Stehen die verkaufsoffenen Sonntage vor dem Aus? Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht die „Allianz für den freien Sonntag“ mobil und zieht gegen derartige Sonntagsarbeit zu Felde. Jüngstes Opfer ist die Stadt Gerolzhofen. Die hatte ursprünglich für den 19. August vorgesehen, die Geschäfte von 12 bis 17 Uhr zu öffnen. Dieser verkaufsoffene Sonntag soll in Verbindung mit einem Oldtimer-Treffen (Geo Classics) und der Food- und Musikmeile in der Innenstadt stehen. Nach den verkaufsoffenen Sonntagen zum Frühlings- und Herbstfest wäre das der dritte in diesem Jahr. Gegen diesen erhob nun die „Allianz für den freien Sonntag“, ein Bündnis aus katholischer und evangelischer Kirche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Ver.di, Bedenken.
Einkauf nur Beiwerk
Das Landratsamt Schweinfurt als Aufsichtsbehörde schloss sich der Argumentation der „Allianz“, der verkaufsoffene Sonntag in Gerolzhofen sei nicht rechtmäßig, an. Das Landratsamt sagt zur Begründung für diese Entscheidung, eine Sonntagsöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung sei nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist. Das heißt, der verkaufsoffene Sonntag darf nur als eine Art Beiwerk für ein Event stattfinden, das für sich alleine die ganzen Besucher in die Stadt locken würde. Der Einkauf parallel wäre eigentlich nur Nebensache. Die Kommunen müssen gegebenenfalls nachweisen, dass es ein spezieller Anlass ist wie zum Beispiel ein Kirchweihmarkt, ein Oldtimertreffen oder Vergleichbares, der die Menschen in die Innenstädte bzw. Dorfzentren lockt – nicht die Lust am Kommerz. Zudem muss eine gewisse räumliche Nähe gewährleistet sein. Das heißt, wenn das Event in der Innenstadt stattfindet, können auch nur die Geschäfte in dieser Innenstadt geöffnet sein, nicht weit entfernt am Stadtrand.
Dies alles konnte die Stadt Gerolzhofen offensichtlich nicht glaubhaft rüberbringen. Deshalb muss sie für 2019 ihre Verordnung überarbeiten. Ihren offenen Augustsonntag genehmigte das Landratsamt ausnahmsweise, weil die Vorbereitungen darauf bereits weit fortgeschritten sind. Wobei der DGB selbst gegen diese mildernden Umstände protestierte.
Ähnlich wie Gerolzhofen erging es mittlerweile auch den unterfränkischen Metropolen Schweinfurt und Aschaffenburg, die jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag aus ihren Planungen beerdigt haben.
Sechs Kommunen im Kreis Haßberge
Im Landkreis Haßberge frönen sechs Kommunen dem Phänomen „verkaufsoffener Sonntag“, das laut bayerischem Ladenschlussgesetz bis zu viermal im Jahr stattfinden darf: Ebern (3), Haßfurt (4), Hofheim (4), Knetzgau (1), Sand (3), Zeil (3).
Diese Redaktion wollte von den Bürgermeistern wissen: Sehen diese sechs Kommunen eine Notwendigkeit zum Handeln? Müssen sie ihre Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage überarbeiten? Oder sind die Anlässe, die parallel zu den verkaufsoffenen Sonntagen stattfinden, „stark“ genug, um rechtlichen Prüfungen standzuhalten?
Kurz und schmerzlos machte es Hofheims (Frühjahrsmarkt, Marktplatzfest, Kirchweihsonntag, Herbstmarkt) Bürgermeister Wolfgang Borst: „Wir haben damit null Probleme und werden auch keine haben, da wir uns schon immer an die Vorschriften gehalten haben.“
Günther Werner, Bürgermeister der Kreisstadt, der Kommune mit dem wohl größten Angebot an Geschäften im Landkreis: „Wir haben in Haßfurt vier verkaufsoffene Sonntage, wobei es grundsätzlich so aufgeteilt ist, dass zwei im Frühjahr und zwei im Herbst stattfinden. Inwieweit wir verkaufsoffene Sonntage streichen – wenn es absolut notwendig wird – wird vom Maßnahmenkatalog, den wir gemeinsam mit dem AHA entwickeln werden, abhängen. Wir haben erst in diesem Jahr im Stadtrat über die Beibehaltung der verkaufsoffenen Sonntage in der Stadt Haßfurt einen positiven Beschluss gefasst. Das Urteil des BVerwG ist uns und dem Aktionskreis Haßfurt Aktiv (AHA) bekannt. Wir sind bereits seit längeren mit dem AHA im Gespräch und diskutieren darüber, wie die verkaufsoffenen Sonntage mit speziellen Themen ,bespielt' werden können, um dem Urteil gerecht zu werden.“ Da dies noch nicht abschließend geschehen sei, könne darüber noch keine Aussage getroffen werden.
Traditionelle Markttage
In Zeil amtiert derzeit Zweiter Bürgermeister Dieter Köpf. Er sieht für seine Stadt ebenfalls kein Problem. In Zeil gibt es Oculi-Markt, Jacobi-Markt und den Kirchweih-Markt. Dies seien traditionelle Markttage mit genügend Anziehungskraft, um die Besucher in die Innenstadt zu locken. „Ich sehe keinen Grund zum Handeln. Bei uns sind die verkaufsoffenen Sonntage ganz eng mit den Märkten verknüpft, die bei uns seit Erteilung eben dieser Marktrechte abgehalten werden.“
Jürgen Hennemann hat in der Stadt Ebern drei bzw. vier verkaufsoffenen Sonntage, Lätare/Frühlingsmarkt im März, Kirchweihmarkt im September mit Spielmobil, Oktobermarkt mit Apfelfest des Bund Naturschutz und Weihnachtsmarkt im November oder Dezember. Liegt dieser im Dezember, ist er – laut Gesetz – nicht verkaufsoffen.
Der Eberner Bürgermeister sieht „aus der rechtlichen Lage keinen Handlungsbedarf, unsere Märkte sind in der Regel mit einem weiteren Anlass verbunden“. Es handele sich hierbei ausschließlich um Traditionsmärkte, die schon immer in Ebern abgehalten würden. In den letzten Jahren sei versucht worden, mit weiteren Angeboten wie dem Apfelfest die Märkte attraktiver zu machen. „Schon vor einigen Jahren wurde ein weiterer Markt, der Juni-Markt mit verkaufsoffenem Sonntag, aus der Marktsatzung gestrichen.“
Sind die Märkte noch zu halten?
Unabhängig der Rechtslage sieht der Eberner Stadtrat jedoch Handlungsbedarf, ob aus wirtschaftlichen Gründen Märkte noch zu halten sind. Der Aufwand, den die Stadt hat, sei höher als die Einnahmen. Der Hauptausschuss des Stadtrates habe bereits eine Diskussion aufgenommen, ob die Märkte noch zu halten sind, da sich immer weniger Firanten anmelden und auch noch zu den Märkten kommen. „Wir stehen in Diskussion darüber mit der Tourismus- und Werbegemeinschaft in Ebern, dem Zusammenschluss der Einzelhändler und Geschäftstreibenden. Sie wollen natürlich an den verkaufsoffenen Sonntagen festhalten. Wir haben aber sowieso nur wenig Geschäfte noch am Marktplatz, im Marktbereich, die in Frage kommen. Eins ist für uns schon klar, Märkte funktionieren nur noch mit einem Zusatzangebot, Bewirtung, Fest eines Vereins oder einer anderen Attraktion, wie dem Main-Spielmobil, also einem weiteren Angebot. Der Stadtrat muss sich mit der Marktsatzung auseinandersetzen, ob die Märkte und damit die verkaufsoffenen Sonntage noch beibehalten werden sollen und wie diese gestaltet sind.“
Gelassen sieht auch der Sander Bürgermeister Bernhard Ruß der weiteren Entwicklung entgegen: „In der Gemeinde Sand gibt es drei verkaufsoffene Sonntage zu besonderen Anlässen: Vorletzter Sonntag vor Ostern: Wein- und Korbmarkt; zweiter Sonntag im Juli: Altmain-Weinfest; erster Sonntag im September: Kirchweih. Die Anlässe für einen verkaufsoffenen Sonntag sind nach unserer Ansicht ,stark' genug, um eine Öffnung zu rechtfertigen. Eine Erweiterung ist nicht vorgesehen.“
Die Verordnung der Gemeinde müsse dennoch im Gemeinderat behandelt werden, da beim Erlass der Verordnung die Dauer auf 20 Jahre begrenzt worden war. Dieser Zeitraum sei nun abgelaufen. „Die Verwaltung wird nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht deshalb vorschlagen, dass die alten Bestimmungen weiterhin gelten und die Bestimmung über die Dauer der Gültigkeit neu gefasst wird.“
"Wollen wir wirklich den Sonntag opfern?"
In der Gemeinde Knetzgau ist nur der Kirchweihsonntag verkaufsoffen. Und es sind auch nicht sehr viele Geschäfte betroffen. Dennoch hat Bürgermeister Stefan Paulus die Anfrage dieser Redaktion zum Anlass genommen, sich über den Status Quo Gedanken zu machen. Und er kommt zu dem Schluss: „Wie wir das handhaben, ist es nicht korrekt. Eine Kirchweih, also ein kirchliches Fest, als Anlass zu nehmen, Menschen am Sonntag arbeiten zu lassen, ist ethisch nicht in Ordnung.“ Paulus stellt sich die Frage: „Wollen wir wirklich den Sonntag opfern?“ Und er möchte das Thema auch im Gemeinderat erörtern.
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„Allianz für den freien Sonntag"
Die "Allianz für den freien Sonntag" versteht sich als eine Initiative, die
• dem Eintreten für den freien Sonntag eine breite gesellschaftliche Basis gibt,
• offen ist für alle Organisationen und Einrichtungen, die sich für den freien Sonntag engagieren möchten, allerdings Parteien und parteipolitische Interessen ausschließt,
• sich regional sowie landes- und bundesweit vernetzt und ihre Grundposition somit auf verschiedenen Ebenen vertritt,
• informiert, Fachtagungen organisiert, öffentlich Position bezieht, Aktionen anregt und den Austausch von sozialen, kulturellen, theologischen, rechtlichen und ökonomischen Argumenten für den Schutz des freien Sonntags fördert,
• ihre Unterstützer zu nichts verpflichtet, aber sie ermuntert an Austausch und Aktionen teilzunehmen.
Langfristiges Ziel der Initiative ist ein konsequenter und wirksamer Schutz des arbeitsfreien Sonntags durch die Gesetzgeber und die staatlichen Verwaltungsorgane.