
Die Samtpfoten gehören zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Doch Halterinnen und Halter, die ihre Hauskatzen oder -kater nicht kastrieren und frei laufen lassen, sorgen mit ungeplanten Katzenkindern für ein Problem – auch im Landkreis Haßberge. Gerade in ländlichen Regionen kann sich so eine echte Streunerpopulation entwickeln, die sich unkontrolliert fortpflanzt. Ein Teufelskreis.
Zehntausende Euro in die Kastration investiert
Eben diesem versucht die Tierschutzinitiative Haßberge e.V. (TI Haßberge) laut eigener Angabe seit nunmehr 15 Jahren Einhalt zu gebieten – und kastriert systematisch die verwilderten Hauskatzen im gesamten Landkreis. Innerhalb dieser Zeit habe die TI mehrere Zehntausende Euro in die Kastration der Tiere investiert, um die steigenden Population an Streunerkatzen zu deckeln.
In einer aktuellen Pressemitteilung macht die TI Haßberge nun publik, dass es ihr aus finanziellen und personellen Gründen nicht mehr möglich sei, weiterhin gegen das Problem vorzugehen – und damit auch Aufgaben zu übernehmen, die normalerweise von den Kommunen im Landkreis, die für öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig sind, erfüllt werden müssten. Betroffene sollen sich künftig also an den zuständigen Bürgermeister oder die Gemeinde wenden.
"Inmitten von Pandemie, Krieg und wachsenden Kosten kann die TI nun die explodierenden Kosten nicht mehr länger für die Gemeinden tragen und hofft nun inständig auf eine Lösung gemeinsam mit den Bürgermeistern des Landkreises", stellt Yvonne Jung von der TI in der Mitteilung klar.
Katzenschutzverordnung könnte Abhilfe schaffen
Doch es gibt einen Lichtblick. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass die TI die Bürgermeister im November vergangenen Jahres auf den Antrag einer Katzenschutzordnung hingewiesen hat. Eine solche gebe es bereits in Pfaffenhofen, Dachau und in Aschaffenburg. Durch die Verordnung könnte sich die Situation für die TI entspannen.
Denn: Die Katzenschutzverordnung würde die Gemeinden nach dem Tierschutzgesetz ermächtigen, durch Kastration und Kennzeichnung frei lebende Katzen zu schützen. Konkret bedeutet das eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und meist auch Registrierungspflicht für Besitzerkatzen mit Freigang. Damit wird der Zweck verfolgt, dass frei laufende Hauskatzen sich nicht mehr mit Streunerkatzen vermehren und so zur Verschärfung des Problems beitragen, wie die Tierschutzorganisation Tasso auf ihrer Internetseite mitteilt.
Ziel des Ganzen sei es, dadurch die Population der Streunerkatzen zu stabilisieren oder gar zu verkleinern. Der TI sei bewusst, dass die Umsetzung und die Überprüfung der Katzenschutzverordnung kein leichtes Unterfangen werde, schreibt Yvonne Jung. "Aber ein Anfang wäre gemacht."