
Weil er seinen jungen Sohn auf das Gesäß geschlagen haben soll, hat dessen Mutter den Vater, ihren Noch-Ehemann, im Mai letzten Jahres angezeigt. Der 38-jährige Arbeiter aus dem Maintal erhielt in der Folge einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gegen den er Einspruch einlegte. Im März musste sich der vorbestrafte Mann daher – wieder einmal – vor Gericht verantworten.
"Krieg" zwischen den Noch-Eheleuten
Dort wies er den Vorwurf weit von sich. Er habe drei Kinder mit seiner Noch-Ehefrau. Keines der Kinder habe er jemals geschlagen, gab er damals zu Protokoll. Er lebe seit dem 1. Juni vergangenen Jahres in Scheidung. Seine Noch-Gattin mache ihn überall schlecht: Er sei ein schlechter Vater, misshandle seine Kinder und habe in der Schule, die seine Kinder besuchen, Hausverbot. Seine Noch-Ehefrau verbiete ihm, die Kinder zu sehen. Als er sich ihnen auf einem Spielplatz nähern wollte, habe sie ihm durch die Polizei einen Platzverweis erteilen lassen. Es sei "Krieg zwischen uns", habe sie ihm mitgeteilt. "Meine Kinder laufen vor mir weg", klagte er dem Gericht.
Am zweiten Verhandlungstag am Dienstag kam die 36-jährige Noch-Ehefrau des Angeklagten zu Wort. Im Zeugenstand ließ sie kein gutes Haar an ihrem Noch-Ehemann. Der sei kein gutes Beispiel für seine drei Kinder im Alter von vier bis zehn Jahren, klagte sie dem Gericht. Er konsumiere Alkohol und Drogen. Er sei streng zu den Kindern und schlage sowohl zum Teil diese als auch sie selbst. Sie habe lange Zeit gewartet, bis sie sich von ihm trennte.
Kontaktverbot gegen den Angeklagten beantragt
Ausschlaggebend für die Entscheidung, sich zu von ihrem Mann zu trennen, sei ein Vorfall im Mai letzten Jahres gewesen. Zwei der Kinder hätten gestritten. Ihr Ehemann sei dazwischengegangen und habe eines auf den Hintern geschlagen, gab sie zu Protokoll. Daraufhin sei sie zur Polizeidienststelle nach Haßfurt gegangen und habe ihren Mann wegen Körperverletzung angezeigt. Gleichzeitig beantragte sie damals ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Ihre beiden ältesten Kinder hätten Angst vor ihrem Vater. Die Tochter zittere, wenn sie den Vater beispielsweise auf dem Schulweg sehe. Zudem habe der Ex-Mann per Online-Banking das Kindergeld für sich verbucht.
Die Aussage der Noch-Ehefrau führten zu einer Wende im Verfahren. Verteidiger Alexander Wessel erklärte, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe zu beschränken. Da der Angeklagte derzeit keine Einkünfte hat, setzte die Vorsitzende Richterin Ursula Redler die Tagessatzhöhe auf zehn Euro fest. "Es sind Ihre Kinder", redete sie dem Familienvater ins Gewissen. Es gebe "viele Baustellen aufzuarbeiten". Das Urteil ist bereits rechtskräftig.