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Haßfurt
Angelo Kelly: Ließ der Musiker seinen kleinen Sohn für sich arbeiten?
Am Amtsgericht Haßfurt wird wegen eines Bußgeldbescheids gegen Angelo Kelly verhandelt. Der Vorwurf: Der vierjährige William trat 2019 auf Schloss Eyrichshof mit auf.
'Der vierjährige William zog mit seiner Kindergitarre besondere Aufmerksamkeit auf sich', lautete im Sommer 2019 die Bildunterschrift zu diesem Foto. Jetzt ist es Beweismittel vor Gericht. 
Foto: Archivbild Christian Licha | "Der vierjährige William zog mit seiner Kindergitarre besondere Aufmerksamkeit auf sich", lautete im Sommer 2019 die Bildunterschrift zu diesem Foto. Jetzt ist es Beweismittel vor Gericht. 
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:35 Uhr

Ist es Arbeit, wenn jemand auf einer Bühne steht und ein Lied singt? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Amtsgericht in Haßfurt (Lkr. Hassberge) beschäftigen. Denn bei seinem Open-Air-Konzert am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern war der Musiker Angelo Kelly gemeinsam mit mehreren Mitgliedern seiner Familie auf der Bühne gestanden. Unter ihnen: sein damals vierjähriger Sohn William. Und der hätte in seinem Alter nichts auf einer Bühne zu suchen gehabt, so die Überzeugung der Regierung von Unterfranken.

Angelo Kelly erhielt deshalb einen Bußgeldbescheid: Der Musiker habe mit dem Auftritt des Kindes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen - eine Ordnungswidrigkeit, für die er 5000 Euro zahlen sollte. Nach Auffassung der Behörden gehörte der Vierjährige zum Programm des Konzerts. Was bedeuten würde: Vater Angelo hatte den kleinen William für sich arbeiten lassen.

Ein Kind aus einer Musiker-Familie

Weil Kelly, der in Montabaur in Rheinland-Pfalz lebt, gegen den Bußgeldbescheid Beschwerde eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt in Haßfurt vor dem Amtsgericht verhandelt. Der 38-jährige Beklagte war von der Pflicht, persönlich zu erscheinen, befreit. Sein Vertreter, Rechtsanwalt Julian Ackermann, machte mit einer Beispielsgeschichte seine Rechtsauffassung deutlich: Ein Bauer werde von seinem Sohn gefragt, ob er ihn zur Arbeit aufs Feld begleiten darf. Der Bauer nimmt seinen Sohn mit aufs Feld, der Kleine darf mit einer Spielzeugschaufel ein bisschen buddeln, während der Vater die Feldarbeit macht. "Da käme doch niemand auf die Idee, zu sagen, dass das Kind hier für den Vater arbeitet", meinte der Verteidiger.

Verhandlung im Fall Kelly: Auf Klägerseite zwei Vertreter der Regierung von Unterfranken, der Musiker ließ sich von Rechtsanwalt Julian Ackermann (links) vertreten. Die Verhandlung führte Amtsrichter Sebastian Jäpel.
Foto: René Ruprecht | Verhandlung im Fall Kelly: Auf Klägerseite zwei Vertreter der Regierung von Unterfranken, der Musiker ließ sich von Rechtsanwalt Julian Ackermann (links) vertreten. Die Verhandlung führte Amtsrichter Sebastian Jäpel.

Ähnlich sehe er auch den Fall Kelly: Der kleine William sei nun mal Kind einer Musiker-Familie. Wenn sein Vater, seine Mutter und seine Geschwister gemeinsam auf der Bühne stünden, dann wolle der Junge auch mitmischen. Das habe nichts mit Arbeit zu tun, sondern sei eine "spontane und freiwillige Aktion". Die Bußgeldforderung von 5000 Euro kritisierte Ackermann als weit überzogen: In einem parallelen Fall sei ein Bußgeld von gerade einmal 250 Euro gefordert worden.

Eyrichshof ist kein Einzelfall

Der Auftritt des Vierjährigen beim Konzert auf Schloss Eyrichshof war kein Einzelfall gewesen: Bei Angelo Kellys "Irish Summer Tour" im Jahr 2019 war der kleine William mehrfach mit auf der Bühne gewesen, deutschlandweit hagelte es deshalb Bußgeldbescheide. Damit begründeten auch die beiden Vertreter der Regierung von Unterfranken nun vor Gericht, warum sie ein wesentlich höheres Bußgeld gefordert hatten als andere Behörden in vergleichbaren Fällen: Wenn ein Beschuldigter immer wieder die gleiche Ordnungswidrigkeit begehe, würden die Bußgelder eben immer höher.

Die beiden Regierungsvertreter widersprachen auch Ackermanns Ausführungen, der Auftritt des Kindes sei spontan und freiwillig gewesen. Immerhin hätten sich die Kellys bei ihrer Tour ganz klar als Familienband inszeniert. Mehrere Familienmitglieder, darunter auch der kleine William, waren auf den Tourplakaten abgebildet. Aus Sicht der Gewerbeaufsicht ein klares Zeichen dafür, dass der Auftritt des Kindes ein fest eingeplanter Programmpunkt war.

Dieses Familienfoto nutzten die Kellys 2019 als Tourplakat. Aus Sicht der Regierung von Unterfranken zeigt das, dass sich das Ehepaar Angelo und Kira mit ihren Kindern als Familienband inszeniert.
Foto: Chris Bucanac | Dieses Familienfoto nutzten die Kellys 2019 als Tourplakat. Aus Sicht der Regierung von Unterfranken zeigt das, dass sich das Ehepaar Angelo und Kira mit ihren Kindern als Familienband inszeniert.

Pressefotos vom Konzert mit mehreren tausend Besuchern zeigen das Kind auf der Bühne. In Medienberichten war danach zu lesen, wie der kleine William "mit seiner Kinderstimme dem Publikum Tränen in die Augen trieb". Journalist Christian Licha, der damals für diese Redaktion über das Konzert berichtet hatte, sagte in der Verhandlung als Zeuge aus. Licha erinnert sich, dass bei einem der Lieder hauptsächlich der Vierjährige gesungen habe und im Mittelpunkt gestanden sei. 

Befangenheitsantrag verhindert ein schnelles Urteil

Ein Urteil steht aus. Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter Sebastian Jäpel gestellt. Die Verhandlung konnte Jäpel zwar leiten, ein Urteil darf er aber erst sprechen, wenn über diesen Antrag entschieden ist. Voraussichtlicher Termin: 12. Februar.

 
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  • M. W.
    Ich frage mich gerade, ob dann nicht auch Kinder-Models (z.B. im Bereich Modefotografie) illegal beschäftigt werden. Oder Kinder, die in kommerziellen Werbespots auftreten. Oder Kinder, die im elterlichen Betrieb (freiwillig) mithelfen.

    Mir stellt sich hier vor allem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Was hatte der Gesetzgeber mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz eigentlich im Sinn? Gibt es nicht bei der Auslegung von Gesetzen durch die Behörden einen Ermessenspielraum?
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  • S. K.
    irgend jemand muss ihn ja angezeigt haben...sehr aufmerksamer Zeitgenosse...;-(
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  • R. A.
    Wenn ein Sesselfurzer in seiner eigenen Wolke atmosphäisiert, kommen solche Stilblüten dabei raus. Frische Luft täte manchem Beamten gut, selbst wenn er im Homeoffice vor sich hin gammelt.
    Die Kellys waren schon immer ein fahrendes Volk. Eine Grossfamilie, die alles gemeinsam macht.
    In Deutschland musst du mittlerweile dermassen aufpassen, was du tust. Als Gewerbetreibender, als Familie, als Arbeiter.
    Als Beamter oder Erfüllungsgehilfe kannst du machen was du willst, selbst wenns kapitaler Mist ist.
    Ohne Worte. Ein Künstler lebt von seiner freien Gestaltung. Jeder Dorfmusiker mit Kindern kennt das, dass die Kids mitmischen wollen.
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  • G. R.
    Dürfen überhaupt Kleinkinder dann öffentliche Auftritte machen? zb. Kindergartenfeste, Fasching, Vereinsfeste usw. nach so einer Strafandrohung also nicht.
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  • C. W.
    Unglaublich man kann auch den Kümmel im Käse suchen!!! was hätte da der Vater Kelly gesagt wo die Familie in den 80er auf dem Marktplatz gespielt hatten?
    Bürokratie ohne Ende! wo soll das noch alles hinführen??
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  • G. G.
    "Kindermund tut Wahrheit kund" sagt der Volksmund. Hat mal einer das Kind befragt? Ich unterstelle, dass es stolz ist in seinem Alter schon vor Publikum musizieren zu dürfen. Und wo sind Kinder am liebsten? Bei liebevollen Eltern, die ihre Kinder gut behandeln und ernst nehmen. Auf der Bühne zu singen ist ja auch nicht vergleichbar mit dem Nähen von Fußbällen oder Sportschuhen oder gar im Bergbau Kobalt für unsere Batterien zu schürfen. Wenn das Kind nicht gegen seinen Willen zur Mitwirkung gezwungen wurde, halte ich das ganze für einen frühen Aprilscherz. Unsere Justiz hat glaube ich Wichtigeres zu tun.
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  • M. B.
    Ich habe als Kind ebenfalls auf dem landwirtschaftlichen Hof meiner Eltern aus Spaß an der Freude mitgearbeitet. Schön dass Kinder von ihren Eltern noch echte Werte vermittelt bekommen. Das ist keine Kinderarbeit. Wenn Kinder von Künstlerfamilien aus Freude ohne Zwang mit auftreten ist das definitiv auch keine Kinderarbeit. Geht der Regierung langsam das Geld aus, anders sind solche utopischen Bußgeld Forderungen wohl nicht zu begründen.
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  • R. B.
    @braunmatthias, sicherlich haben Sie die Kindheitserfahrungen traumatisiert, Sie wissen es nur noch nicht.
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  • W. T.
    Unsere sog.Behörden waren früher noch normal aber für die Zukunft sehe ich Schwarz.Ich habe als Kind freiwillig meinen Vater auf dem Acker geholfen diese Schwarzarbeit ist aber Verjährt.
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  • J. G.
    Ich finde das Ganze auch etwas überzogen, die sind schon immer so aufgetreten. Auch früher, wo es noch die große Kelly-Familie war. Wobei der Vergleich mit dem Bauer, der seinen Sohn mit auf den Acker nimmt, hier auf keinen Fall zieht. Der Sohn ist allein auf dem Acker und da ist das wohl spielerisch. William singt vor Tausenden Leuten und das noch meist zu einer Zeit, wo diese Altersgruppe meist im Bett liegt. Es ist schon eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Familie. Das ist halt die andere Seite der Medaille.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Fragt doch einfach William, ob er lieber zu Hause oder im Hotel bei einer "Nanny"bleiben will, während die Familie arbeiten geht. In modernen Büros kann man die eigenen Kinder mit zur Arbeit nehmen, sie lernen dann den Alltag der Erwachsenen kennen und bestimmt sind sie auch gerne irgendwie beschäftigt und fühlen sich dabei wohl. Schlimmer finde ich, dass bereits sechs Monate alte Kinder in die Tagesbetreuung können, um ihren Eltern in deren Arbeitsalltag nicht im Wege zu stehen. So kann Papa/Mama das Geld verdienen, um all die Folgekosten für verlorene Kindheiten zusammen zu sparen.
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  • D. E.
    Kann ein 4-jähriges Kind wirklich frei entscheiden ob es bei jedem Konzert mitmachen will, insbesondere wenn auf Plakaten damit geworben wird?

    Ich kenne keine Büros wo die Eltern jeden Tag ihre Kleinkinder mitbringen können. Beispiel in unserer Region?
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  • G. W.
    Wenn der Kurze keine eigene Steueridentifikationsnummer hat, dann ist's Schwarzarbeit.

    Das ist in D'schland noch ganz viel krimineller, als wie Kinder für sich arbeiten zum lassen.

    Helau

    (damit der Post durch die Zensur durchrutschen tut).
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Mit dieser Nummer wird man geboren!
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  • H. T.
    Wenige Wochen nach der Geburt erhält ein Neugeborenes bereits amtliche Post: darin seine lebenslange Steuernummer.
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  • J. N.
    Gibt es da nicht eine Sonderregelung für Artistenfamilien? Da treten doch die Kinder ebenfalls schon von klein auf auf. Und die Kellys sind ja im Grunde genau das - eine Artistenfamie, früher auch noch fahrend.
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  • B. M.
    da macht ein beamter pr für sich. und die kellys sind schon immer in familie aufgetreten. das ist ihr markenkennzeichen.
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    Da fällt mir ein, ich hab als Kleinkind immer zusammen mit meinen Eltern Äpfeln und Birnen aufgelesen und in einen Sack gelegt. Ich hoffe die Sache ist verjährt, oder brauche ich einen Rechtsanwalt, liebe Regierung?
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    Der Amtsschimmel wiehert unerträglich laut!!!
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  • K. G.
    Total lächerlich. Die Kellys standen schon immer in jedem Alter auf der Bühne und da gabs früher keine Bußgeldbescheide. Sogar als Baby waren die doch teilweise schon auf der Bühne. Wieviel Minderjährige treiben sich inzwischen als Influencer auf diversen Plattformen rum? Das würde mir mehr Sorgen machen als ein bisschen Hausmusik mit der eigenen Familie.
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