In seiner Sitzung am 1. Februar hatte der Marktgemeinderat Maroldsweisach über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum "Solarpark Allertshausen" zu entscheiden. Ein entsprechender Antrag von Ingo Förster und Miriam Danner wurde vom Gemeinderat als zulässig erklärt. Der Bürgerentscheid wird gemäß Beschluss des Ratsgremiums am Sonntag, 23. April, stattfinden.
Wir haben uns mit dem Projektentwickler des Vorhabens, Julian Käs von der BayWa r.e.AG mit Sitz in München, am geplanten Standort in Allersthausen getroffen. Er gab einen Einblick über den bisherigen Entwicklungsprozess. Nach seinen Worten habe die Gemeinde ausdrücklich die Prüfung alternativer Standorte gefordert. Die Vorhabensträger ließen deshalb vom Ingenieurbüro Strunz eine Standortalternativprüfung erstellen, wo im speziellen Landschaftsbild, Tourismus und weiters geprüft wurden. "Darin konnten keine Gründe festgestellt werden, die gegen den Solarpark am betreffenden Standort in Allersthausen sprechen", sagte Julian Käs. "Andere Projekte an wenig geeigneten Stellen wurden gänzlich gestrichen", so der Projektant.
Überprüfung durch die Regierung von Unterfranken
Auch eine Überprüfung durch die Regierung von Unterfranken habe keine Einwände gegen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem 30,8 Hektar großem Gelände ergeben. Den Einwand, dass Auswirkungen auf den Zeilberg unzureichend der Öffentlichkeit dargestellt worden seien, im Speziellen auf das Landschaftsbild oder bezüglich einer Blendwirkung, lässt Julian Käs nicht gelten. "Zu Beginn des Projektes wurde eine öffentliche Veranstaltung am 6. Februar 2019 zur Information durchgeführt, auf deren Grundlage in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2019 der Aufstellungsbeschluss zum Solarpark Allertshausen gefasst wurde", sagt er.
Eine Standortalternativenprüfung, wie vorstehend erwähnt, fand statt und mit einer Projektbroschüre an alle Haushalte sowie entsprechenden Informationen im Zeilberg-Echosei das Projekt kommuniziert und hier ausdrücklich nach Meinungen gefragt worden. Da es dagegen keinerlei Stellungnahmen gab, wurde die Erweiterung im März 2021 im Gemeinderat beschlossen. Im Juni wurden die Vorentwürfe gebilligt sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet, die über den Sommer sechs Wochen lang lief, in denen sich jeder über das Projekt, sowie die Unterlagen informieren konnte.
Käs: Öffentlichkeit im Vorfeld umfassend informiert
Daran sei zu ersehen, dass die Öffentlichkeit umfassend im Vorfeld informiert worden sei. "Als Reaktion auf eine Stellungnahme haben wir daraufhin noch ein Blendgutachten sowie eine Visualisierung des Parks vom Zeilberg aus erstellen lassen. Die Unterlagen wurden im nächsten Schritt im Genehmigungsverfahren im Gemeinderat im Rahmen der Trägerabwägung behandelt und haben ergeben, dass eine Blendwirkung zum Zeilberg nicht gegeben ist", sagte Julian Käs.
Zur Integration des PV-Parks in die Landschaft erfolge entlang des Flurweges zwischen den Parkteilen eine Eingrünung mit einheimischen Sträuchern sowie Wildobstbaumpflanzungen. Von Norden und Nordosten her bestehe eine "natürliche" Eingrünung durch den Wald, der gleichzeitig als Sichtschutz diene. Die Sichtbarkeit des Solarparks von der Staatsstraße 2284, dem Radweg entlang der Staatsstraße sowie dem Ermershäuser Weg werde durch die Anlage von Hecken vermindert. "Um eine bestmögliche Einbindung in die Landschaft gewährleisten zu können, haben wir uns bereits im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, um deren Input bei der Planerstellung berücksichtigen zu können", erläuterte Käs.
Der Wichtigkeit der Abwägung zwischen dem notwendigen und dringenden Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Auswirkungen vor Ort sei man sich bewusst. Um die Klimaziele zu erreichen und die Energiewende zu schaffen, sei der Ausbau der Erneuerbaren Energien von zentraler Bedeutung. Julian Käs verdeutlichte, dass man sich mit den geäußerten Bedenken auseinandergesetzt habe. "Unserer Meinung nach rechtfertigen die Beeinträchtigungen nicht, dass die Entwicklung des Solarparks gestoppt und die Energiewende weiter verzögert wird. Auch der Gemeinderat ist fest von den Vorteilen des Solarparks überzeugt", sagte Käs.
Abschließend betonte er, dass er im Bürger/Ratsbegehren keinesfalls eine Entscheidung für oder gegen die Kulturlandschaft um den Zeilberg sehe. Vielmehr vertrete er die Meinung, dass, dass beides miteinander und nebeneinander funktionieren und der Solarpark sich aus den erwähnten Punkten in die Kulturlandschaft einfügen kann.