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Haßfurt
Den Sohn auf den Po geschlagen? Familienvater akzeptiert Strafbefehl am Amtsgericht Haßfurt
Die Noch-Ehefrau hatte den Angeklagten schwer belastet. Deshalb ging es der Verteidigung nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wenn Ehen auseinanderbrechen, ist das oft auch eine Angelegenheit des Amtsgerichts Haßfurt. Vor allem, wenn die Eheleute in heftigen Konflikt geraten. (Symbolfoto)
Foto: David Young, dpa | Wenn Ehen auseinanderbrechen, ist das oft auch eine Angelegenheit des Amtsgerichts Haßfurt. Vor allem, wenn die Eheleute in heftigen Konflikt geraten. (Symbolfoto)
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 19.04.2025 10:02 Uhr

Weil er seinen jungen Sohn auf das Gesäß geschlagen haben soll, hat dessen Mutter den Vater, ihren Noch-Ehemann, im Mai letzten Jahres angezeigt. Der 38-jährige Arbeiter aus dem Maintal erhielt in der Folge einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gegen den er Einspruch einlegte. Im März musste sich der vorbestrafte Mann daher – wieder einmal – vor Gericht verantworten.

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