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Haßfurt
Urteil gegen Angelo Kelly: Musiker muss 3000 Euro zahlen
Weil beim Konzert auf Schloss Eyrichshof sein vierjähriger Sohn mit auf der Bühne gestanden hatte, sollte der Sänger Bußgeld zahlen. Jetzt urteilte das Amtsgericht Haßfurt.
Angelo Kelly bei seinem Auftritt im Sommer 2019 auf Schloss Eyrichshof. Sein kleiner Sohn war auch auf der Bühne - deshalb stand der Musiker jetzt vor Gericht.
Foto: Archivbild Christian Licha | Angelo Kelly bei seinem Auftritt im Sommer 2019 auf Schloss Eyrichshof. Sein kleiner Sohn war auch auf der Bühne - deshalb stand der Musiker jetzt vor Gericht.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:35 Uhr

Ein kleines Kind auf einer großen Bühne? Für das Publikum mag es ein rührender Moment gewesen sein, als der vierjährige William beim Open-Air-Konzert im Sommer 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern (Lkr. Haßberge) mit seiner hellen Stimme "What a wonderful world" sang. Juristisch betrachtet handelte es sich dabei allerdings um einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, und so landete der Fall vor Gericht: Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Unterfranken hatte gegen Williams Vater, Sänger Angelo Kelly, geklagt.

Obwohl es dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit ging, kamen am Freitagmorgen so viele Zuschauer und Medienvertreter ins Haßfurter Amtsgericht, dass die Urteilsverkündung in einen größeren Sitzungssaal verlegt werden musste. Die Prominenz des Beklagten war Grund genug, auch wenn das ehemalige Mitglieder der Kelly Family nicht persönlich dabei war.

Behörden hatten 5000 Euro gefordert

Auf der "Irish Summer Tour" 2019 war Angelo Kelly zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern aufgetreten. Auf den Konzertplakaten war die ganze Familie abgebildet. Die Kellys setzten sich also bewusst als Musikerfamilie in Szene, die gemeinsam auftritt. Dass daran auch der vierjährige William an den Konzerten beteiligt war, brachte Vater Angelo nicht nur in Unterfranken Ärger ein. Deutschlandweit schickten Behörden dem in Rheinland-Pfalz lebenden Musiker Bußgeldbescheide.

Die Forderung der Regierung von Unterfranken war allerdings mit 5000 Euro wesentlich höher als das, was die Ämter andernorts von Kelly haben wollten. Die Begründung: Das Konzert in Eyrichshof sei eines der späteren auf Kellys Tour gewesen, der Sänger habe seinen vierjährigen Sohn schon vorher einige Male mit auf die Bühne genommen. Und bei Wiederholungstätern würden die Strafen eben immer höher.

"Eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes"

Richter Sebastian Jäpel sagte dagegen am Freitag: "Ich habe nur diesen einen Fall zu beurteilen." Daher reduzierte er das Bußgeld auf 3000 Euro. In der Sache schloss er sich aber der Einschätzung der Gewerbeaufsicht an. Zwar lasse das Jugendarbeitsschutzgesetz einige Ausnahmen zu, die es Kindern in einem kleinen Umfang erlauben, im elterlichen Betrieb mit anzupacken.

Ein Bild aus dem Sommer 2019: Der vierjährige William mit einer Kindergitarre auf der Bühne auf Schloss Eyrichshof.
Foto: Archivbild Christian Licha | Ein Bild aus dem Sommer 2019: Der vierjährige William mit einer Kindergitarre auf der Bühne auf Schloss Eyrichshof.

Williams Auftritt sei aber weit über diesen Rahmen hinausgegangen. "Bei diesem Auftritt stand das Kind William für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat dort mitgespielt, mitgesungen und außerdem ein eigenes Lied interpretiert. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Zwar könnten junge Musiker unter sechs Jahren eine Ausnahmegenehmigung bekommen, allerdings nur für die Zeit von 8 bis 17 Uhr. In Eyrichshof handelte es sich allerdings um ein Abendkonzert.

Angelo Kelly war gewarnt

Dazu komme, dass Angelo Kelly zum Zeitpunkt des Konzerts bereits wissen musste, dass er das Kind nicht mit auf die Bühne nehmen durfte. Denn schon einige Zeit vor der Veranstaltung hatte das bayerische Familienministerium den Musiker angeschrieben und darauf hingewiesen. Durch die früheren Tour-Stationen war bekannt gewesen, dass William regelmäßig mit auftrat.

Richter Jäpel betonte, es handle sich bei dem Fall um ein ein "Paradebeispiel" für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Er kritisierte auch, dass den Behörden "in den Kommentarspalten einiger Medien" ein unverhältnismäßiges Vorgehen gegen den Musiker vorgeworfen worden sei.  Dabei habe die Gewerbeaufsicht vollkommen korrekt gehandelt.

Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Kellys Verteidiger Julian Ackermann kündigte der Presse gegenüber an, dass er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will.

 
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  • P. Q.
    Was.....nur 3000? Was die Millionäere z. Z. scheffeln ,sind das Peanuts.
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  • J. G.
    Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Das Konzert erfüllte sehr wohl den Tatbestand eines Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nur weil jemand prominent ist, darf er nicht ungeschoren davonkommen. Hätte das unsereins gemacht, hätte ihn die volle Keule des Gesetzes getroffen. Hinzu kam ja noch, dass die Familie als Ganzes beworben wurde und überall in der Republik Bußgelder gegen Angelo verhängt wurden.
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  • K. K.
    Franken.... Helau... !!
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  • H. K.
    Keine Kinder dürfen mehr in Fastnachts-Prunksitzungen auftreten. Auch an den Umzügen dürfen sie nicht teilnehmen. Sie dürfen keinen Spaß mehr haben. Nur noch Homeschuling.
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  • M. Z.
    Für Brauchtumsveranstaltungen gibt es meines Wissens Ausnahmen. Außerdem, wie schon im Artikel beschrieben, gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen Genehmigungen.
    Aber ich vermute, daß 4jährige keine Genehmigung für regelmäßige kommerzielle Auftritte bekommen dürften.
    Und glauben Sie wirklich, William hätte überhaupt keine Spaß mehr, wenn er nicht regelmäßig auftreten "dürfte"?
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  • E. S.
    Die Großen läßt man laufen die kleinen Zahlen ist immer so
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  • H. J.
    Bitte beweisen Sie, das Deutschland eine Diktatur sei mit glaubwürdigen Quellen. Ansonsten ist das eine Falschbehauptung.
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  • M. S.
    @braunmatthias:
    Wenn ein Handwerker seinen 4-jährigen Sohn mit auf die Baustelle bringt zum "freiwilligen" Helfen ist das defintiv nicht ok! In oben genannten Fall hat eben der Musiker seinen Sohn mit zur Arbeit gebracht ihn freiwillig arbeiten lassen.

    Das hat nichts mit dem Wecken am Interesse des elterlichen Betriebs zu tun!

    Und da bei einem 4-jährigen kaum jemand beurteilen kann inwieweit da Freiwilligkeit besteht oder nicht gibt es zurecht Gesetze!

    Wäre es nicht der süße Sohn eines sympathischen Musikers würden solche wohlwollenden Diskusionen zugunsten des Vaters gar nicht aufkommen!
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  • M. S.
    Ich bin über die Kommentare teils verwundert!

    Hier geht es um einen 4-jährigen! Es ist richtig, dass so ein Vorgehen sanktioniert wird! Einige sehen natürlich das süße kleine Kind mit der Gitarre mit seinen Eltern die für die Musik leben. Nur weil jemand etwas freiwillig macht, heißt es nicht das es gut für ihn ist - und daher gibt es zurecht Gesetze zum Kinderschutz. Die Vergangenheit hat oft genug gezeigt, dass gerade Kinder von "Stars" Gefahr laufen später ein völlig verkorkstes Leben zu führen (auch wenn sie selbst berühmt sind).

    Würde es sich bei dem 4-Jährigen um den Sohn eines Besitzers einer billigen Eckkneipe handeln der allabendlich "freiwillig" die Tische vor den Gästen abputzt wäre der Aufschrei groß.

    Verwundert bin ich auch, dass es Leute gibt die einen Haufen Geld bezahlen um dann 30 Minuten den 4-jährigen Sohn des Künstlers zu bewundern?

    Einige sollten wirklich die rosarote Brille absetzen und versuchen die ganze Thematik zu überblicken!
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  • H. J.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • W. S.
    Spontan hätte ich vermutlich auch so reagiert, wie die meisten Kommentatoren hier. Völlig überzogen, lasst doch dem Kleinen auch seine Freude am Musizieren vor Publikum und das Erfolgserlebnis...
    Wenn der Junge aber regelmäßig auftritt und fast schon fester Bestandteil der Bühnenshow ist, stört mich dann allerdings das Vorgehen des Künstlers Kelly zu der für kleine Kinder doch schon fortgeschrittenen Uhrzeit schon. Da würde ich die Ausnahmen, die man für die Kinderturngruppe des Sportvereins wegen 1 oder 2 Auftritten im Fasching mal durchgehen lässt, auch nicht mehr gelten lassen. Hier geht es dann nicht mehr um Hobby, sondern um ganz konkrete wirtschaftliche Interessen der Eltern.
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  • M. B.
    Jetzt sollte jedes Kind, welches im elterlichen Betrieb aus Spaß an der Freude mithilft die Arbeiten sofort einstellen, sonst bekommen die Eltern möglicherweise Probleme. Armes Deutschland
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  • M. Z.
    Einfach mal den Bericht ganz lesen. Da steht etwas dazu.
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  • M. Z.
    Ach ja, Sie wissen, daß er da bei jeder Vorstellung(!) aus Spaß an der Freude teilnimmt? Und auf die Plakate kam er sicher auch nur, weil er sich dazugedrängelt hat?
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Dann müssen alle Kindertanz Gruppen für Faschingsvereine usw ja auch bestraft werden.
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  • R. B.
    Sehr geehrter Herr Richter vom Amtsgericht Haßfurt, möglicherweise sind Sie seit vielen Jahren in Ihrer Paragraphenwelt gefangen und merken längst nicht mehr, dass Sie am normalen Leben vorbei urteilen. Ein solches Urteil findet auch ganz gewiss nicht "Im Namen des Volkes" statt, von welchem Sie sich mehr und mehr entfernen. Alles was Sie mit Ihrem befremdlichen Urteil erreicht haben, ist den Staatssäckel um 3.000,00 € zu füllen, ansonsten haben Sie auf ganzer Linie verloren.
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  • M. Z.
    Meinen Sie wirklich, das Volk möchte Kinderarbeit erlauben?
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  • J. K.
    Unsere Behörden sind leider Selbstläufer geworden die sich mit solchen Aktionen ihr Berechtigungsdasein selbst schaffen.
    Ich erlebe dies im Moment am eigenen Leib....
    Leider hat man den Wichten in den Landratsämtern viel zu viel Macht gegeben und wenn der Landrat auch noch dazu passt ist das Unheil perfekt.
    Der Grundgedanke der Landratsämter war früher mal ihren Bürgern zu helfen, aber heutzutage sind Landratsämter dazu da ihre Bürger fertig zu machen.
    Rechtstaatlichkeit gibt es heute hier nicht mehr, wir leben in einer Bananenrepublik - armes Deutschland...
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  • H. B.
    Na dann empfehle ich Ihnen mal, das Staatssystem anderer Republiken zu testen. Dort würden Sie sich nicht trauen, solche Aussagen zu treffen, da dies vermutlich das Ende Ihrer freien Meinungsäußerung wäre. Sicherlich gibt es in unserem Staat viel zu verbessern, manchmal mahlen die (Behörden)Mühlen umständlich und langsam, trotzdem gehört diese unsere Republik zu den Top Ten der Länder, in denen ich gerne und relativ sicher leben möchte!
    Nur mal kurz drüber nachdenken! 😉
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  • J. K.
    Die Krux an der Geschichte ist, in anderen Ländern weiß man das es so ist.
    In Deutschland wird es aber unter dem Deckmäntelchen der Rechtstaatlichkeit versteckt,
    die Realität sieht aber ganz anders aus....
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