Äußerst großzügig hat sich ein 34-jähriger Geschädigter am Mittwoch während einer Strafverhandlung am Amtsgericht gezeigt. Im Dezember vergangenen Jahres wurde ihm von einer Bekannten der Geldbeutel gestohlen. Er habe sie aufgrund ihrer Vorstrafen von Anfang an unter Verdacht gehabt. Darauf angesprochen, habe sie den Diebstahl jedoch immer wieder verneint.
Erst vor einigen Wochen habe sie die Tat dann zugegeben. Den Geldbeutel samt Bankkarten habe er von der Diebin bereits wieder zurückerhalten, 380 Euro Bargeld, das sich darin befand, jedoch nicht. "Ich verzichte auf das Geld. Ich kenne ihre finanzielle Situation", teilte er dem Gericht mit, als er im Zeugenstand gegen die Diebin aussagen sollte. Darüberhinaus habe er kein Interesse daran, dass die 42-jährige Angeklagte bestraft wird, gab er zu Protokoll.
Angeklagte muss 500 Euro an Haßfurter Tafel zahlen
Mit dieser Aussage überraschte er den Vorsitzenden Richter Patrick Keller, der mit Zustimmung des Staatsanwalts das Verfahren einstellte, obwohl die Angeklagte bereits vier einschlägige Vorstrafen wegen Diebstahls auf dem Kerbholz hat. Als Auflage muss sie 500 Euro an die "Haßfurter Tafel" zahlen.
Auf der Anklagebank gab die unter Betreuung stehende Frührentnerin aus dem Maintal die Tat zu und entschuldigte sich dafür. Sie habe sich bei der Tat "keine Gedanken gemacht", sagte sie dem Gericht. Der Geschädigte habe sie damals in ihrer Wohnung besucht. In einem unbemerkten Moment stahl die Angeklagte die Geldbörse aus der Jackentasche des 34-Jährigen. Sie habe ihm die Tat bereits gebeichtet und wolle die 380 Euro zurückzahlen, gab sie sich reumütig vor Gericht. Sie habe sich dafür geschämt, zumal ihre Vergangenheit "nicht prickelnd" sei.
Nicht das erste Mal wegen Diebstahls vor Gericht
Erst im Juni dieses Jahres wurde die Wiederholungstäterin vom Amtsgericht Nettetal wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Da die verurteilte Tat bereits im Januar 2021 passierte, verzichtete das Gericht darauf, eine Gesamtstrafe zu bilden. Aufgrund der besonderen Umstände kam die Angeklagte so mit einer Verfahrenseinstellung davon.
"Das ist ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk", redete der Vorsitzende der Diebin ins Gewissen. Beim nächsten Verstoß sei eine Freiheitsstrafe fällig, warnte er sie.