Ist es Arbeit, wenn jemand auf einer Bühne steht und ein Lied singt? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Amtsgericht in Haßfurt (Lkr. Hassberge) beschäftigen. Denn bei seinem Open-Air-Konzert am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern war der Musiker Angelo Kelly gemeinsam mit mehreren Mitgliedern seiner Familie auf der Bühne gestanden. Unter ihnen: sein damals vierjähriger Sohn William. Und der hätte in seinem Alter nichts auf einer Bühne zu suchen gehabt, so die Überzeugung der Regierung von Unterfranken.
Angelo Kelly erhielt deshalb einen Bußgeldbescheid: Der Musiker habe mit dem Auftritt des Kindes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen - eine Ordnungswidrigkeit, für die er 5000 Euro zahlen sollte. Nach Auffassung der Behörden gehörte der Vierjährige zum Programm des Konzerts. Was bedeuten würde: Vater Angelo hatte den kleinen William für sich arbeiten lassen.
Ein Kind aus einer Musiker-Familie
Weil Kelly, der in Montabaur in Rheinland-Pfalz lebt, gegen den Bußgeldbescheid Beschwerde eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt in Haßfurt vor dem Amtsgericht verhandelt. Der 38-jährige Beklagte war von der Pflicht, persönlich zu erscheinen, befreit. Sein Vertreter, Rechtsanwalt Julian Ackermann, machte mit einer Beispielsgeschichte seine Rechtsauffassung deutlich: Ein Bauer werde von seinem Sohn gefragt, ob er ihn zur Arbeit aufs Feld begleiten darf. Der Bauer nimmt seinen Sohn mit aufs Feld, der Kleine darf mit einer Spielzeugschaufel ein bisschen buddeln, während der Vater die Feldarbeit macht. "Da käme doch niemand auf die Idee, zu sagen, dass das Kind hier für den Vater arbeitet", meinte der Verteidiger.
Ähnlich sehe er auch den Fall Kelly: Der kleine William sei nun mal Kind einer Musiker-Familie. Wenn sein Vater, seine Mutter und seine Geschwister gemeinsam auf der Bühne stünden, dann wolle der Junge auch mitmischen. Das habe nichts mit Arbeit zu tun, sondern sei eine "spontane und freiwillige Aktion". Die Bußgeldforderung von 5000 Euro kritisierte Ackermann als weit überzogen: In einem parallelen Fall sei ein Bußgeld von gerade einmal 250 Euro gefordert worden.
Eyrichshof ist kein Einzelfall
Der Auftritt des Vierjährigen beim Konzert auf Schloss Eyrichshof war kein Einzelfall gewesen: Bei Angelo Kellys "Irish Summer Tour" im Jahr 2019 war der kleine William mehrfach mit auf der Bühne gewesen, deutschlandweit hagelte es deshalb Bußgeldbescheide. Damit begründeten auch die beiden Vertreter der Regierung von Unterfranken nun vor Gericht, warum sie ein wesentlich höheres Bußgeld gefordert hatten als andere Behörden in vergleichbaren Fällen: Wenn ein Beschuldigter immer wieder die gleiche Ordnungswidrigkeit begehe, würden die Bußgelder eben immer höher.
Die beiden Regierungsvertreter widersprachen auch Ackermanns Ausführungen, der Auftritt des Kindes sei spontan und freiwillig gewesen. Immerhin hätten sich die Kellys bei ihrer Tour ganz klar als Familienband inszeniert. Mehrere Familienmitglieder, darunter auch der kleine William, waren auf den Tourplakaten abgebildet. Aus Sicht der Gewerbeaufsicht ein klares Zeichen dafür, dass der Auftritt des Kindes ein fest eingeplanter Programmpunkt war.
Pressefotos vom Konzert mit mehreren tausend Besuchern zeigen das Kind auf der Bühne. In Medienberichten war danach zu lesen, wie der kleine William "mit seiner Kinderstimme dem Publikum Tränen in die Augen trieb". Journalist Christian Licha, der damals für diese Redaktion über das Konzert berichtet hatte, sagte in der Verhandlung als Zeuge aus. Licha erinnert sich, dass bei einem der Lieder hauptsächlich der Vierjährige gesungen habe und im Mittelpunkt gestanden sei.
Befangenheitsantrag verhindert ein schnelles Urteil
Ein Urteil steht aus. Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter Sebastian Jäpel gestellt. Die Verhandlung konnte Jäpel zwar leiten, ein Urteil darf er aber erst sprechen, wenn über diesen Antrag entschieden ist. Voraussichtlicher Termin: 12. Februar.
Mir stellt sich hier vor allem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Was hatte der Gesetzgeber mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz eigentlich im Sinn? Gibt es nicht bei der Auslegung von Gesetzen durch die Behörden einen Ermessenspielraum?
Die Kellys waren schon immer ein fahrendes Volk. Eine Grossfamilie, die alles gemeinsam macht.
In Deutschland musst du mittlerweile dermassen aufpassen, was du tust. Als Gewerbetreibender, als Familie, als Arbeiter.
Als Beamter oder Erfüllungsgehilfe kannst du machen was du willst, selbst wenns kapitaler Mist ist.
Ohne Worte. Ein Künstler lebt von seiner freien Gestaltung. Jeder Dorfmusiker mit Kindern kennt das, dass die Kids mitmischen wollen.
Bürokratie ohne Ende! wo soll das noch alles hinführen??
Ich kenne keine Büros wo die Eltern jeden Tag ihre Kleinkinder mitbringen können. Beispiel in unserer Region?
Das ist in D'schland noch ganz viel krimineller, als wie Kinder für sich arbeiten zum lassen.
Helau
(damit der Post durch die Zensur durchrutschen tut).