
Sie haben bei Joggerinnen und Spaziergängern und vielen Menschen, die in der Nähe wohnen, für Stirnrunzeln gesorgt: Die über 50 Erdhügel, die jemand auf einem Acker westlich des Haßfurter Siedlungsgebietes Osterfeld abgelagert hat, in zwei bis drei Reihen nebeneinander, dicht an dicht, jeder Hügel mindestens hüfthoch.
Auf Anfrage der Redaktion hatte das Landratsamt Haßberge Anfang November mitgeteilt, dass es für die Ablagerungen keine Genehmigung gebe, weder in baurechtlicher noch in abfallrechtlicher Hinsicht. Bei einer Kontrolle vor Ort am 2. November waren Behördenvertreter zur Überzeugung gelangt, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Erdaushub handelt, und wollten den Grundstückseigentümer auffordern, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Mittlerweile steht das Landratsamt eigenen Angaben zufolge in Kontakt mit dem Verantwortlichen. Es sei nun bekannt, dass das Material aus einem Bauvorhaben stammt und auf dem besagten Areal nur zwischengelagert sei. Eine (nachträgliche) Genehmigung sei nicht erforderlich, da nicht geplant sei, den Erdaushub dauerhaft auf dem Grundstück zu belassen, antwortete Behördensprecherin Moni Göhr der Redaktion am Freitag per E-Mail.
Weiteres Vorgehen hängt vom Ergebnis der Beprobung ab
Eine Beprobung des Erdaushubs steht laut Landratsamt allerdings noch aus. Da das weitere Vorgehen in der Sache entscheidend vom Ergebnis der Beprobung abhänge, äußert sich die Behörde aktuell nicht zu weiteren Details, etwa wie genau das Material zu behandeln ist und wann es fortgeschafft werden soll.

"Das Landratsamt wird die Angelegenheit weiter im Blick behalten, damit eine ordnungsgemäße Verwertung beziehungsweise Entsorgung des Materials sichergestellt sind", kündigte Behördensprecherin Moni Göhr indes an.