Haßfurt
Den Sohn auf den Po geschlagen? Familienvater akzeptiert Strafbefehl am Amtsgericht Haßfurt
Die Noch-Ehefrau hatte den Angeklagten schwer belastet. Deshalb ging es der Verteidigung nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weil er seinen jungen Sohn auf das Gesäß geschlagen haben soll, hat dessen Mutter den Vater, ihren Noch-Ehemann, im Mai letzten Jahres angezeigt. Der 38-jährige Arbeiter aus dem Maintal erhielt in der Folge einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gegen den er Einspruch einlegte. Im März musste sich der vorbestrafte Mann daher – wieder einmal – vor Gericht verantworten.
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