürgermeister Stefan Paulus wurde gar unterstellt, dass die Gemeinde kein Interesse daran hätte, dass der Übergang wieder geöffnet wird. "Ist doch einfach, der Gemeinde-Chef will nicht!", lautete der Kommentar eines Knetzgauers zu diesem Thema vor einigen Wochen.
Wasser- und Schifffahrtsamt trägt die Verantwortung
Stefan Paulus will das aber nicht so stehen lassen. Im Gespräch mit unserem Reporter klärt er den Sachverhalt auf. "Wir wollen, dass der Steg wieder geöffnet wird. Dass das bisher nicht geschehen ist, liegt nicht an der Gemeinde, sondern am Wasser- und Schifffahrtsamt", sagt das Gemeindeoberhaupt, das aber keineswegs die Bundesbehörde als Buhmann hinstellen will. Erst in dieser Woche hatte der Knetzgauer Bürgermeister einen Termin mit Vertretern des Wasser- und Schifffahrtsamtes, mit dem man gut zusammenarbeite, so das Gemeindeoberhaupt.
"Der Hauptgrund, warum der Wehrsteg immer noch geschlossen ist, ist eine Haftungsfrage", erklärt Paulus. Hier sei besonders die Höhe der Brüstung und des Geländers das Thema. "Der Teufel steckt im Detail", resümiert der Bürgermeister. Reicht ein Schild, das Fahrradfahrern vorschreibt, ihren Drahtesel über den Steg zu schieben? Was ist, wenn sich jemand nicht daran hält und stürzt? Oder noch schlimmer: Was ist, wenn ein Radfahrer das Gleichgewicht verliert und über das Geländer in die Tiefe stürzt? Muss das Geländer erhöht werden?
Das alles seien Fragen, die das Wasser- und Schifffahrtsamt als Eigentümer des über 60 Jahre alten Wehrsteges noch juristisch zu klären hat, ehe wieder an eine Öffnung gedacht werden kann, sagt Paulus, der davon ausgeht, das dies zeitnah geschehe. Gleichzeitig äußert der Rathauschef aber auch Verständnis für die Belange des Amtes. Denn schließlich wolle auch die Gemeinde Knetzgau rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Sanierung, Reparaturen und ein neuer Anstrich
Allerdings seien die Gemeinde und das Wasser- und Schifffahrtsamt während der bisherigen Zeit der Sperrung keineswegs untätig gewesen. So habe die Behörde Sanierungsarbeiten durchgeführt, wohl unter anderem am Beton-Fundament. Und die Gemeinde Knetzgau hat laut Paulus eine Tür ausgetauscht und den Wänden einen neuen Anstrich gegeben.
Diese waren in der Vergangenheit sehr unansehnlich geworden, zumal einige Zeitgenossen dort Graffiti zweifelhafter Qualität hinterlassen hatten. Wie kann man solche Schmierereien - es handelt sich dabei immerhin um Sachbeschädigungen - in Zukunft verhindern? Bürgermeister Stefan Paulus kann nur an die Bevölkerung appellieren: "Wer Zeuge von Sachbeschädigungen wird, soll sachdienliche Hinweise der Gemeinde melden, damit gegen die Verursacher auch Anzeige erstattet werden kann."
Muss wirklich die Allgemeinheit immer jede denkbare Dummheit von Leuten tragen?
Wieso reicht bei vielen Dingen nicht mehr das alte "auf eigene Gefahr"?
Oder in diesem Fall mit hinweis auf die Gefahr "Achtung niedrige Brüstung, Radfahrer absteigen, betreten auf eigene Gefahr"
Alles "amigrömpf"!
Bald kauft man einen Hammer, wo im Beibackzettel, in der "Bedienungsanleitung" steht "nicht auf Körperteile oder Tiere einschlagen".
Und was passiert, wenn ich mir doch auf die Finger klopfe? Verklage ich den Hammerhersteller??
(vor 3 Jahren lief ich in Schottland einen Wanderweg, der 1m neben einer Steilküste entlang ging, die über 100m abfällt. Da stand nur "watch your step". )